Vorlage - VO/14/9744/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigung gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2014
Entscheidungskompetenz Stadtrat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
10.04.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.04.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

                                                                                                                                           

 

 

Sachverhalt:

 

 

              Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft  und Finanzen ist in der Zeit vom 04.02.2014 bis 25.03.2014 ein entscheidungsreifer Antrag auf überplanmäßige Mittel für den

 

Vermögenshaushalt                                          i. H. v.               insgesamt                                          875.000

 

eingereicht worden, der sich zusammensetzt aus einem Bedarf an zusätzlichen Haushaltsmitteln in 2014 i. H. v.  375.000 € und einer zusätzlichen Verpflichtungs-ermächtigung in 2014 i. H. v. 500.000 € (mit Kassenwirksamkeit 2015 ff).

 

Aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat hat hierüber nach Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss wegen der Betragshöhe von über 500.000 pro Haushaltsstelle und Haushaltsjahr der Stadtrat die Entscheidungskompetenz.
 

             

 

Anlage: 1

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

              Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt,
für den in der Anlage aufgeführten Einzelzweck überplanmäßige Mittel

 

              im Vermögenshaushalt                             i. H. v.                                           375.000 €

 

              nach Maßgabe Art. 66 GO (Haushaltsmittel)

 

              und                                                                      i. H. v.                                          500.000 €

nach Maßgabe Art. 67 GO ( Verpflichtungsermächtigung)

 

              zu genehmigen

 

 

                            Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bzw. einer Minderverpflichtungs-
                            ermächtigung.

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_1_7009_9507_SR_Anl_1_April_14 (43 KB)