Vorlage - VO/14/9669/20  

 
 
Betreff: Haushaltsrestebildung 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
27.03.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:

 

 

Die Haushaltseinnahmereste (HER) des Vermögenshaushalts bzw. die Haushaltsausgabereste (HAR) des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, die sich rechnerisch und rechtlich ergeben, werden entsprechend §§ 19 und 79 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik (KommHV-Kameralistik) nur dann zur Übertragung in das nächste Haushaltsjahr vorgeschlagen, wenn der Eingang der Beiträge, Zuwendungen und Kredite oder der Abfluss der Mittel gesichert bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) des Verwaltungshaushaltes ist nicht zulässig.

 

 

 

I. Haushaltsausgaberestebildung im Verwaltungshaushalt des Jahres 2013

 

 

Die Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes sind grundsätzlich einmal übertragbar, wenn die jeweilige Haushaltsstelle im Haushaltsplan 2013 bzw. im Nachtragshaushaltsplan 2013 mit einem Übertragbarkeitsvermerk versehen ist.

 

Die Haushaltsausgabereste wurden ausschließlich dann gebildet, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr 2014 zwingend und dringend erforderlich ist.

 

 

Die Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes liegen mit rd. 5,8 Mio. € um rd. 0,7 Mio. € unter den Werten des Vorjahres (2012: 6,5 Mio. €), wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

Ursächlich für den Rückgang ist im wesentlichen, dass in diesem Jahr beim „Kanal- und Klärwerksunterhalt u.ä.“ um insgesamt rd. 0,6 Mio. € niedrigere HAR als im Vorjahr gebildet worden sind.

 

 

2013

2012

rechnerisch mögliche Haushaltsausgabereste (HAR) im Verwaltungshaushalt   aus dem lfd. Jahr

12.247.755,72 €

12.658.685,65 €

     davon bei ‚sonstigen HhSt.’

9.572.390,10 €

9.369.735,93 €

     davon bei ‚Budget-HhSt.’

2.675.365,62 €

3.288.949,72 €

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltsausgabereste

6.397.854,92 €

6.143.271,14 €

52,24%

48,53%

neu gebildete Haushaltsausgabereste

5.849.900,80 €

6.515.414,51 €

     davon bei ‚sonstigen HhSt.’

5.466.126,89 €

5.949.490,92 €

     davon bei ‚Budget-HhSt.’

383.773,91 €

565.923,59 €

 

Des Weiteren „verfielen“ Haushaltsausgabereste aus Vorjahren, die nicht angeordnet wurden, kraft Gesetzes i.H.v. 1,0 Mio. €.

 

Übersicht ‚Haushaltsausgabereste‘ nach Gruppierung

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2013

Haushaltsausgabereste 2012

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

5 / 6

3.510.070,11 €

60,00%

4.058.570,86 €

62,29%

-548.500,75 €

-13,51%

davon

 

 

 

 

 

 

 

 

5

1.190.522,26 €

20,35%

2.006.076,80 €

30,79%

-815.554,54 €

-40,65%

 

6

2.319.547,85 €

39,65%

2.052.494,06 €

31,50%

267.053,79 €

13,01%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

7

2.064.830,69 €

35,30%

2.046.978,60 €

31,42%

17.852,09 €

0,87%

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Finanzausgaben

8

275.000,00 €

4,70%

409.865,05 €

6,29%

-134.865,05 €

-32,90%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

5.849.900,80 €

100,0%

6.515.414,51 €

100,0%

-665.513,71 €

-10,21%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.1 - wird verwiesen.

=> Aufgrund der Vielzahl der Haushaltsstellen werden in der Einzelaufstellung die HhSt. je Budget kumuliert und nur die sonstigen HhSt. einzeln aufgeführt !

- Zudem werden in Anlage II.1 die Haushaltsausgabereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

 

Von den rechnerisch möglichen Haushaltsausgaberesten bei insgesamt 1.647 (2012: 1.753) Haushaltsstellen wurden lediglich bei insgesamt 132 (2012: 154) Haushaltsausgabereste gebildet und in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen.

