Sachverhalt:
Der Rechenschaftsbericht der Stiftungsverwaltung zu den Ergebnissen der Jahresrechnung 2012 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung wurde vom Stiftungsausschuss in der Sitzung am 17.07.2013 behandelt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2013 den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 behandelt.
Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, die Jahresrechnung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung mit den nachfolgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Dem Stiftungsausschuss wurde der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 in der Sitzung vom 26.03.2014 zur Kenntnis gebracht.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Jahresrechnung 2012 der von der Stadt Regensburg verwalteten Ev. Wohltätigkeitsstiftung wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen. |
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