Vorlage - VO/14/10034/SK2  

 
 
Betreff: Übertragung von öffentlichen Sitzungen im Internet (Live-Stream)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Hauptabteilung Rat und Repräsentation   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
24.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Die öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen (Stadtplanungsausschuss) und des Kulturausschusses sollen vorerst probeweise für 1 Jahr mittels Live-Stream im Internet übertragen werden. Hierfür wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

 

 

Live-Stream

 

Die Sitzungen sollen live ohne Verzögerungen im Internet übertragen werden. Zu diesem Zweck werden im Sitzungssaal eine oder mehrere Kameras benötigt, welche ggf. auch von einem Kameramann bedient werden. Übertragen werden die jeweils aktuellen Redebeiträge in Bild und Ton sofern vorab eine Einwilligung abgegeben wurde. Kameraschwenks auf andere Sitzungsteilnehmer oder Zuschauer sind nicht zulässig. Auch Übertragungen vor und nach der Sitzung oder während Pausen müssen unterbleiben.

 

Zur Information der Nutzer werden in den Live-Stream falls erforderlich folgende Standbilder eingeblendet:

  • vor Sitzungsbeginn: Die öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses bzw. Kulturausschusses beginnt in Kürze.
  • nach Sitzungsende: Die öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses bzw. Kulturausschusses ist beendet.
  • Fehlende Einverständniserklärung: Sitzung des Stadtplanungsausschusses bzw. Kulturausschusses der aktuelle Redner hat einer Übertragung nicht zugestimmt“
  • Störung/Unterbrechung: „Sitzung des Stadtplanungsausschusses bzw. Kulturausschusses kurze Unterbrechung“

 

Um eine bestmögliche Tonqualität zu erhalten, soll der Ton direkt von der Tonanlage des Sitzungssaales im Neuen Rathaus abgegriffen werden

 

Ein Streaming Operator vor Ort soll den Live-Stream aufbereiten und weitere Angaben (z.B. Rednername, Tagesordnungspunkt oder Standbilder) einblenden.

 

Die Weitergabe des Live-Streams an den Provider erfolgt über einen entsprechenden leistungsfähigen DSL-Anschluss mit mindestens garantierten 2 Mbit/s Upstream. Die Streaming-Kapazität soll so ausgelegt werden, dass bis zu 500 Nutzer gleichzeitig das Angebot nutzen können.

 

Der Live-Stream soll im städtischen Webauftritt unter regensburg.de/rathaus/stadtpolitik eingebunden werden. Über eine entsprechende Verlinkung zum „Regensburger Sitzungsdienst“ wird zudem der Zugriff auf die weiterführenden Informationen zu den Tagesordnungspunkten der jeweiligen Sitzung hergestellt.

Zusätzlich soll jeweils ab Freitag vor dem Sitzungstermin auf den Live-Stream hingewiesen werden. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die öffentlichen Sitzungsunterlagen im Internet einsehbar.

 

 

Datenschutz und Einverständniserklärungen

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen bei einer Übertragung von Redebeiträgen in einer öffentlichen Stadtratssitzung im Internet nur diejenigen Personen mit Wort und Bild aufgenommen werden, die vorher in die Übertragung eingewilligt haben (Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 BayDSG). Es darf nur jeweils die sprechende Person gefilmt werden und Reaktionen einzelner anderer Sitzungsteilnehmerinnen und teilnehmer können nicht gezeigt werden. Auch ein Schwenk auf Zuschauer ist nicht zulässig. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

 

Bei der Einholung der Einwilligungserklärungen gelten strenge formale Voraussetzungen, insbesondere das Schriftformerfordernis sowie eine ausreichende Information hinsichtlich der beabsichtigten Datennutzungen (vgl. Art. 15 Abs. 2 BayDSG). Auf die Einhaltung dieser strengen Voraussetzungen bestehen die Datenschutzaufsichtsbehörden. Es ist deshalb bei der Einholung der Einwilligungserklärungen darauf zu achten, dass die betroffenen Personen vorher entsprechend informiert wurden.

 

Hingewiesen werden muss auch auf die Tatsache, dass bei einer Übertragung im Internet Bild und Ton weltweit von einem unbegrenzten Personenkreis abgerufen, aufgezeichnet, unter Umständen verändert und ausgewertet werden können und daher die weitere Verwendung der Aufnahmen nicht absehbar ist (Grundsatz der informierten Einwilligung). Zudem darf keinerlei Druck ausgeübt werden, um eine solche Zustimmung zu erreichen. Bei Einholung sollte deshalb eine Abwesenheit von Zuhörern und Presse sichergestellt sein. Außerdem muss die Einwilligung schriftlich erklärt werden (Art. 15 Abs. 3 BayDSG).

 

Es wird vorgeschlagen, dass die o.g. erforderlichen schriftlichen Einverständniserklärungen generell für folgende Personen eingeholt werden:

- ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

- Oberbürgermeister und Bürgermeister

- berufsmäßige Stadtratsmitglieder

- Bereichsleiter SK

- Amtsleiter und Hautabteilungsleiter

- Sitzungsdienst der betroffenen Ausschüsse

 

Ergänzend dazu müssen im Einzelfall rechtzeitig vor einer Sitzung (z.B. mit dem Versand der Einladung) Einverständniserklärungen von Verwaltungsmitarbeitern oder externen Personen eingeholt werden, die voraussichtlich zu bestimmen Tagesordnungspunkten vortragen werden.

 

Redner, die im Einzelfall nicht übertragen werden wollen, teilen dies dem Sitzungsleiter vor Wortmeldung mit. Der Sitzungsleiter ordnet dann vor der Worterteilung eine Unterbrechung der Übertragung (Ton und Bild) r die Dauer des Redebeitrags an. Während des Redebeitrags wird ein Standbild eingeblendet.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Stadt selbst verfügt über keine einsatzbereite Streaming-Technik und kann dies auch nicht einrichten. Es wird deshalb vorgeschlagen, als Infrastruktur von Seiten der Stadt lediglich einen DSL-Anschluss bereit zu stellen. Die weitere erforderliche Dienstleistung soll als Komplettpaket im Rahmen einer Ausschreibung an einen externen Dienstleister vergeben werden. Die Vergabe soll für 12 Monate Probebetrieb mit der Option, bei Fortsetzung der Live-Übertragungen den Vertrag zu gleichen Konditionen um ein Jahr verlängern zu können, erfolgen. Der Probebetrieb kann somit von Anfang an professionell umgesetzt werden und Dank der Verlängerungsoption kann zudem eine lückenlose Fortsetzung auch nach dem Probebetrieb sichergestellt werden, sofern diese vom Stadtrat beschlossen wird.

 

Nach Abschluss der Probephase wird dem Stadtrat zeitnah berichtet, wie gut das Angebot angenommen wurde (Aufrufe, Nutzerzahl, Verweildauer), welche Kosten angefallen sind und welches weitere Vorgehen auf Basis der gewonnenen Erfahrungen vorgeschlagen wird.


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen (Stadtplanungsausschuss) und des Kulturausschusses werden probeweise für 1 Jahr per Live-Stream im Internet übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Dienstleistung als Komplettpaket auszuschreiben und an einen externen Dienstleister zu vergeben.