 

 

nachrichtlich              Übersicht über die Gebundenheit der HAR

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2013

davon

gebunden

davon

nicht gebunden

 

 

Betrag

Anteil am Gesamtbetrag

Betrag

Anteil am HAR

Betrag

Anteil am HAR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

5 / 6

3.510.070,11 €

60,00%

2.754.220,55 €

78,47%

755.849,56 €

21,53%

davon

 

 

 

 

 

 

 

 

5

1.190.522,26 €

20,35%

1.016.703,32 €

85,40%

173.818,94 €

14,60%

 

6

2.319.547,85 €

39,65%

1.737.517,23 €

74,91%

582.030,62 €

25,09%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

7

2.064.830,69 €

35,30%

2.053.098,45 €

99,43%

11.732,24 €

0,57%

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Finanzausgaben

8

275.000,00 €

4,70%

250.000,00 €

90,91%

25.000,00 €

9,09%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

5.849.900,80 €

100,0%

5.057.319,00 €

86,45%

792.581,80 €

13,55%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Schwerpunkt der HAR liegt, wie auch in der Vergangenheit, beim Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5 / 6); der Grad der Gebundenheit der HAR insgesamt liegt bei 86,5 % (2012: 75,9 %).

 

 

Die HAR belaufen sich beim Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5 / 6) auf insgesamt rund 3,5 Mio. €, wobei größere (Einzel-)Reste nur bei der „’IuK-Technik’ – EDV-Softwareaufwendungen“ (HhSt. 0.#.6327 mit 1,0 Mio. €), beim „Straßen- und Brückenunterhalt“ (HhSt. 0.6300/6301/6488/6702.5# mit 0,8 Mio. €) sowie beim „Kanal- und Klärwerksunterhalt bzw. –planung“ (HhSt. 0.7000/7001.5#/6# mit 0,7 Mio. €) vorgetragen werden.

 

 

Bei den Zuweisungen und Zuschüssen (HGr. 7) mit zusammen etwa 2,1 Mio. € werden insbesondere größere Reste bei den „laufenden Zuschüssen der Stadt an die Träger von ‚Kinderbetreuungseinrichtungen’“ (HhSt. 0.4643.70# mit insgesamt 2,0 Mio. €) ausgewiesen.

 

 

Bei den Sonstigen Finanzausgaben (HGr. 8) mit HAR i.H.v. insgesamt rund 0,3 Mio. € werden lediglich Reste bei den „Bodenordnungsverfahren - Umlegung“ (HhSt. 0.6141.8414 mit 250,0 T€) und bei den „Zinsen für Zuwendungsrückzahlungen“ (HhSt. 0.6400.8411 mit 25,0 T€) vorgetragen.

 

 

 

II. Haushaltseinnahmerestebildung im Vermögenshaushalt des Jahres 2013

 

 

Die einmalige Bildung von Haushaltseinnahmeresten im Vermögenshaushalt ist ausschließlich für

? Beiträge und ähnliche Entgelte,

? Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

sowie

? Einnahmen aus Krediten und Inneren Darlehen

zulässig.

 

Bei der Bildung dieser Reste ist besonders darauf zu achten, dass die Einnahmen in einem engen Zusammenhang zu den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen stehen und der Eingang im Folgejahr zu erwarten ist.

 

 

Die Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes, die zur Finanzierung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes gebildet wurden, liegen mit rd. 2,4 Mio. € um rd. 0,6 Mio. € unter den Werten des Vorjahres (2012: 3,0 Mio. €), wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

 

 

2013

2012

rechnerisch mögliche Haushaltseinnahmereste (HER) im Vermögenshaushalt   aus dem lfd. J.

5.703.955,06 €

7.542.160,47 €

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltseinnahmereste

3.307.544,96 €

4.562.660,47 €

57,99%

60,50%

neu gebildete Haushaltseinnahmereste

2.396.410,10 €

2.979.500,00 €

 

Des Weiteren „verfielen“ Haushaltseinnahmereste aus Vorjahren, die nicht angeordnet wurden, kraft Gesetzes i.H.v. 0,6 Mio. €.

 

Übersicht ‚Haushaltseinnahmereste‘ nach Gruppierung

Art der Einnahme

- Gruppierung -

Haushaltseinnahmereste 2013

Haushaltseinnahmereste 2012

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

36

2.396.410,10 €

100,00%

2.979.500,00 €

100,00%

-583.089,90 €

-19,57%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

2.396.410,10 €

100,0%

2.979.500,00 €

100,0%

-583.089,90 €

-19,57%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.2 - wird verwiesen.

- Zudem werden in Anlage II.2 die Haushaltseinnahmereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

 

Haushaltseinnahmereste werden nur bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 36) vorgetragen. Diese betragen rund 2,4 Mio. €.

