Vorlage - VO/14/09946/63  

 
 
Betreff: Vollzug des § 192 Baugesetzbuch i.V.m. §§ 1-3 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV) vom 05.04.2005.
hier: Neubestellung des Vorsitzenden des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Stadt Regensburg vom 01.06.2014 mit 31.05.2018

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Bauordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
25.06.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.06.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Gemäß § 192 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 1 GutachterausschussV wird bei jedem Landratsamt und bei jeder kreisfreien Stadt ein selbständiger Gutachterausschuss für Grundstückswerte gebildet.

 

Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in § 193 BauGB geregelt. Der Gutachterausschuss erstattet demnach Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie über den Verkehrswert von Rechten an Grundstücken, wenn die für den Vollzug des Baugesetzes zuständigen oder nach anderen Vorschriften berechtigten Behörden oder Privatpersonen dies beantragen. Der Gutachterausschuss ist außerdem für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie für die Ableitung der sog. sonstigen Daten der Wertermittlung zuständig.

 

Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss der dem Bauordnungsamt der Stadt Regensburg zugeordneten Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Die Geschäftsstelle ist für die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung und die Ableitung und Fortschreibung wesentlicher Daten der Wertermittlung sowie die laufenden Verwaltungsaufgaben zuständig.

 

Die Zusammensetzung des Gutachterausschusses wurde zuletzt mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 30.10.2008 geregelt.

 

Nachdem die Amtszeit des derzeitigen Vorsitzenden durch Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Regensburg am 31.05.2014 endet, ist eine fristgerechte Berufung eines neuen Vorsitzenden gemäß § 3 GutachterausschussV erforderlich.

 

In Abstimmung mit der Leitung des Bauordnungsamts und dem Planungs- und Baureferat schlägt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mit dem derzeitigen Vorsitzenden des Gutachterausschusses den neuen Leiter der Abteilung 63.2 des Bauordnungsamts, der das Sachgebiet Wertermittlung / Gutachterausschuss zugeordnet ist, zur Berufung zum Vorsitzenden des Gutachterausschusses ab 01.06.2014 vor.

 

Der Vorsitz des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Stadt Regensburg soll ab vorgenanntem Zeitpunkt für die Dauer der nächsten vier Jahre

 

Herrn Erwin Fruth

Dipl.Ing. (FH), zertifizierter Sachverständiger

techn. Amtsrat beim Bauordnungsamt

der Stadt Regensburg

 

übertragen werden.

 

Mit Ausnahme der nachträglichen Berufung eines weiteren ehrenamtlichen Gutachters in den Gutachterausschuss bleibt die Zusammensetzung des Gutachterausschusses unverändert. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass Herr Reiner Gottl, entsprechend der mit vorgenannten Beschluss vom 30.10.2008 erteilten Befugnis durch den derzeitigen Vorsitzenden aufgrund seiner besonderen Fachkenntnisse insbesondere im Bereich Mieten und Pachten als weiterer ehrenamtlicher Gutachter in den Gutachterausschuss berufen wurde.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Herr Erwin Fruth, Dipl.Ing. (FH), zertifizierter Sachverständiger, techn. Amtsrat, Stadt Regensburg (Bauordnungsamt) wird für den Zeitraum vom 01.06.2014 mit 31.05.2018 als Vorsitzender für Grundstückswerte der Stadt Regensburg berufen.

 

Die sonstige Zusammensetzung des Gutachterausschusses (Stellvertreter des Vorsitzenden, Vorsitzender in besonderen Fällen, ehrenamtliche Mitglieder und Vertreter des Finanzamts) bleibt entsprechend dem Inhalt der Berichtsvorlage unverändert.