Sachverhalt:
Die Amtszeit des derzeitigen Naturschutzbeirats bei der Stadt Regensburg endet am 31. August 2014. Ab 01. September 2014 ist deshalb ein neuer ehrenamtlicher Naturschutzbeirat für die Dauer von 5 Jahren zu bestellen (§ 2 Abs. 2 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte). Gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 3 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte besteht der Naturschutzbeirat bei der Stadt Regensburg als untere Naturschutzbehörde aus 5 Mitgliedern und jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter (§ 2 Abs. 1 der Verordnung über Naturschutzbeiräte). Als Mitglieder im Beirat sollen gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über Naturschutzbeiräte vertreten sein: Fachleute aus den für Fragen der Ökologie bedeutsamen Grunddisziplinen wie beispielsweise des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Biologie, der Vegetationskunde, der Geologie, der Hydrologie, der Meteorologie oder der Geographie, sowie aus dem Agrar- und Forstbereich, sachverständige Vertreter von Verbänden, die sich satzungsgemäß überwiegend dem Naturschutz, der Landschaftspflege und den Aufgaben der Erholung in der freien Natur widmen, und sonstige Sachverständige , die mit den Aufgaben des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung in der freien Natur befasst sind. Die Beiratsmitglieder und ihre Vertreterinnen bzw. Vertreter werden persönlich berufen ( § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte).
Aufgaben und Mitwirkungsrechte des Naturschutzbeirates
Die Naturschutzbeiräte haben die Aufgabe, die Naturschutzbehörden wissenschaftlich und fachlich zu beraten. Es soll dadurch das ehrenamtliche Element bei behördlichen Entscheidungsprozessen im Naturschutz eingebracht und das bei den jeweiligen Vertretern vorhandene spezielle Fachwissen nutzbar gemacht werden. Dem Naturschutzbeirat sind gemäß § 6 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte folgende naturschutzrechtliche Entscheidungen vor ihrem Erlass zur Beschlussfassung zu unterbreiten:
anderen Behörde im Sinne der genannten Entscheidungen
Gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte kann der Beirat für bestimmte Fälle auf sein Mitwirkungsrecht verzichten.
Der Geschäftsgang des Naturschutzbeirates bei der Stadt Regensburg wurde auf der Grundlage des § 4 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte in einer „ Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates bei der Stadt Regensburg vom 20.05.2008“ geregelt.
Bisherige Zusammensetzung des Naturschutzbeirates
Beteiligung der Vereine, Vereinigungen, Verbände und Institute im Berufungsverfahren
Es wurden insgesamt 15 Vereine, Vereinigungen, Verbände und Institute mit der Bitte um Nennung von Personen als Kandidaten für den Naturschutzbeirat angeschrieben.
Es sind dabei folgende Vorschläge eingegangen:
1. Bezirksjagdverband Regensburg e.V.
Beiratsmitglied: Herr Dr. Gürtler Wilfried Studienrat a. D. Fachrichtung Biologie und Chemie
2. Fischereiverband Oberpfalz e.V.
Beiratsmitglied: Herr Holler Hans 1. Vorsitzender des Anglerbundes Regensburg
3. Stadtverband der Kleingärtner e.V.
Beiratsmitglied: Frau Anette Geißer 2. Vorsitzende in der Kleingartenanlage Königswiesen
4. Bayerischer Bauernverband
Beiratsmitglied: Herr Neumeyer Johann Landwirt, Absolvent einer landwirtschaftlichen Fachschule, Jagdpächter
Stellvertreter: Herr Islinger Markus Landwirt, Absolvent einer landwirtschaftlichen Fachschule
5. Naturwissenschaftlicher Verein Regensburg e.V.
Beiratsmitglied: Herr Dr. Wunderer Hansjörg Biologe, Mitglied des Naturwissenschaftlichen Vereins Regensburg,
6. Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Beiratsmitglied: Herr Gerl Josef Ornitologe
7. Bund Naturschutz e.V. Kreisgruppe Regensburg
Beiratsmitglied: Herr Schoberer Raimund 1. Vorsitzender des Bund Naturschutz, Kreisgruppe Regensburg
Stellvertreter: Herr Dr. Streck Peter Dipl.-Biologe, Fachrichtung Zoologie
8. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V.
Beiratsmitglied: Dr. Paukner Josef Biologe, Vorsitzender DoNaReA
9. Waldverein Regensburg e.V.
Beiratsmitglied: Herr Dr. Kallasch Stefan Selbständiger Biologe, Fachrichtung Biochemie
Folgende Verbände wurden zwar gehört, es ging jedoch kein Vorschlag ein:
Deutscher Alpenverein Sektion Regensburg, Landesnaturschutzwart, Regensburgische Botanische Gesellschaft, Verband Biologie, Biowissenschaften Biomedizin Deutschland, Landschaftspflegeverband Regensburg e.V. Außerdem: Universität Regensburg
Begründung des Verwaltungsvorschlages
Der Verwaltungsvorschlag für die Besetzung des neu zu berufenden Naturschutzbeirates stellt eine ausgewogene Kombination von Vertretern aus verschiedenen Fachdisziplinen und Vereinen entsprechend deren Bedeutung dar. Nach den Erfahrungen der Verwaltung aus den letzten Jahren ist eine gewisse Kontinuität in der Zusammensetzung des Naturschutzbeirates von Vorteil, da sich viele Projekte über Jahre hinweg ziehen oder auf einander Bezug nehmen. Darüber hinaus erweitert die untere Naturschutzbehörde den ihr im ehrenamtlichen Bereich zur Verfügung stehenden Fachverstand um ein neues Mitglied aus dem Bereich der Landwirtschaft, nachdem der bisherige Vertreter sich nicht mehr zur Verfügung gestellt hat, und um vier neue Stellvertreter. Erstmals im Naturschutzbeirat vertreten sind die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und der Landesbund für Vogelschutz.
Der neue Naturschutzbeirat besteht damit aus Personen, die Fachleute für ökologische Fragen von grundlegender Bedeutung sind und mit denen der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Regensburg auch im ehrenamtlichen Bereich ein Fachverstand von großer ökologischer Bandbreite zur Verfügung steht.
Der Ausschuss beschließt:
Die Stadt Regensburg beruft folgende Personen als Mitglieder bzw. Stellvertreter für die neunte Amtsperiode des Naturschutzbeirats:
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