Größere (Einzel-)Reste werden nur bei der „Generalsanierung ‚Goethe-Gymnasium‘ – Zuschüsse“ (HhSt. 1.2354.3610) mit 0,4 Mio. €, bei den „Kinderbetreuungseinrichtungen, insb. den ‚Krabbelstuben’Zuschüsse zur Finanzierung der Investitionszuschüsse der Stadt an die Träger“ (HhSt. 1.4648.3610) mit 0,7 Mio. € und bei der „Instandsetzung ‚Steinerne Brücke’ – Zuschüsse“ (HhSt. 1.6406.3600) mit 0,3 Mio. € gebildet.

 

 

HER bei den Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gr. 35) sowie vor allem bei den Einnahmen aus Krediten (Gr. 37) wurden – wie in den Vorjahren - nicht gebildet.

 

- Im Übrigen darf hierzu auch auf die Vorlage zum vorläufigen Rechnungsabschluss ‚Einnahmen aus Krediten (Gr. 37)’ in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 27.03.2014 verwiesen werden. -

 

 

 

III. Haushaltsausgaberestebildung im Vermögenshaushalt des Jahres 2013

 

 

Die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt sind grundsätzlich mehrmals kraft Gesetzes übertragbar.

 

 

Die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes liegen mit rd. 76,0 Mio. € um rd. 13,9 Mio. € (Rd.dif.) über den Werten des Vorjahres (2012: ~ 62,2 Mio. €) und betragen damit etwa 38,4 % (2012: 36,2 %) der sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung‘, wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

Ursächlich für den (absoluten) Anstieg ist im Wesentlichen, dass in diesem Jahr bei den „Kapitaleinlagen sowie Investitionsdarlehen und -zuschüssen der Stadt an die städtischen Tochtergesellschaften“ um rd. 4,2 Mio. € und bei der „Kostenbeteiligung der Stadt an den Freistaat Bayern im Rahmen des ‚Hochwasserschutzes‘ an Donau und Regen“ um rd. 2,3 Mio. € sowie für „Hochbaumaßnahmen bei den ‚Schulen‘“ um insgesamt rd. 5,7 Mio. € und für „Tiefbaumaßnahmen bei der ‚Abwasserbeseitigung‘“ um insgesamt rd. 4,3 Mio. € höhere sowie bei den „Investitionszuschüssen der Stadt an die Träger für ’Kinderbetreuungseinrichtungen’, insb. ‚Krabbelstuben’“ um rd. 2,8 Mio. € niedrigere HAR als im Vorjahr gebildet worden sind.

 

 

2013

2012

rechnerisch mögliche Haushaltsausgabereste (HAR) im Vermögenshaushalt

83.021.009,02 €

68.738.588,69 €

     davon aus dem lfd. J.

56.876.253,37 €

46.458.250,01 €

     davon aus V.J.

26.144.755,65 €

22.280.338,68 €

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltsausgabereste (aus dem lfd.J. und aus V.J.)

6.977.204,23 €

6.564.287,28 €

8,40%

9,55%

neu gebildete Haushaltsausgabereste

76.043.804,79 €

62.174.301,41 €

     davon aus dem lfd. J.

52.358.353,76 €

43.008.142,12 €

     davon aus V.J.

23.685.451,03 €

19.166.159,29 €

 

 

 

Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen - insgesamt
- Haushaltsansätze lfd.J. zzgl. Haushaltsausgabereste aus V.J. -
- sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung‘ -

197.856.551,41 €

171.836.662,84 €

Anteil der neu zu übertragenen Haushaltsausgabereste an der Gesamtermächtigung für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

38,43%

36,18%

 

Übersicht ‚Haushaltsausgabereste‘ nach Gruppierung

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2013

Haushaltsausgabereste 2012

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

Gewährung von Darlehen

92

1.151.600,00 €

1,51%

0,00 €

0,00%

1.151.600,00 €

---

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenserwerb

93

14.432.309,19 €

18,98%

13.210.379,10 €

21,25%

1.221.930,09 €

9,25%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen

930

3.375.000,00 €

4,44%

115.000,00 €

0,18%

3.260.000,00 €

2.834,78%

Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen

932

7.055.800,44 €

9,28%

8.843.190,52 €

14,22%

-1.787.390,08 €

-20,21%

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

935 – 939

4.001.508,75 €

5,26%

4.252.188,58 €

6,84%

-250.679,83 €

-5,90%

 

