Sachverhalt:
1. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.06.2011 einstimmig den „Bericht zur sozialen Lage in Regensburg 2011“ zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, „bis Ende des Jahres auf Grundlage der vorliegenden Analysen im Zusammenwirken von städtischen Fachstellen und externen einschlägigen Institutionen insbesondere der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut und Armutsgefährdung zu erarbeiten. Dabei ist zu berücksichtigen und darzustellen, mit welchen Handlungsansätzen und Maßnahmen zur Verbesserung benachteiligter Menschen in Regensburg bereits gearbeitet wird und wie sie dem sozialräumlichen Ansatz des Sozialberichts entsprechend weiterentwickelt werden können.“
2. In der Folge wurde aufbauend auf dem „Quantitativen Bericht zur sozialen Lage in Regensburg 2011“ (Sozialbericht) gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie vielen Interessengruppen, insbesondere sozialen Institutionen und Verbänden, ein Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut erarbeitet.
Dieser Beteiligungsprozess gestaltete sich aufgrund der umfänglichen und intensiven Einbeziehung und Mitwirkung insbesondere der Bürgerschaft wie auch vieler Fachinstitutionen und –stellen außerordentlich vielfältig und aufwändig. Insofern konnte die zeitliche Maßgabe des Stadtrates „bis Ende des Jahres“ nicht realisiert werden. Dem einvernehmlichen Wunsch der mitwirkenden städtischen Fachämter wie auch der beteiligten Bürgerinnen bzw. Bürger und der externen einschlägigen Institutionen entsprechend musste die notwendige Zeit für einen qualifizierten Beteiligungsprozess eingeräumt und ausgeschöpft werden.
3. Der vorliegende Abschlussbericht (siehe Anlage) beschreibt den Beteiligungsprozess, präsentiert die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sowie die anschließende Bewertung der Maßnahmenvorschläge durch die zuständigen städtischen Fachämter. Abgeleitet aus diesen Prioritätensetzungen wurde abschließend ein Maßnahmenkatalog entwickelt. Die Maßnahmen werden dabei in drei verschiedene Kategorien unterschieden:
Innerhalb dieser drei Kategorien ist die Reihenfolge der Maßnahmennennung thematisch sortiert und ohne Rangfolge. Der Maßnahmenkatalog befindet sich in Kapitel 5. Die ausführlichen Beschreibungen und Begründungen der Maßnahmen sind dem Abschlussbericht (Kapitel 4) und den Maßnahmenbögen (Anlage 9) zu entnehmen. Dort sind auch die Maßnahmenvorschläge aufgelistet, die aus verschiedenen Gründen nicht in den Maßnahmenkatalog aufgenommen wurden. Orientierung bietet grundsätzlich die Maßnahmennummer, wobei jeweils die erste Ziffer die Arbeitsgruppe und die zweite die jeweilige Unterarbeitsgruppe benennt.
4. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist jeweils ein gesonderter Maßnahmenbeschluss im zuständigen Ausschuss bzw. im Stadtrat herbeizuführen. Im Übrigen gilt der Vorbehalt, dass die Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Der Endbericht des Beteiligungsprozesses zum Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird mit der Prüfung der aufgelisteten Maßnahmenvorschläge aus dem öffentlichen Beteiligungsprozess beauftragt. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist jeweils ein gesonderter Maßnahmenbeschluss im zuständigen Ausschuss bzw. im Stadtrat herbeizuführen.
3. Dem zuständigen Ausschuss ist einmal im Jahr über die umgesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut zu berichten.
4. Die Umsetzungen der Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass sie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzierbar sind.
Anlage: Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut in Regensburg: Endbericht des Beteiligungsprozesses
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