Vorlage - VO/14/09851/SK7  

 
 
Betreff: Korruptionsprävention bei der Stadtverwaltung Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Personalsteuerung   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.04.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

 

1. Allgemeines

 

Die Stadt Regensburg hat sich mit Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2011 eine umfassende „Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption bei der Stadt Regensburg (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie)“ gegeben (Vorlage-Nr. VO/11/7303/SKb).

 

Bereits im Vorfeld dieser Richtlinie hat die Stadt Regensburg ein Bündel von Maßnahmen ergriffen, um Korruption vorzubeugen, beispielsweise:

  • Dienstanweisung über die Aufnahme und Ausübung einer Nebentätigkeit
  • Dienstanweisung für die Annahme von Belohnungen und Geschenken durch die Beschäftigten der Stadt Regensburg
  • Sponsoringrichtlinie
  • Dienstanweisung der Stadt Regensburg für die Vergabe von Aufträgen

 

Neben diesen Verwaltungsanordnungen haben auch organisatorische Maßnahmen mittelbar oder unmittelbar das Ziel der Korruptionsprävention verfolgt. An erster Stelle ist hier die Gründung des Vergabeamtes zu nennen. Mit der Errichtung dieser Organisationseinheit wurde zum einen der Tatsache Rechnung getragen, dass das Vergaberecht ständig an Komplexität zunimmt und deshalb eine Bündelung dieses Fachwissens erforderlich war. Zum anderen erhöhte die Schaffung dieser Dienststelle auch den Korruptionsschutz. Seit der Schaffung dieses Amtes sind die Stelle, die über Vergaben entscheidet, bzw. sie vorbereitet, und die Stelle, die über den unmittelbaren Kontakt mit den Leistungserbringern verfügt, organisatorisch, räumlich und personell getrennt.

 

Das klassische Mittel der Korruptionsprävention stellt das Mehr-Augen-Prinzip dar. Dieses Prinzip wendet die Stadt Regensburg seit langem an.

 

 

2. Korruptionsbekämpfungsrichtlinie

 

Die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie ruht im Wesentlichen auf folgenden drei Säulen:

 

  • Ombudsfrau/Ombudsmann

Die Aufgaben  der Ombudsfrau/des Ombudsmannes sind in Nr. 3.1 der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie ausführlich beschrieben.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 26.07.2012 (vgl. Vorlage-Nr. VO/12/7941/SKb) wurde bis zum Ende der Amtsperiode des Stadtrates am 30.04.2014 Herr Rechtsanwalt Bernd Wittmann zum Obmudsmann für die Stadtverwaltung Regensburg bestellt. Die Bestellung wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 27.03.2014 (vgl. Vorlage-Nr. VO/14/9721/SK7) bis zur Neubestellung eines Ombudsmannes/einer Ombudsfrau durch den neuen Stadtrat verlängert.

 

  • Antikorruptionsbeauftragte/r

Die Aufgaben der/des Antikorruptionsbeauftragten sind in Nr. 3.2 der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie ausführlich beschrieben. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten wurde dabei in Absprache mit der Arbeitsgruppe Antikorruption auf das Thema Prävention gelegt. Unter dieser Überschrift gehört es u. a. zu den Aufgaben der/des Antikorruptionsbeauftragten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Schulungsmaßnahmen für das Thema Korruption zu sensibilisieren und Risikoabfragen und Risikoanalysen zu initiieren.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 26.07.2012 (vgl. Vorlage-Nr. VO/12/7941/SKb) wurde bis zum Ende der Amtsperiode des Stadtrates am 30.04.2014 die Funktion des Antikorruptionsbeauftragten dem Leiter des Zentralen Verwaltungsservice, Herrn Egon Reichsthaler, übertragen. Die Bestellung wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 27.03.2014 (vgl. Vorlage-Nr. VO/14/9721/SK7) bis zur Neubestellung einer/eines Antikorruptionsbeauftragten durch den neuen Stadtrat verlängert.

 

  • Arbeitsgruppe Antikorruption

Die Arbeitsgruppe Antikorruption besteht nach Nr. 3.3 der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie aus der Leitung des Bereichs Steuerung und Koordination, der/dem Ombudsfrau/Ombudsmann, der/dem Antikorruptionsbeauftragten und den Leitungen des Vergabeamtes, des Umwelt- und Rechtsamtes sowie des Zentralen Verwaltungsservice. Die Aufgaben dieses Gremiums bestehen u. a. in der Einbindung der Führungskräfte in die Korruptionsprävention und der Analyse der Schwachstellen bei gefährdeten Bereichen. Die Arbeitsgruppe tritt mindestens einmal jährlich zusammen.

Seit der Bestellung des Ombudsmannes und des Antikorruptionsbeauftragten wurden insgesamt vier Sitzungen (04.10.2012, 28.06.2013, 15.10.2013 und 14.03.2014) abgehalten.

 

Insbesondere das System des Ombudsmannes und des Antikorruptionsbeauftragten wird unter den Städten sehr aufmerksam registriert. Die Stadt Regensburg ist die einzige Kommune in Bayern, bei der ein Ombudsmann Hinweise auf unkorrektes Verhalten entgegen nimmt.

