Vorlage - VO/14/09972/65  

 
 
Betreff: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen;
Umstufung von öffentlichen Verkehrsflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
25.06.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

In seiner Sitzung vom 28.01.2014 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.              r ein Straßenteilstück des Islinger Weg mit dem Anfangspunkt „0,247 km südwestlich der Obertraubliner Straße“ und dem Endpunkt „Gemarkungsgrenze Burgweinting“ wird auf einer Länge von 1,124 km das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet (rot dargestellt - Anlage 1)

 

2. Ein Straßenteilstück des Islinger Weg mit dem Anfangspunkt „Obertraublinger Straße“ und dem Endpunkt „0,247 km südwestlich vom Anfangspunkt“ soll auf einer Länge von 0,247 km nach Art. 7 BayStrWG nach einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zur Ortsstraße umgestuft werden (blau dargestellt Anlage 1)

 

 

Die Absicht der Einziehung des o.g. Straßenteilstücks wurde im Amtsblatt Nr. 10 der Stadt Regensburg vom 03.03.2013 mit dem Hinweis auf eine 3-monatige Einwendungsfrist gegen die Einziehungsabsicht ortsüblich bekannt gemacht. r die Umstufung gilt nur eine Ankündigungsfrist von 3 Monaten, die ebenfalls ortsüblich im Amtsblatt Nr. 10 der Stadt Regensburg bekannt gemacht wurde.

 

Die Einwendungsfrist endete mit Ablauf des 17.06.2014. Im Verlauf der Einwendungsfrist wurden keine Einwendungen gegen die geplante straßenrechtliche Einziehung vorgebracht.

 

Mit der straßenrechtlichen Einziehung verliert eine Straße ihren bisherigen öffentlichen Charakter auf Dauer und kann daher wieder uneingeschränkt anderweitig genutzt werden. Ein öffentlich-rechtlicher Benutzungsanspruch besteht nicht mehr.

 

Die Stadt Regensburg ist weiterhin Straßenbaulastträger für das umgestufte Straßenteilstück des Islinger Weg.

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) rot dargestellte Straßenteilstück des Islinger Weg mit seinem Anfangspunkt 0,247 km südwestlich der Obertraubliner Straße“ und dem Endpunkt „Gemarkungsgrenze Burgweinting“ wird auf einer Länge von 1,124 km nach Art. 8 BayStrWG eingezogen.

 

2.              Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) blau dargestellte Straßenteilstück des Islinger Weg mit dem Anfangspunkt „Obertraublinger Straße“ und dem Endpunkt „0,247 km südwestlich vom Anfangspunkt“ wird auf einer Länge von 0,247 km nach Art. 7 BayStrWG zur Ortsstraße umgestuft.

 

 

 

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einziehung - Umstufung Islinger Weg (1535 KB)