Vorlage - VO/14/9687/56  

 
 
Betreff: Ev. Wohltätigkeitsstiftung;
Haushaltsplan 2014 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung und Wirtschaftsplan 2014 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Vorberatung
26.03.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.03.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

1. Kameraler Stiftungshaushalt

 

Der Haushaltsplan 2014 sieht Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von 9.490.000  vor, die sich mit 7.450.000  auf den Verwaltungshaushalt und mit 2.040.000  auf den Vermögenshaushalt verteilen.

 

Im Vermögenshaushalt ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht eingeplant.

 

Der Finanzplan der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2013 bis 2017 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Finanzplan

2013

2014

2015

2016

2017

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

5.675

7.450

5.790

5.820

5.850

Vermögenshaushalt

2.930

2.040

810

880

1.290

 

 

 

 

 

 

Gesamthaushalt

8.605

9.490

6.600

6.700

7.140

 

Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hinge­wiesen werden.

 

2. Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift

 

Der Wirtschaftsplan 2014 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift sieht im Er­folgsplan Erträge in Höhe von 4.997.000  und Aufwendungen in Höhe von 5.902.000  vor. Hieraus errechnet sich ein voraus­sichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 905.000 . Von diesem Jahresfehlbetrag sind 640.000  von der Ev. Wohl­tigkeitsstiftung abzudecken. 265.000  werden durch eine Verringerung des Eigenkapitals ausgeglichen.

 

Im Vermögensplan 2014 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind ebenfalls nicht eingeplant.

 

Der Finanzplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift für die Jahre 2013 bis 2017 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Erfolgsplan

2013

2014

2015

2016

2017

 

 

 

 

 

 

Erträge

4.996

4.997

5.000

5.000

5.000

Aufwendungen

5.779

5.902

5.950

5.950

5.950

 

 

 

 

 

 

Jahresfehlbeträge

783

  905

  950

  950

  950

 

 

 

 

 

 

Vermögensplan

1.57

1.256

1.270

1.270

1.270

 

Auch zum Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift darf auf dessen Vorbericht und die Eruterungen verwiesen werden.

 

4. Haushaltssatzung

 

In der Haushaltssatzung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2014 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 2.000.000  undr das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift auf 500.000  festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

-            die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2014 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2014 für die Stiftung und der Wirtschaftsplan 2014 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift sowie den Stellenplan und

 

-            die Finanzpläne 2014 bis 2017 zu den o. g. Haushalts- und Wirtschaftsplänen              

 

mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.