 

 

 

3. Tätigkeitsbericht

 

Das wichtigste Ziel einer aktiven Korruptionsprävention ist, zu sensibilisieren und Gefahren und mögliche Verstrickungen bewusst zu machen. Dies entspricht der Arbeitsweise der Arbeitsgruppe Antikorruption und insbesondere des Antikorruptionsbeauftragten, die als oberstes Ziel immer die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachten.

Zu diesem Zweck wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie wurde allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegen Unterschrift zur Kenntnis gegeben
  • Neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie mit den Einstellungsunterlagen gegen Unterschrift
  • Vorstellung des Antikorruptionsbeauftragten und des Ombudsmannes in der Mitarbeiterzeitschrift „intern“
  • Informationen zur Korruptionsprävention bei der Stadt Regensburg im Intranet (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie, Darstellung der Aufgaben des Antikorruptionsbeauftragten, des Ombudsmannes und der Arbeitsgruppe Antikorruption einschließlich der Kontaktdaten des Antikorruptionsbeauftragten und des Ombudsmannes)
  • Informationen zur Korruptionsprävention bei der Stadt Regensburg im Internet (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie, Kontaktdaten des Antikorruptionsbeauftragten und des Ombudsmannes):
    http://www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/wirtschafts-wissenschafts-u-finanzreferat/zentraler-verwaltungsservice/korruptionspraevention
  • Information der Führungskräfte der Stadt Regensburg im Rahmen der Führungskräftetagungen am 22./23.11.2012 und am 14./15.11.2013
  • Informationsveranstaltung am 11.12.2012 für interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Die Informationsveranstaltung wird im 2-jährigen Rhythmus angeboten)

 

Die Arbeitsgruppe Antikorruption, der Ombudsmann sowie der Antikorruptionsbeauftragte sind sich einig, dass das Ziel der Korruptionsprävention am besten dadurch erreicht wird, wenn sich möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Frage auseinandersetzen, welches Korruptionsrisiko im Zusammenhang mit den Aufgaben, die ihnen übertragen sind, besteht. Nur eine aktive und an der konkreten Arbeitssituation orientierte Auseinandersetzung mit dem Thema Korruption führt zu der gewünschten Sensibilität.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Versuch unternommen, für möglichst viele Bereiche der Stadtverwaltungen Risikoeinschätzungen unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchzuführen. Hierfür wurden folgende Schritte eingeleitet, um zu einer möglichst breit angelegten Risikoanalyse zu gelangen:

 

1. Schritt:

Gemeinsam mit der Leitung des Amtes für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr und einigen Mitarbeitern dieser Dienststelle entwickelten die Mitglieder der Arbeitsgruppe Antikorruption unter Federführung des Antikorruptionsbeauftragten ein Schema zur Einschätzung der Korruptionsgefahr.

Bei der Entwicklung dieses Schemas wurde großer Wert darauf gelegt, dass es in der gesamten Stadtverwaltung anwendbar ist. Um die Akzeptanz zu erhöhen, sollte es schnell und unkompliziert einsetzbar sein. Von den Benutzerinnen und Benutzern müssen lediglich fünf Beurteilungskriterien betrachtet werden. Das entworfene Schema kann EDV-gestützt benutzt werden. Die Anwenderinnen und Anwender erhalten unmittelbar nach Eintrag der letzten Einschätzung eine Information zum Risikowert der Tätigkeit.

Das Schema zur Einschätzung des Korruptionsrisikos ist als Anlage beigefügt.

 

2. Schritt

Bei der Führungskräftetagung am 14./15.11.2013 wurde den Referats-, Bereichs-, Amts- und Hauptabteilungsleitungen das Schema zur Einschätzung des Korruptionsrisikos mit der Bitte vorgestellt, wenigstens für einen Arbeitsvorgang in ihrem Verantwortungsbereich gemeinsam mit den dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das bestehende Korruptionsrisiko zu analysieren. Ziel war aber nicht, eine umfassende Gefährdungsanalyse zu erstellen. Vielmehr sollte durch das Schema den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine mögliche Korruptionsgefahr bewusst gemacht werden.

 

3. Schritt

Eine große Anzahl der städtischen Dienststellen hat sich mit dem Schema zur Einschätzung der Korruptionsgefahr befasst, wodurch man dem Ziel der Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen großen Schritt näher gekommen ist.

 

 

4. Ausblick

 

Auch in Zukunft ist eine weitere Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf die Korruptionsgefahren erforderlich, denn die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stehen auch aufgrund ihrer Vorbildfunktion in einer besonderen Verantwortung. Das entwickelte Schema zur Einschätzung der Korruptionsgefahr kann dabei als Unterstützung dienen. In einem weiteren Schritt soll eine umfassende Risiko- bzw. Schwachstellenanalyse folgen, die wiederum Gegenstand weiterer Maßnahmen sein kann.

 


Der Stadtrat beschließt:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


 

Anlage:

 

Schema zur Einschätzung der Korruptionsgefahr

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schema Einschätzung der Korruptionsgefahr (54 KB)