 

 

 

 

 

 

 

Baumaßnahmen

94 – 96

48.292.572,67 €

63,51%

35.213.143,08 €

56,64%

13.079.429,59 €

37,14%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Hochbau-maßnahmen

94

16.707.378,31 €

21,97%

9.986.294,79 €

16,06%

6.721.083,52 €

67,30%

Tiefbau-maßnahmen

95

28.151.717,55 €

37,02%

21.141.571,69 €

34,00%

7.010.145,86 €

33,16%

Betriebsanlagen

96

3.433.476,81 €

4,52%

4.085.276,60 €

6,57%

-651.799,79 €

-15,95%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

98

12.167.322,93 €

16,00%

13.750.779,23 €

22,12%

-1.583.456,30 €

-11,52%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

76.043.804,79 €

100,0%

62.174.301,41 €

100,0%

13.869.503,38 €

22,31%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.3 - wird verwiesen.

- Zudem werden in Anlage II.3 die Haushaltsausgabereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

 

nachrichtlich                            Übersicht über die Gebundenheit der HAR

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2013

davon

gebunden

davon

nicht gebunden

 

 

Betrag

Anteil am Gesamtbetrag

Betrag

Anteil am HAR

Betrag

Anteil am HAR

 

 

 

 

 

Gewährung von Darlehen

92

1.151.600,00 €

1,51%

1.151.600,00 €

100,00%

0,00 €

0,00%

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenserwerb

93

14.432.309,19 €

18,98%

9.066.117,85 €

62,82%

5.366.191,34 €

37,18%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen

930

3.375.000,00 €

4,44%

3.375.000,00 €

100,00%

0,00 €

0,00%

Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen

932

7.055.800,44 €

9,28%

4.193.998,43 €

59,44%

2.861.802,01 €

40,56%

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

935 – 939

4.001.508,75 €

5,26%

1.497.119,42 €

37,41%

2.504.389,33 €

62,59%

 

 

 

 

 

 

 

 

Baumaßnahmen

94 – 96

48.292.572,67 €

63,51%

29.341.355,10 €

60,76%

18.951.217,57 €

39,24%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Hochbau-maßnahmen

94

16.707.378,31 €

21,97%

13.033.281,90 €

78,01%

3.674.096,41 €

21,99%

Tiefbau-maßnahmen

95

28.151.717,55 €

37,02%

14.885.345,93 €

52,88%

13.266.371,62 €

47,12%

Betriebsanlagen

96

3.433.476,81 €

4,52%

1.422.727,27 €

41,44%

2.010.749,54 €

58,56%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

98

12.167.322,93 €

16,00%

10.958.770,57 €

90,07%

1.208.552,36 €

9,93%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

76.043.804,79 €

100,0%

50.517.843,52 €

66,43%

25.525.961,27 €

33,57%

             

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Schwerpunkt der HAR des Vermögenshaushalts liegt, wie auch in der Vergangenheit, bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) mit einem aktuellen Anteil von deutlich über ~ 60 %.

 

Von der sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung‘ mit 197,9 Mio. € (2012: 171,8 Mio. € sowie 2007 – 2012: Ø 139,9 Mio. €) wurden insgesamt etwa 38,4 % (2012: 36,2 % sowie 2007 – 2012: Ø 37,1 %) als HAR übertragen.

 

Der Grad der Gebundenheit der HAR insgesamt liegt mit 66,4 % (2012: 65,4 %) deutlich über dem Durchschnittswert (2007 – 2012: Ø 61,1 %); der Bindungsgrad bei den größeren Haushaltsausgaberesten (ab 250.000 €), deren Anteil am Gesamtvolumen sich auf rund zwei Drittel beläuft, beträgt (fast unverändert) 76,1 % (2012: 76,0 %).

 

Ursächlich für diesen ‚leichten’ Anstieg sind allgemein höhere Quoten mit Ausnahme bei den Tiefbau- und betriebstechnischen Maßnahmen (Gr. 95 und Gr. 96).

