Vorlage - VO/14/9673/65  

 
 
Betreff: Erweiterung des Entwässerungsgebiets des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung im Regental um die Gemeindeteile der Gemeinde Wolfsegg und Ableitung des Abwassers zum Klärwerk Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
25.03.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.03.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Anlass Erweiterung Entwässerungsgebiet des Zweckverbands Regental

 

Die Gemeinde Wolfsegg beabsichtigt zukünftig aus wirtschaftlichen, technischen und ökologischen Gründen hinsichtlich des gemeindeeigenen Klärwerks ihr Schmutzwasser nicht mehr selbst zu reinigen, sondern über eine Einleitung in die Abwasseranlagen des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung im Regental (Zweckverband) dem Klärwerk der Stadt Regensburg zuzuleiten. Die Gemeinde Wolfsegg (derzeit ca. 1500 Einwohner) hat hierzu bereits einen Anteil von 2000 Einwohnerwerten (EW) am Klärwerk Regensburg vom Markt Lappersdorf erworben. Diese 2000 EW werden auf den Zweckverband übertragen und erhöhen das dortige EW-Kontingent von 37.000 auf 39.000 EW. Gleichzeitig verringert sich das bestehende EW-Kontingent des Marktes Lappersdorf von 18.000 auf 16.000 EW.

 

Der Zweckverband hat mit Schreiben vom 14.10.2013 Antrag auf Änderung des Entwässerungsgebiets durch Erweiterung um die Ortsteile Wolfsegg gestellt. Für eine Änderung des Entwässerungsgebiets ist nach §1 Abs. 4 der bestehenden Vereinbarung vom 18./21.12.1979 zwischen der Stadt Regensburg als Klärwerksbetreiber und dem Zweckverband als dem städtischen Klärwerk angeschlossener Verband das Einvernehmen der Stadt Regensburg erforderlich.

 

 

Fachliche Auswirkungen auf die Anlagen der Stadt Regensburg

 

Es soll aus der Gemeinde Wolfsegg nur Schmutzwasser mit maximal 10 l/s sowie eine - im Vergleich zur gesamten Jahresschmutzwassermenge am Klärwerk von ca. 20.000.000m3 - geringe zusätzliche Jahresabwassermenge von ca. 55.000m3 übergeben werden. Die in der bestehenden Vereinbarung mit dem Zweckverband festgelegten Höchstzuflüsse am Übergabepunkt des Zweckverbands in die Kanalisation der Stadt Regensburg werden weiterhin eingehalten. Durch die Erweiterung des Entwässerungsgebiets sind keine Probleme für die Abwasseranlagen der Stadt (Sammelkanäle, Klärwerk) zu erwarten. Die zusätzliche Jahresabwassermenge aus Wolfsegg wird über die vorhandene Abflussmessung am Übergabepunkt des Zweckverbands zur Stadt Regensburg erfasst und entsprechend dem Zweckverband mit in Rechnung gestellt. Aufgrund der Auslastung des vorhandenen EW-Kontingents (mit ca. 13.500 angeschlossenen Einwohnern) ist auch beim Markt Lappersdorf das verringerte EW-Kontingent (16.000EW) ausreichend. Mit dem Erwerb der 2.000 EW durch Wolfsegg direkt von der Anschlussgemeinde Lappersdorf findet eine bessere Ausnutzung des Kontingents der Anschlussgemeinden statt. Eine Abgabe von EW aus dem Klärwerkkontingent der Stadt Regensburg ist nicht erforderlich.

 

 

Aktualisierung der vorhandenen Zweckvereinbarungen

 

Mit den ergänzenden Zweckvereinbarungen (Zweckverband, Markt Lappersdorf) wird neben der Erweiterung des Entwässerungsgebiets des Zweckverbands die Umschichtung der Einwohnerkontingente von Lappersdorf auf den Zweckverband geregelt. Da der Zweckverband die Gemeinde Wolfsegg in sein Entwässerungsgebiet einbezieht, ist eine zusätzliche Vereinbarung der Stadt Regensburg mit der Gemeinde Wolfsegg nicht erforderlich. Vereinbarungspartner der Stadt Regensburg bleibt insoweit auch für den Bereich Wolfsegg der Zweckverband.

 

 

 

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Das Einvernehmen zur Erweiterung des Entwässerungsgebiets des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung im Regental um die Ortsteile der Gemeinde Wolfsegg wird erteilt.

 

2.      Den Änderungszweckvereinbarungen mit dem Markt Lappersdorf sowie dem Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Regental laut den beigefügten zwei Entwürfen vom 30.01.2014 die wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses sind wird zugestimmt.

 


Anlagen:

 

?         Zweckvereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung vom 21.12.1979 mit dem Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Regental (30.01.2014)

?         Zweckvereinbarung zur Änderung der Zweckvereinbarung vom 18.09.1980 mit dem Markt Lappersdorf (30.01.2014)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsvereinbarung_ZV_30012013_Wolfsegg_mit_Kämmerei_Rechstamt (80 KB)    
Anlage 2 2 ÄndZweckvereinbarungsentwurf_LAP_30012014_mit_Kämmerei_Rechtsamt (79 KB)    
Anlage 3 3 Lageplan Entwässerungsgebiet Wolfsegg_ergänzt (1186 KB)