Sachverhalt:
Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 04.02.2014 bis 25.03.2014 ein entscheidungsreifer Antrag auf überplanmäßige Mittel für den
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 875.000 €
eingereicht worden, der sich zusammensetzt aus einem Bedarf an zusätzlichen Haushaltsmitteln in 2014 i. H. v. 375.000 € und einer zusätzlichen Verpflichtungs-ermächtigung in 2014 i. H. v. 500.000 € (mit Kassenwirksamkeit 2015 ff).
Aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat hat hierüber nach Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss wegen der Betragshöhe von über 500.000 € pro Haushaltsstelle und Haushaltsjahr der Stadtrat die Entscheidungskompetenz.
Anlage: 1
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt,
im Vermögenshaushalt i. H. v. 375.000 €
nach Maßgabe Art. 66 GO (Haushaltsmittel)
und i. H. v. 500.000 €
zu genehmigen
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bzw. einer Minderverpflichtungs-
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