Vorlage - VO/14/9685/65  

 
 
Betreff: Geh- und Radwegeverbindung im Bereich der Eisenbahnbrücke Sinzing
Sachstandsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
25.03.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

Ausgangssituation und gegenwärtige Verkehrsverhältnisse:

 

Die Stadt Regensburg und die Gemeinde Sinzing sind über einen nördlich an die bestehende Bahnbrücke Sinzing angehängten Steg fußufig miteinander verknüpft. Die Wegebeziehungen und die örtlichen Gegebenheiten sind im beiliegenden Übersichtslageplan dargestellt. Um das Ausmaß der Brückennutzung festzustellen, wurde im Sommer 2012 eine stichprobenartige Verkehrszählung durchgeführt. An einem Werktag fanden über einen Zeitraum von insgesamt 8 Stunden rund 650 Donauquerungen statt, davon waren etwa 3/4 der Personen mit dem Fahrrad unterwegs. An einem Sonntag querten innerhalb von 10 Stunden sogar rund 1.300 Personen die Donau, davon über 80 % Radler. Die zeitgleich erfasste Wegeverbindung über die Mariaorter Bahnbrücke war im Übrigen jeweils ähnlich stark frequentiert. Die beiden Bahnbrücken haben eine hohe Bedeutung für den nicht motorisierten Verkehr zwischen der Stadt Regensburg und der Gemeinde Sinzing bzw. dem Landkreis Regensburg. Dies gilt sowohl für Pendler zwischen Wohnung und Arbeitsstelle als auch zum Zwecke der Freizeit und Erholung und für den Tourismus.

 

Zu dem an die Bahnbrücke angehängten Steg der Sinzinger Bahnbrücke führt auf dem Stadtgebiet von der Mattinger Straße in Großprüfening eine bis zu etwa 10 % steile und schmale Rampe hinauf und auf der Sinzinger Seite bei Riegling eine sogar rund 15 % steile Rampe wieder hinab. Der Steg selbst ist auf einer Länge von rund 240 m zwischen den Geländern lediglich knapp 1,3 m breit. Die Nutzung des Steges und der beiden Rampen für den allgemeinen Fußngerverkehr ist in einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der Gemeinde Sinzing, auf deren Gebiet sich die Sinzinger Bahnbrücke befindet, von der DB AG gestattet worden.

 


Technische Machbarkeitsuntersuchungen:

 

Aufgrund der Gegebenheiten haben Stadtverwaltung und die Gemeinde Sinzing Möglichkeiten zur Schaffung einer verkehrstauglicheren Wegeverbindung sowohl für Fußnger als auch für Radfahrer geprüft.

 

Als erstes wurde eine Verbreiterung des bestehenden, an die Bahnbrückenkonstruktion angehängten Steges auf mindestens 2,5 m Breite in Erwägung gezogen und untersucht. Die Nachrechnung des Haupttragwerks der Donaubrücke durch die DB Netze AG wurde als Gutachten den betroffenen Kommunen zur Verfügung gestellt. Das bestehende Tragwerk der Stahlfachwerkbrücke kann demnach statisch und konstruktiv die zusätzlichen Lasten nicht mehr aufnehmen. Ein Umbau und eine Verstärkung der bestehenden Bahnbrücke in einem erheblichen Umfang und mit einem unabsehbar hohen Aufwand wären erforderlich. Daher wurde diese Möglichkeit vorerst nicht mehr weiterverfolgt, zumal eine verkehrsgerechte Verbreiterung und eine Abflachung der beidseitigen Rampen bei den beengten Platzverhältnissen wenn überhaupt, so mit einem enormen Aufwand verbunden wären.

 

Daraufhin wurde untersucht, ob eine von der Bahnbrücke getrennte Fuß- und Radwegbrücke auf den Pfeilern und Widerlagern, welche südlich der Schiene jeweils in Überbreite vorhanden sind, errichtet werden kann. Im Ergebnis gibt es dafür Brückenkonstruktionen, welche sich jedoch wegen der enormen Bauwerkslänge von insgesamt rund 245 m mit drei Brückenfeldern mit je 81,60 m Spannweite kaum mehr als Standardlösungen realisieren lassen und daher mit einem hohen Bauaufwand verbunden sind. Andererseits könnte die Brückenbreite zwischen den Geländern 3,5 m betragen, was den Verkehrsbedürfnissen gerecht werden würde. Weiterhin müssten beiderseits der Brücke neue und ebenso breite Rampen hergestellt werden, um den Höhenunterschied von bis zu 10 m zu überwinden. Dadurch würde jeweils in die Südseiten der bestehenden Bahndämme auf einer Länge von bis zu 150 m eingegriffen werden, um Barrierefreiheit gewährleisten zu können. Dies erfordert neben umfangreichen Erdbewegungen gegebenenfalls auch Böschungssicherungsmaßnahmen. Zudem sind Teile der betroffenen Bahndämme biotopkartiert.

Weiterhin werden auf der Sinzinger Donauseite Straßenanpassungsarbeiten erforderlich, auf Stadtgebiet müsste der Sinzinger Weg auf einer Länge von rund 500 m radfahrtauglich ausgebaut werden, um ab der Leichtlgasse an den vorhandenen Geh- und Radweg in Richtung Prüfeninger Schloßstraße und Innenstadt bzw. an den Donauradweg anzubinden. Der Rad- und Gehweg soll auch für den motorisierten Kleinkraftverkehr (Moped, Roller usw.) zur Verfügung stehen.

 

 

Ergebnis und Bewertung:

 

Eine Geh- und Radwegeverbindung über die bestehenden Brückenpfeiler und Widerlager ist nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen technisch machbar. Es ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand ein Kostenaufwand in der Größenordnung von mindestens 3 Mio. € zu erwarten. Bei einem Projekt dieser Größenordnung kann mit einer Zeitspanne von Planungsbeginn über die Genehmigungsverfahren und die Bauzeit bis zur Verkehrsfreigabe  von etwa 5 Jahren gerechnet werden. Die DB Netz AG, deren Vertreter in die Machbarkeitsprüfungen eingebunden waren, hat derzeit eine Nutzung der bahneigenen Anlagen (Brückenpfeiler und Brückenwiderlager sowie der Bahndämme) in der oben beschriebenen Form bis zum Jahr 2025 fest zugesagt. Eine Option auf Vertragsverlängerung wurde zwar nicht ausgeschlossen, jedoch würde der bahnseitig garantierte Nutzungszeitraum einer Geh- und Radwegbrücke derzeit deutlich weniger als 10 Jahre betragen. Um eine Fehlinvestition zu vermeiden, müssen mit der DB Netz AG Gespräche über eine Verlängerung des Gestattungszeitraums geführt werden. Erst ab einer verbindlichen Nutzungsdauer von mindestens 15 Jahren (d.h. eine verbindliche Nutzung der Bahnanlagen bis mindestens 2035) erscheint es derzeit vertretbar, das Projekt in Angriff zu nehmen.

 

Um die zu erwartenden Eingriffe einer solchen Baumaßnahme in die Natur und Landschaft abschätzen zu können, sollte eine Bestandsaufnahme von Flora und Fauna durchgeführt werden.

 

Anschließend bedarf es vorab auch noch der Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen (Kostenteilung, Zuweisung u.a.). Das Projekt ist in der Investitionsplanung der Stadt bis 2017 nicht enthalten.

 

 

Anlage:

 

Übersichtslageplan im Maßstab 1:5.000

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Der vorliegende Bericht wird zur Kenntnis genommen.


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geh- u. Radwegbrücke Sinzing (7776 KB)