Sachverhalt:
Der seit Januar 2010 geltende qualifizierte Mietspiegel wurde zum Januar 2012 im Indexverfahren fortgeschrieben. Er musste nun, um seinen Status als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558 BGB beizubehalten, nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen neu erstellt werden. Den Auftrag dafür erhielt die Gutachtergemeinschaft von Prof. Dr. W. Oberhofer und Dr. B. Schmidt (STAT- Plan bzw. EMA - Institut). Parallel zur Erfassung der Mietspiegel-relevanten Daten erfolgte eine Haushaltsbefragung zur Wohnsituation der Haushalte in der Stadt Regensburg.
Vor Beginn der Datenerhebung wurde der Arbeitskreis Mietspiegel eingerichtet, der als beratendes Gremium fungiert und die Aufgabe hat, die in den vergangenen Jahren zum Mietspiegel eingegangenen Anregungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu diskutieren und die Fragestellungen für die Erhebung zu aktualisieren. Eingeladen waren Vertreter folgender Verbände und Organisationen:
? Amtsgericht Regensburg ? Bayer. Wohnungs- und Grundeigentümerverband e.V. ? Bauordnungsamt/ Gutachterausschuss ? Energieagentur Regensburg e.V. ? Haus- und Grundbesitzerverein ? Mieterbund Regensburg e.V. ? Mieterverein Regensburg und Umgebung e.V. ? Wohnbau Regensburg GmbH Tausendpfund
Der Mieterbund Regensburg e.V. hat nach der zweiten Sitzung des Arbeitskreises mitgeteilt, dass er nicht mehr an den künftigen Sitzungen teilnehmen wird, da er mit der Zusammensetzung des Gremiums nicht einverstanden ist.
Vorgehensweise/ Ablauf:
Die Befragungsaktion wurde während der Monate August bis Oktober 2013 durchgeführt. Den Mitgliedern des Arbeitskreises wurde die Vorgehensweise zur Datenerfassung für den Mietspiegel erläutert. Die während der letzten vier Jahre eingegangenen Hinweise und Anregungen zum Mietspiegel wurden ausführlich diskutiert und die notwendigen Schlussfolgerungen daraus gezogen. In sämtlichen Fragen fand eine konstruktive und sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik statt. Alle Ergebnisse der fünf Sitzungen wurden protokollarisch festgehalten. Das Ergebnis der Erhebung sowie der Mietspiegel- Entwurf wurde mit allen Teilnehmern und der beauftragten Gutachtergemeinschaft eingehend erörtert. Mit Ausnahme des Mietervereins Regensburg und Umgebung e.V. erfolgte seitens des Arbeitskreises eine Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels gemäß § 558 d BGB. Folgende Punkte wurden seitens des Mietervereins Regensburg und Umgebung e.V. kritisiert:
Die Stellungnahme der Verwaltung wurde von den anderen Mitgliedern des Arbeitskreises Mietspiegel gebilligt.
2. Erläuterungen zum Mietspiegel 2014
? Vorbemerkung Der Mietspiegel 2014 wurde nach anerkannten statistischen Methoden erstellt.
? Basismiete (Tabelle 1) Die durchschnittliche Basismiete im Stadtgebiet Regensburg betrug 2010 6,55 Euro/qm und beträgt 2014 7,69 Euro/qm. Dies entspricht einer Steigerung von gut 17 % in vier Jahren bzw. 4,1 % pro Jahr. Die Mietpreise von Wohnungen mit kleinerer Wohnfläche haben prozentual weniger stark zugenommen als solche mit einer größeren Wohnfläche. Ein Grund dafür dürfte die Tatsache sein, dass in den vergangenen vier Jahren überwiegend kleinere Wohnungen gebaut wurden und damit in diesem Marktsegment ein größeres Angebot zur Verfügung stand.
? Baujahr (Tabelle 2) Bis auf die letzten drei Baualtersklassen wurden dieselben Klassen wie 2010 und 2012 verwendet. Auch im Mietspiegel 2014 wird bei nachträglich erstelltem Wohnraum (Dachausbau, Anbauten, etc.) sowie generalsanierten Altbauten das Jahr der Fertigstellung als Baujahr verwendet.
