Sachverhalt:
In der Sitzung des Personalausschusses am 16.10.2013 (vgl. Vorlage-Nr. VO/13/9238/SK7) wurde beschlossen, dass das Konzept für die modulare Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Bayerischen Landespersonalausschuss geändert wird.
Das Konzept der Stadt Regensburg sieht vor, dass Beamtinnen und Beamte, die den bisherigen Verwendungsaufstieg absolviert haben, sich für Ämter und Dienstposten, die nicht ihrem bisherigen Verwendungsbereich entsprechen, qualifizieren können, wenn sie entsprechend dem Konzept der Bayerischen Verwaltungsschule die Maßnahme, die Fachkenntnisse vermittelt, absolvieren. Die Prüfung, die mit dieser Maßnahme verbunden ist, muss dabei aber nicht abgelegt werden. Die Bayerische Verwaltungsschule stellte in diesen Fällen bisher keine Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme – wie bei den übrigen Maßnahmen der modularen Qualifizierung – aus, sondern lediglich eine einfache Teilnahmebescheinigung. Der erfolgreiche Abschluss dieser Maßnahme wird durch die Bayerische Verwaltungsschule erst mit Ablegung der mündlichen Prüfung festgestellt. Das Konzept sollte daher dahingehend geändert werden, dass die einfache Teilnahmebescheinigung als erfolgreicher Abschluss der Maßnahme gewertet wird.
Auf Hinwirken des Bayerischen Landespersonalausschusses, durch den die Genehmigung der Konzeptänderung erfolgt, hat die Bayerische Verwaltungsschule ihre Vorgehensweise dahingehend geändert, dass künftig in den Fällen, in denen nur die Maßnahme, nicht aber die Prüfung absolviert wird, dennoch eine Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme ausgestellt wird.
Eine Änderung des Konzepts ist daher nicht mehr erforderlich. Der entsprechende Antrag auf Genehmigung der Konzeptänderung durch den Bayerischen Landespersonalausschuss wurde zurückgenommen. Der o.g. Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2013 ist aufzuheben.
Der Ausschuss beschließt:
Der Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2013 (vgl. Vorlage-Nr. VO/13/9238/SK7) wird aufgehoben.
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