Vorlage - VO/14/9722/20  

 
 
Betreff: Jahresrechnung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2012;
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
10.04.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.04.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird/wurde in seiner Sitzung am 03.04.2014 die Jahresrechnung der Stadt für das Haushaltsjahr 2012 zur Kenntnisnahme vorgelegt und die Entlastung zu dieser Jahresrechnung empfohlen. Über das Abstimmungsergebnis wird mündlich informiert.

 

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung bereits nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden. Die Durchführung der überörtlichen Prüfung braucht nicht abgewartet zu werden. In der Regel ist der Beschluss bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres herbei zu führen.

 

 

Prüfungserinnerungen standen dieser Empfehlung nicht entgegen.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.


 

Anlagen: