Vorlage - VO/14/9654/65  

 
 
Betreff: Erneuerung des Straßenoberbaues von Teilbereichen der Landshuter Straße, der Frankenstraße und der Walhalla-Allee
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
25.03.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

1.              Erneuerung des Straßenoberbaues der Landshuter Straße zwischen Odessa Ring (Osttangente) und Autobahnüberführung, BAB 3, stadtauswärts

              Die Landshuter Straße zwischen Odessa Ring (Osttangente) und Autobahnüberführung BAB 3 (Länge 900 m, Breite 7-11 m), stadtauswärts ist nach § 5 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) als Bundesstraße 15 gewidmet und liegt somit in der Baulast der Stadt Regensburg. Die Landshuter Straße wird täglich mit ca. 26.000 Kraftfahrzeugen und einem Schwerlastverkehrsanteil von 8 % befahren. Durch das hohe Verkehrsaufkommen haben sich in den letzten Jahren in der rechten Fahrspur und in der Busspur Spurrinnen gebildet, die in jeder Hinsicht eine erhebliche Unfallgefahr (fehlender Wasserabfluss, Sturzgefahr für Zweiradfahrzeuge) darstellen. Weiterhin sind in Teilbereichen Risse, Setzungen, Kornaufbrüche und Flickstellen durch Verlegung von Versorgungsleitungen der Sparten vorhanden.

Gemäß Art. 9 BayStrWG hat der Straßenbaulastträger die Straßen in einem den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand zu erhalten. Im Hinblick auf die dadurch gesetzlich begründete Verkehrssicherungspflicht und zur Substanzerhaltung der Straße ist die Erneuerung des Oberbaues der rechten stadtauswärtigen Fahrspur, der Busspur und die Erneuerung der Deckschicht der linken stadtauswärtigen Fahrspur dringend geboten.

Instandsetzungsvorschlag:

- Regulierung der Entwässerungsrinnen

- Abfräßen der verformten Schichten in einer durchgehenden Stärke von 12 cm

- Aufbau der neuen Schichten auf der freigelegten Asphalttragschicht mit

 

8,0 cm                            Asphaltbindern 0/16 S, PmB

4,0 cm                            Splittmastixasphalt 0/11s , PmB

_______

12 cm                            Erneuerungsaufbau

 

Im Bereich der linken Fahrspur wird die vorhandene unebene Deckschicht abgefräst und durch eine neue ersetzt. Insbesondere die Ebenflächigkeit des Splittmastixasphalt wirkt lärmmindernd. Die Baumaßnahme soll im Sommer 2014 durchgeführt werden. Sie ist nicht beitragsfähig. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 350.000,- € stehen bei Haushaltsstelle 1.6611.9503 zur Verfügung.

 

2.              Erneuerung des Straßenoberbaus der Frankenstraße zwischen Bamberger Straße und Erlanger Straße, stadteinwärts

Die Frankenstraße (Ausbaulänge: ca. 520 m, Breite ca. 7-10 m) ist im o.g. Bereich als Bundesstraße 8 gewidmet.

              Sie wird täglich mit ca. 34.000 Kraftfahrzeugen mit 5 % Schwerlastverkehrsanteilen befahren. Durch das hohe Verkehrsaufkommen haben sich in der jeweiligen rechten Fahrspur Spurrinnen gebildet. Weiterhin sind in Teilbereichen Risse, Setzungen, Kornaufbrüche und Flickstellen durch Verlegung von Versorgungsleitungen der Sparten vorhanden.

Gemäß Art. 9 BayStrWG hat der Straßenbaulastträger die Straßen in einem den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand zu erhalten. Im Hinblick auf die dadurch gesetzlich begründete Verkehrssicherungspflicht und zur Substanzerhaltung der Straße ist die Erneuerung der Deckschicht dringend geboten.

Instandsetzungsvorschlag:

- Regulierung der Entwässerungsrinnen

- Abfräsen der verformten Schichten in einer durchgehenden Stärke von 5,0 cm

- Aufbau der neuen Deckschicht  auf der freigelegten Asphalttragschicht mit 5,0 cm Splittmastixasphalt 0/11 S, PmB

 

Die Oberflächigkeit der neuen Splittmastixasphaltdeckschicht wirkt lärmmindernd. Die  Baumaßnahme soll in den Sommerferien 2014 durchgeführt werden. Sie ist nicht beitragsfähig. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,- € stehen unter Haushaltsstelle 1.6611.9501 zur Verfügung.

 

3.              Erneuerung des Straßenoberbaues der Walhalla Allee zwischen Vilsstraße und Eisenbahnüberführung, stadtauswärts

Die Walhalla-Allee (Ausbaulänge ca. 900 m, Breite ca. 7,50 m) wurde 1984 erstmalig hergestellt und ist als Ortsstraße gewidmet. Der zu erneuernde Straßenabschnitt wird täglich mit ca. 35.000 Kraftfahrzeugen mit ca. 10 % Schwerlastverkehrsanteil befahren.

Durch das hohe Verkehrsaufkommen und den Schwerverkehr haben sich in den letzten Jahren in der rechten Fahrspur Spurrinnen gebildet die eine erhebliche Unfallgefahr vor allem für Zweiradfahrzeuge darstellen. Weiterhin sind in Teilbereichen Risse, Setzungen, Kornabbrüche und Flickstellen durch Verlegung von Versorgungsleitungen der Sparten vorhanden.

Gemäß Art. 9 BayStrWG hat der Straßenbaulastträger die Straßen in einem den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand zu erhalten. Im Hinblick auf die dadurch gesetzlich begründete Verkehrssicherungsplicht und zur Substanzerhaltung der Straße ist die Erneuerung des Oberbaues der rechten stadtauswärtigen Fahrspur und der Erneuerung der Deckschicht der linken stadtauswärtigen Fahrspur dringend geboten.

 

- Instandsetzungsvorschlag:

- Regulierung der Entwässerungsrinnen

- Abfräsen der verformten Schichten in einer durchgehenden Stärke von 12 cm

- Aufbau der neuen Schichten auf der freigelegten Asphalttragschicht mit

 

8,0 cm                            Asphaltbinder 0/16 S, PmB

4,0 cm                            Splittmastixasphalt 0/11s PmB

______

12 cm                            Erneuerungsaufbau

 

Im Bereich der linken Fahrspur wird die vorhandene unebene Deckschicht abgefräst und durch eine neue ersetzt.

Die Baumaßnahe soll gemeinsam mit der Anlage des Kreisverkehrs (Anschluss Ostumgehung an Walhalla-Allee) in der Walhalla-Allee 2014 durchgeführt werden. Sie ist nicht beitragsfähig. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,- € stehen unter Haushaltsstelle 1.6411.9501 zur Verfügung.

Der ausgebaute Asphalt in allen Straßenzügen ist wiederverwendbar und wird daher zu einer Mischanlage zur Aufbereitung abgefahren. Die neuen Splittmastixasphaltdeckschichten sind hinsichtlich einer reduzierten Geräuschentwicklung besonders vorteilhaft. Dies kommt allen betroffenen Anliegern zugute.

 


Der Ausschuss beschließt:

Der Erneuerung des Straßenoberbaues von Teilbereichen der Landshuter Straße, der Frankenstraße und der Walhalla-Allee wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.

 


Anlagen:

 

3 Lageplanausschnitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Frankenstraße_A4 (334 KB)    
Anlage 2 2 Landshuter Straße_A4 (337 KB)    
Anlage 3 3 Walhalla-Allee_A4 (311 KB)