Sachverhalt:
1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 04.03.2014 bis 01.04.2014 vier entscheidungsreife Anträge auf überplanmäßige Mittel für den eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für
2. Vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 04.03.2014 bis 25.03.2014 aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis 50.000 € genehmigt worden, die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 4). 3. Es wurde im Zeitraum vom 04.03.2014 bis 25.03.2014 ein Antrag aufgrund Nr. 7 der Ermächtigung des Stadtratsbeschlusses vom 28.11.2013 bezüglich der Wieder-bereitstellung im Vorjahr nicht kassenwirksam gewordener Haushaltsmittel genehmigt. Dies wird hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss ebenfalls zur Kenntnis gegeben (Anlage 5).
Anlagen: 6
1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in den Anlagen 1 bis 3a aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 375.000 € (Haushaltsmittel) und i. H. v. insgesamt 120.000 € (Verpflichtungs- ermächtigung) zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt jeweils durch Minderausgaben bzw. eine Minderverpflichtungsermächtigung.
2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen.
3. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von der in Anlage 5 erläuterten Wiederbereitstellung nicht kassenwirksam gewordener Haushaltsmittel des Vorjahres Kenntnis.
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