 

 

Bei der Gewährung von Darlehen sowie bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 / 98) überschreiten die HAR mit einer Höhe von 13,3 Mio. € (2012: 13,8 Mio. €) den mehrjährigen Durchschnitt (Ø 6,4 Mio. €) um mehr als 105 %, wobei nennenswerte Einzel-Reste bei den „’Kinderbetreuungseinrichtungen’, insb. den ‚Krabbelstuben’ - Investitionszuschüsse der Stadt an die Träger“ (HhSt. 1.4648.988# mit insgesamt 5,7 Mio. €), bei der „’Sportförderung’ – Investitionsdarlehen der Stadt an den Regiebetrieb ‚Arena Regensburg‘“ (HhSt. 1.5511.9250 mit 1,2 Mio. €), bei der „’Sportförderung’ – Investitionszuschüsse der Stadt an die Vereine“ (HhSt. 1.5531.9880 mit 0,5 Mio. €), bei der „’Städtebauförderung– Investitionszuschüsse der Stadt an Dritte“ (HhSt. 1.6152.98# mit zusammen 1,1 Mio. €) und beim „Hochwasserschutz an Donau und Regen – Kostenbeteiligung der Stadt“ (HhSt. 1.6900.98# mit insgesamt 3,3 Mio. €) vorgetragen werden.

 

Bei der Investitionsförderung von Dritten, die überwiegend im Rahmen von Förderprogrammen oder vertraglichen Regelungen abzuwickeln sind, werden zur kontinuierlichen Fortführung der Programme die erforderlichen Haushaltsreste gebildet und übertragen.

 

 

Die HAR beim Vermögenserwerb (Gr. 93) liegen mit einer Höhe von 14,4 Mio. € (2012: 13,2 Mio. €) über dem langjährigen Mittel (Ø 13,0 Mio. €).

 

Beim Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen (UGr. 930) sind als nennenswerte HAR die „Kapitaleinlage an die RSG GmbH zur Finanzierung des Ersatz-Neubaus des ‚Bürgerheims Kumpfmühl‘“ (HhSt. 1.4321.930# i.H.v. 1,0 Mio. €), die „Kapitaleinlage an die RTG GmbH zur Finanzierung der Errichtung des ‚Tagungszentrums‘ im ‚Alten Schlachthof‘“ (HhSt. 1.7901.9301 i.H.v. 2,0 Mio. €) und die „Kapitaleinlage an die R-Tech GmbH zur Finanzierung der Neu-Errichtung des ‚Innovationszentrums‘ in der ehem. ‚Nibelungenkaserne‘“ (HhSt. 1.7910.9301 i.H.v. 0,3 Mio. €) aufzuführen.

 

Beim Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 932) sind als größere HAR der „Grunderwerb im Rahmen des ‚ÖKO-Kontos‘“ (HhSt. 1.3605.932# i.H.v. 0,5 Mio. €), der “Grunderwerb im Rahmen der ‚Umlegung‘“ (HhSt. 1.6141.9320 i.H.v. 0,5 Mio. €), der „Grunderwerb und Entschädigungen für den Neubau der ‚Ostumgehung‘“ (HhSt. 1.6474.932# i.H.v. 0,7 Mio. €), der „Grunderwerb für den Ausbau der ‚Nordgaustraße‘“ (HhSt. 1.6482.9320 i.H.v. 0,5 Mio. €), der „Grunderwerb im Rahmen des ‚Hochwasserschutzes’“ (HhSt. 1.6900.932# i.H.v. 1,0 Mio. €), der „Grunderwerb in ‚Gewerbe- und Industriegebieten’“ (HhSt. 1.7911.9320 i.H.v. 1,6 Mio. €) und der „Allgemeine Grunderwerb von unbebautem Grundbesitz“ (HhSt. 1.8819.932# i.H.v. 0,6 Mio. €) zu erwähnen.

 

Bei Grundstücksgeschäften ist es kaum absehbar, ob Vertragsverhandlungen im vorgesehenen Zeitraum abgeschlossen und abgewickelt werden können. Zudem lassen haushaltsrechtliche Bestimmungen bei dieser Gruppierung keine flexiblere Haushaltsführung im Wege der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu, weshalb vorsorglich jeweils alle beabsichtigten Grundstücksgeschäfte veranschlagt und die nicht kassenwirksamen Beträge weitgehend zur Haushaltsrestebildung vorgeschlagen werden.

 

Beim Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (UGr. 935 – 939) sind als nennenswerte HAR die „(Ersatz-)Beschaffungen von ‚IuK-Technik‘“ (HhSt. 1.#.9390# i.H.v. insgesamt 0,3 Mio. €), die „Ersatz-Beschaffungen von ‚Feuerwehrfahrzeugen‘“ (HhSt. 1301.9367# i.H.v. zusammen 0,5 Mio. €), die „(Ersatz-)Beschaffungen von ‚IuK-Technik‘ für die ‚Integrierte Leitstelle‘“ (HhSt. 1.1600.9390# i.H.v. insgesamt 0,5 Mio. €), die „Schulausstattung im Rahmen des Neubaus des ‚Von-Müller-Gymnasiums’“ (HhSt. 1.2302.9356 i.H.v. 0,4 Mio. €), die „Schulausstattung im Rahmen der Generalsanierung des ‚Goethe-Gymnasiums‘“ (HhSt. 1.2354.93662 i.H.v. 0,4 Mio. €) und die „(Ersatz-)Beschaffungen für den ‚Fuhrpark’“ (HhSt. 1.7701.93# mit zusammen 0,4 Mio. €) aufzuführen.

 

Der Grad der Gebundenheit liegt bei dieser Gruppe mit 37,4 % (2012: 38,2 %) unter dem Mittelwert (2007 – 2012: Ø 42,9 %).

 

 

Bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) liegen die HAR mit 48,3 Mio. € (2012: 35,2 Mio. €) im Vergleich fast 125 % über dem langjährigen Mittel (Ø 21,5 Mio. €). Hier ist sowohl bei den Hochbaumaßnahmen (Gr. 94) mit 16,7 Mio. € (2012: 10,0 Mio. € - Ø 6,5 Mio. €) als auch bei den Tiefbaumaßnahmen (Gr. 95) mit 28,2 Mio. € (2012: 21,1 Mio. € - Ø 13,5 Mio. €) und den betriebstechnischen Maßnahmen (Gr. 96) mit 3,4 Mio. € (2012: 4,1 Mio. € - Ø 1,5 Mio. €) eine Erhöhung (Gr. 94 und Gr. 95) bzw. eine Reduzierung (Gr. 96) gegenüber dem Vorjahr sowie jeweils eine deutliche Überschreitung des langjährigen Mittels zu verzeichnen.

 

Als größere Einzel-Reste sind zu erwähnen das „’Albertus-Magnus-Gymnasium’ – insb. Neubau Sporthalle“ (HhSt. 1.2352.94#/96# mit zusammen 1,0 Mio. €), das „’Goethe-Gymnasium’ – insb. Generalsanierung“ (HhSt. 1.2354.94#/95#/96# mit insgesamt 2,0 Mio. €), die „’Berufsschule II’ – insb. Sanierung Sporthalle“ (HhSt. 1.2402.94#/96# mit zusammen 1,9 Mio. €), die „’Berufliche Oberschule’ – Neubau“ (HhSt. 1.2651.94#/95#/96# mit insgesamt 1,2 Mio. €), das „’Ausweichschulgebäude ‚Erzbischof-Buchberger-Allee 23‘‘ – insb. Instandsetzung“ (HhSt. 1.2958.94#/95# mit zusammen 1,4 Mio. €), das „’Haus der Musik’ – Errichtung“ (HhSt. 1.3331.94#/96# mit insgesamt 2,1 Mio. €), die „’Entwicklungsmaßnahme Burgweinting’ – Erschließung“ (HhSt. 1.6157.95# mit zusammen 3,0 Mio. €), die „Erschließungsstraßenaus- und -neubaumaßnahmen“ (HhSt. 1.63#.95# mit insgesamt 3,1 Mio. €), die „’Ostumgehung’ – Neubau“ (HhSt. 1.6474.95# mit zusammen 2,6 Mio. €), die „Kanalerneuerungs- und -neubaumaßnahmen“ (HhSt. 1.70#.95# mit insgesamt 6,2 Mio. €) sowie die „ehem. ‚Nibelungenkaserne’ – Erschließung und Entwicklung“ (HhSt. 1.5805/6325/7025/8809.94#/95# mit zusammen 5,4 Mio. €).

 

Der Grad der Mittelbindung liegt bei diesen Gruppen im Vergleich zu den Vorjahren mit einem Wert von 60,8 % (2012: 65,6 % bzw. 2007 – 2012: Ø 62,1 %) auf einem niedrigeren Niveau.