? Wohnlage (Tabelle 3) Die Gutachtergemeinschaft hat bei der Auswertung des Kriteriums „Entfernung der Wohnung zum Zentrum“ festgestellt, dass dieses Lagemerkmal ein hoch- signifikantes Merkmal darstellt. Bis einschließlich drei Kilometer Entfernung vom Stadtzentrum (als „Nullpunkt“ ist die Neupfarrkirche festgelegt) sinkt der Mietpreis je Kilometer um 4%, dann folgt ein Sprung bis zu fünf Kilometern sowie eine weitere Zone mit mehr als fünf Kilometern Entfernung zum Stadtzentrum. Die ermittelten Zuschläge für den Innenstadtbereich und im Westen liegende Wohnungen spiegeln die bevorzugte Wertschätzung dieser beiden Stadtbereiche wider. Die Innenstadt ist dabei entsprechend den Ergebnissen der Erhebung einschließlich Stadtamhof im Norden durch den Schleusen-Kanal begrenzt. Darüber hinaus fließen ganz konkrete Merkmale in die Beurteilung einer Wohngegend ein. Analog zum Mietspiegel 2010 bzw. 2012 wird die Qualität der Wohnlage im Wesentlichen durch die Art der umliegenden Bebauung, den Grad der Begrünung, das Vorhandensein von Umweltbeeinträchtigungen und durch infrastrukturelle Merkmale beeinflusst.
? Haus- bzw. Wohnungstyp (Tabelle 5) Die Anzahl der Wohnungstypen bleibt unverändert, da für eine weitere Differenzierung, z.B. der Typen „Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus“, nicht genügend verwertbare Daten vorlagen.
? Heizungs- bzw. Sanitärausstattung (Tabelle 6) Bei dieser Tabelle ist gegenüber 2010 das Merkmal „dezentrale Warmwasserversorgung in der Wohnung durch mindestens zwei Geräte“ eingefügt worden, da dies entsprechend den Erfahrungen der Mieter- und Vermieterverbände ein gängiges Ausstattungsmerkmal ist. Dagegen wurde das Merkmal „keine vom Vermieter zur Verfügung gestellte Heizung“ aus der Tabelle herausgenommen, da hier nur noch ein Fall in der Stichprobe enthalten war.
? Sonstige Wohnungsausstattung (Tabelle 7) Die Merkmale der Tabelle 7 haben sich nur geringfügig geändert. Wichtigste Veränderung sind die Ausstattungsmerkmale „barrierefreie Wohnung“ und „Aufzug in Gebäuden mit maximal drei Geschossen inklusive Erdgeschoss“ für eine gehobene Wohnungsausstattung.
? Modernisierungsgrad und energetische Beschaffenheit (Tabelle 8) Im Gegensatz zum Mietspiegel 2010 bzw. 2012, in dem die wärmetechnische Beschaffenheit über den kWh-Wert beschrieben worden war (Energieaufwand, der für die Beheizung und Warmwasserbereitung eines Gebäudes erforderlich ist oder tatsächlich verbraucht wird), wurde bei der Datenerhebung im Mietspiegel 2014 auf einzelne Merkmale abgestellt, die den energetischen Zustand des gemieteten Objektes beschreiben. Der Grad der Modernisierung wird anhand der Tabelle 9 ermittelt, in der einzelnen Maßnahmen Punktwerte zugeordnet werden können. Tabelle 8 beinhaltet die ausschlaggebenden Angaben, die den Mietspiegel 2014 als „ökologischen“ Mietspiegel qualifizieren.
? Veröffentlichung Die Druckversion des Mietspiegels 2014 erscheint nach Beschlussfassung durch den Stadtrat. Der aktuelle Mietspiegel wird wieder in den Internetauftritt der Stadt Regensburg eingestellt werden. Dort wird auch eine Online-Berechnung der individuellen ortsüblichen Vergleichsmiete möglich sein.
3. Fortschreibung des Mietspiegels 2014
Der Arbeitskreis legte bereits während seiner ersten Sitzung am 27.02.2013 fest, dass er für den Mietspiegel 2016 mit einer Indexfortschreibung einverstanden ist. Diese mit geringem Aufwand verbundene Möglichkeit ist im BGB § 558 d geregelt, für 2018 ist dann wieder eine Neuerhebung erforderlich.
4. Verfahren
Nach § 558 d BGB muss ein qualifizierter Mietspiegel zwei Kriterien erfüllen: Er muss nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode (hier: Regressionsmodell) erstellt sein und er muss durch die Gemeinde oder die Interessenverbände der Vermieter und der Mieter anerkannt sein. Nach Anerkennung durch den Stadtrat ist der Mietspiegel 2014 anzuwenden.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Regensburger Mietspiegel 2014 (siehe Anlage) wird als qualifizierter Mietspiegel nach § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anerkannt.
Anlagen:
Mietspiegel 2014
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||