Vorlage - VO/14/09828/33  

 
 
Betreff: Ausländerbeiratswahl 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Schörnig
Federführend:Bürgerzentrum   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
10.04.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.04.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Ausländerbeirat der Stadt Regensburg wurde zuletzt am 7. Juni 2009 für eine fünfjährige Amtsperiode gewählt. Damit ist in diesem Jahr erneut eine Ausländerbeiratswahl durchzuführen.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 der Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Regensburg soll die Ausländerbeiratswahl am Tag der Europawahl stattfinden, sofern das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr dafür seine Zustimmung nach Art. 10 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz erteilt. Aus diesem Grund beantragte die Stadt Regensburg am 20. Januar 2014 die erforderliche Zustimmung für den 25. Mai 2014.

 

Erst mit Schreiben vom 7. März 2014, eingegangen bei der Stadt Regensburg am 13. März 2014, erteilte das Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr eine Zustimmung ohne jedoch örtliche Fristenregelungen geprüft zu haben.

 

Damit konnte bereits im Genehmigungszeitpunkt der in der Wahlordnung vorgesehene Termin "drei Monate vor der Wahl", an dem der Stadtrat den Wahltag spätestens festsetzt, nicht mehr eingehalten werden. Auch die aufgrund § 1 Abs. 3 der Wahlordnung für den Ausländerbeirat anzuwendenden kommunalwahlrechtlichen Fristen wären nicht mehr zu realisieren. Demnach hätte spätestens am 20. März 2014 zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert werden und deren Einreichung bis spätestens 3. April 2014 erfolgen müssen.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Ausländerbeiratswahl nach den Schulsommerferien im Herbst 2014 durchzuführen und wird dem Stadtrat spätestens drei Monate vor dem Wahltag einen neuen Termin zur Beschlussfassung vorschlagen.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausländerbeiratswahl im Herbst 2014 durchzuführen und dem Stadtrat spätestens drei Monate vor dem Wahltag einen Termin vorzuschlagen.