Dabei ist festzustellen, dass bei den Hochbaumaßnahmen mit 78,0 % (2012: 74,0 % bzw. Ø 60,8 %) die Vergleichswerte ‚deutlich’ überschritten sowie bei den Tiefbaumaßnahmen mit 52,9 % (2012: 63,6 % bzw. Ø 60,8 %) und bei den betriebstechnischen Maßnahmen mit 41,4 % (2012: 55,1 % bzw. Ø 61,2 %) die Vergleichswerte jeweils ‚deutlich‘ unterschritten werden.

 

Die Gründe für diese Entwicklung bei den Baumaßnahmen sind äußerst vielschichtig und in der Regel stark vom Einzelfall abhängig.

Deshalb sind die jeweiligen Einzelbegründungen am geeignetsten, die Entstehung der Haushaltsreste zu erläutern.

 

 

 

IV. Zusammenfassung

 

 

Summarisch betrachtet entstanden – wie in den Vorjahren - im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt hohe Haushaltsausgabereste.

 

Diesem Trend ist nach wie vor durch Überprüfung der Haushaltsansätze auf Angemessenheit und Kassenwirksamkeit - gem. § 7 Abs. 1 KommHV–Kameralistik - im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2014 sowie des Haushaltsplanes 2015 bzw. der Investitions- und Finanzplanung (IP) 2014 bis 2018 entgegenzuwirken, um so nicht erforderliche Bindungen von Finanzierungsmitteln zu vermeiden.

 

Dabei ist neben der Finanzierbarkeit insbesondere die Umsetzbarkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

Eine nochmalige Ausweitung des Investitionsvolumens ist unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen sowie personellen und sachlichen Ressourcen nicht sinnvoll.

Um den Anstieg der Haushaltsausgabereste in den Griff zu bekommen wäre es angezeigt, das zukünftige IP-Volumen zu reduzieren.

 

 

Um Einschränkungen und Schwierigkeiten im Haushaltsvollzug zu vermeiden, falls zur kontinuierlichen Abwicklung von Maßnahmen über die veranschlagten Haushaltsansätze 2014 hinaus Haushaltsmittel benötigt werden, wird wie in den Vorjahren empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, im Haushaltsjahr 2014 Beträge bis in Höhe der eingezogenen bzw. verfallenen HAR, höchstens jedoch bis in Höhe von jeweils 500.000 € je Haushaltsstelle wieder bereit zu stellen.

 

 

Die Ergebnisse der Haushaltsrestebildung 2013 werden beim Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2013 zum Stand 31.12.2013 – ‚vorläufiger Rechnungsabschluss 2013’ - berücksichtigt.

 

 

 

                            25.02.2014

                            Seite: 7/9

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt:

 

Die Neuübertragung bzw. die Nichtübertragung der Haushaltsreste 2013 gemäß der Anlage I in das Haushaltsjahr 2014 wird beschlossen.

 

Die Anlagen I.1 bis I.3 bilden einen wesentlichen Bestandteil des Beschlusses.

 

Gleichzeitig wird das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ermächtigt, bei unabweisbarem Bedarf Beträge bis zur Höhe der eingezogenen bzw. verfallenen Haushaltsreste 2013, höchstens jeweils bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle, im Haushaltsjahr 2014 wieder bereitzustellen.

 

 

Anlagen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Einzelaufstellung der in das nächste Haushaltsjahr 2014 neu zu übertragenden Haushaltsreste 2013 einschl. der vollständig bzw. teilweise nicht zu übertragenden Haushaltsreste 2013

?Anlage I.1 - I.3

Einzelaufstellung mit Bezeichnung

- Bezeichnung sofern der Betrag des rechnerischen Haushaltsrestes

   25.000,00 € übersteigt -

?Anlage II.1 - II.3

Einzelaufstellung mit Begründung

- Gesamtbetrag des neu zu übertragenden Haushaltsrestes ab 250.000,00 € -

jeweils unterteilt in

? Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes

sowie

? Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes

und

? Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes

 

Diagramm und Aufstellung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts der Jahre 2007 bis 2013

- (Gesamt- bzw. Teil-)Beträge sowie Anteil an der sog. ‚Gesamtinvestitionsermächtigung‘ -

 

 

 

                            25.02.2012

                            Seite: 1/2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HaushaltsResteÜbertrag_ANLAGE-I (3362 KB)    
Anlage 2 2 HaushaltsResteÜbertrag_ANLAGE-II (169 KB)    
Anlage 3 3 HaushaltsResteÜbertrag_Diagramm-Aufstellung (16 KB)