Vorlage - VO/14/09980/51  

 
 
Betreff: Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut in Regensburg;
Endbericht des Beteiligungsprozesses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
01.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
08.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
17.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

 

1.              Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.06.2011 einstimmig den „Bericht zur sozialen Lage in Regensburg 2011“ zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauf­tragt, bis Ende des Jahres auf Grundlage der vorliegenden Analysen im Zusammen­wirken von städtischen Fachstellen und externen einschlägigen Institutionen insbeson­dere der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut und Armutsgefährdung zu erarbeiten. Dabei ist zu berücksichtigen und darzustellen, mit welchen Handlungsansätzen und Maß­nahmen zur Verbesserung benachteiligter Menschen in Regensburg bereits gearbei­tet wird und wie sie dem sozialräumlichen Ansatz des Sozialberichts entspre­chend weiterentwickelt werden können.

 

2.              In der Folge wurde aufbauend auf dem „Quantitativen Bericht zur sozialen Lage in Regensburg 2011“ (Sozialbericht) gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie vielen Interessengruppen, insbesondere sozialen Institutionen und Verbänden, ein Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut erarbeitet.

 

Dieser Beteiligungsprozess gestaltete sich aufgrund der umfänglichen und intensiven Ein­beziehung und Mitwirkung insbesondere der Bürgerschaft wie auch vieler Fachinstitu­tionen und stellen außerordentlich vielfältig und aufwändig. Insofern konnte die zeitliche Maßgabe des Stadtrates „bis Ende des Jahres“ nicht realisiert werden. Dem einvernehmlichen Wunsch der mitwirkenden städtischen Fachämter wie auch der betei­ligten Bürgerinnen bzw. Bürger und der externen einschlägigen Institutionen entspre­chend musste die notwendige Zeit für einen qualifizierten Beteiligungsprozess einge­umt und ausgeschöpft werden.

 

3.              Der vorliegende Abschlussbericht (siehe Anlage) beschreibt den Beteiligungsprozess, präsentiert die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sowie die anschließende Bewertung der Maßnahmenvorschläge durch die zuständigen städtischen Fachämter. Abgeleitet aus diesen Prioritätensetzungen wurde abschließend ein Maßnahmenkatalog entwickelt. Die Maßnahmen werden dabei in drei verschiedene Kategorien unterschieden:

  • kurzfristig“: Maßnahmenvorschläge, die möglichst zeitnah zu prüfen sind und für die ein Beschlussvorschlag erarbeitet werden sollte
  • mittelfristig“: Maßnahmenvorschläge, die möglichst innerhalb der nächsten nf Jahre zu prüfen sind und für die ein Beschlussvorschlag herbeigeführt werden sollte
  • langfristig“: Maßnahmenvorschläge, die einer umfassenden Konzeption bedürfen und eher nachrangige Bedeutung haben bzw. deren Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollte

 

Innerhalb dieser drei Kategorien ist die Reihenfolge der Maßnahmennennung thematisch sortiert und ohne Rangfolge.

Der Maßnahmenkatalog befindet sich in Kapitel 5.

Die ausführlichen Beschreibungen und Begründungen der Maßnahmen sind dem Abschlussbericht (Kapitel 4) und den Maßnahmenbögen (Anlage 9) zu entnehmen. Dort sind auch die Maßnahmenvorschläge aufgelistet, die aus verschiedenen Gründen nicht in den Maßnahmenkatalog aufgenommen wurden.

Orientierung bietet grundsätzlich die Maßnahmennummer, wobei jeweils die erste Ziffer die Arbeitsgruppe und die zweite die jeweilige Unterarbeitsgruppe benennt.

 

4.              r die Umsetzung der Maßnahmen ist jeweils ein gesonderter Maßnahmenbeschluss im zuständigen Ausschuss bzw. im Stadtrat herbeizuführen. Im Übrigen gilt der Vorbehalt, dass die Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.              Der Endbericht des Beteiligungsprozesses zum Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut wird zur Kenntnis genommen.

 

2.              Die Verwaltung wird mit der Prüfung der aufgelisteten Maßnahmenvorschläge aus dem öffentlichen Beteiligungsprozess beauftragt. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist jeweils ein gesonderter Maßnahmenbeschluss im zuständigen Ausschuss bzw. im Stadtrat herbeizuführen.

 

3.              Dem zuständigen Ausschuss ist einmal im Jahr über die umgesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut zu berichten.

 

4.              Die Umsetzungen der Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass sie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind.


 

Anlage: Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut in Regensburg: Endbericht des Beteiligungsprozesses

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2013-11-11 Abschlussbericht für RSD_11.2013 (1548 KB)