Vorlage - VO/14/9588/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2014

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
20.02.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

                                                                                                                                           

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.      Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.01.2014 bis 03.02.2014 zwei entscheidungsreife Anträge auf außer- bzw. überplanmäßige Mittel für den

Vermögenshaushalt                             i. H. v. insgesamt                                           190.000 €

eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fällt (Anlagen 1 und 2).

 

 

 

2.              Vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft  und Finanzen sind in der Zeit vom 02.01.2014 bis 03.02.2014 aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis 50.000 € genehmigt worden, die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 3).

 

3.              Es wurde im Zeitraum vom 02.01.2014 bis 03.02.2014 ein Antrag bezüglich der Wiederbereitstellung von Haushaltsmitteln genehmigt, die im Vorjahr nicht kassenwirksam geworden sind. Dies  wird hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss ebenfalls zur Kenntnis gegeben (Anlage 4).


 

 

Anlagen: 4

 

Der Ausschuss beschließt:

1.              Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, r die in Anlagen 1 bis 2 aufgeführten Einzelzwecke außer- bzw. überplanmäßige Mittel
 

im Vermögenshaushalt               i. H. v. insgesamt                                       190.000

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt jeweils durch Minderausgaben.

 

 

 

2.               Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 3    beschriebenen Mittelbereitstellungen.
 

 

3. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von der in Anlage 4 erläuterten Wiederbereitstellung  nicht kassenwirksam gewordener Haushaltsmittel des Vorjahres Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_1_7009_9503_Anlage 1_Feb_14 (34 KB)    
Anlage 2 2 MB 1_6420_9511_Anlage 2_Feb_14 (31 KB)    
Anlage 3 3 Bekanntgaben__MB_Feb_14 (12 KB)    
Anlage 4 4 Bekanntgabe_Wiederbereitstellung_02_2014 (9 KB)