Vorlage - VO/14/10048/61  

 
 
Betreff: Planungsauftrag Klenzebrücke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
23.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Bebauungsplan 151 „ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße“

 

Die Stadt hat für das neue Baugebiet südlich der Ladehofstraße von Anfang an einen SPNV-Haltepunkt angestrebt. Für die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) als SPNV-Aufgabenträger ist ein Haltepunkt an der Ladehofstraße eine Option in die Zukunft, die zunächst von der Stadt im Rahmen der Bauleitplanung zu sichern ist, d.h. Übertragung der Haltepunktflächen in den städtischen Besitz und diese von einer Bebauung freihalten. Daneben müssen auch die Voraussetzungen für die Realisierung des Haltepunktes geschaffen werden bzw. geschaffen werden können, nämlich die infrastrukturelle und betriebliche Machbarkeit. Für die DB Netz AG bedeutet dies: Bau eines 5. Gleises, das eine betriebliche Einbindung des Haltepunktes ermöglicht.

 

Im Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 151 ist eine Brücke über vier Gleise mit einer lichten Weite von ca. 27 m enthalten. Auf die Darstellung des Haltepunktes wurde bisher angesichts des unklaren Realisierungszeitraums verzichtet und die Option Haltepunkt nur im Erläuterungsbericht aufgenommen. Dies hat bei der BEG und der DB Netz zu der Annahme gehrt, die Stadt habe die Option für einen Haltepunkt aufgegeben. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf den potentiellen Flächen für den geplanten Haltepunkt teure Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind.

 

Die spätere Realisierung des Haltepunktes wäre mit erheblichen Umbaumaßnahmen und somit enormen Kosten verbunden (5. Gleis durch die Nord-Rampe der Klenzebrücke, Neubau der Lärmschutzwand hinter dem SPNV-Haltepunkt, naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsflächen an anderer Stelle schaffen, Ersatz und/oder Umplanung für den Bolzplatz/Jugendspielplatz usw.). Ferner könnte der Wegfall des Schienenbonus zum 01.01.2015 eine Realisierung des Haltepunktes insgesamt in Frage stellen, weil eine nachträgliche Änderung des B-Planes zu Gunsten eines Haltepunktes voraussichtlich kaum mehr lösbare Lärmschutzanforderungen aufwerfen rde. Mit diesen neuen Erkenntnissen und auf der Grundlage weiterer Gespräche mit BEG und DB Netz wurde daher die Planung einer vertieften Konkretisierung unterzogen, die sicherstellen soll, dass die heutigen Investitionen eine spätere Umsetzung des Bahnhaltepunktes berücksichtigen.

 

Brückenplanung

 

r die Erschließung des neuen Baugebietes südlich der Ladehofstraße wurde der Neubau der sog. „Klenzebrücke“ beschlossen. Der Planungsausschuss hat die Verwaltung am 14.09.2011 beauftragt, für den Bau der neuen Klenzebrücke einschließlich der Verbindungsrampen die Straßen- und Brückenplanungen zu erstellen. In der Vorlage wird die Brücke als Einfeldbrücke, die bei Bahn-km 1,96634 vier Gleise im rechten Winkel überbrückt, beschrieben. Die Brückenöffnung (= lichte Weite) wird mit 26,85 m angegeben. Dabei wurde unterstellt, dass bei der Realisierung eines SPNV-Haltepunktes in 30 Jahren oder später die entsprechenden Anpassungen (Umbau der LS-Wand/LS-Damm im Bereich des Haltepunktes) vorgenommen werden (s. o.). In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass der SPNV-Haltepunkt nftig nur realisierbar ist, wenn die wesentlichen Voraussetzungen schon heute berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für das 5. Gleis.

 

Deshalb wurden die Flächenzuschnitte im Bebauungsplan überprüft und sollen so angepasst werden, dass in Zukunft ein Haltepunkt ohne wesentliche Umbauten an den Lärmschutzanlagen möglich wird. Die notwendigen Anpassungen wurden mit den Vorhabentgern im Vorfeld abgestimmt.

 

Mit der Planung eines 5. Gleises entsprechend den DB-Richtlinien wurde von der Stadt das Büro DB International, München, beauftragt. Auf der Grundlage dieser Gleistrasse wurden verschiedene Haltepunktvarianten auf ihre Realisierbarkeit geprüft. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen kommt nur ein Außenbahnsteig mit einer Länge von 175 m und einer Breite von 3 m auf der Ostseite der geplanten Klenzebrücke in Frage. Diese Variante eröffnet eine Option für einen Haltepunkt mit dem geringsten Konfliktpotential zum Entwurf des Bebauungsplans 151. Unter Berücksichtigung eines 4 m breiten Fuß- und Radweges unter der Brücke Fortsetzung der Ost-West-Fahrradachse ist bei der Brückenplanung von einer lichten Weite von rund 34 m auszugehen. Die genauen Maße können erst nach der Vermessung der Gleisachsen angegeben werden.

 

Der Fuß- und Radweg wurde im Brückenbereich mit 4 m berücksichtigt, da so die Option eröffnet wird, den Bahnsteig auf 210 m (Doppeltraktion) nach Westen zu verlängern oder den Bahnsteig (bei Problemen mit der Verknüpfung des 5. Gleises im Osten) nach Westen zu verschieben. Es würde dann immer noch ein Fuß- und Radweg von fast 3 m zur Verfügung stehen.

 

Städtebaulicher Vertrag

 

Die Klenzebrücke ist ein wesentlicher Bestandteil der Erschließung des Neubaugebiets südlich der Ladehofstraße. Der Kostenanteil, den der Investor, die Dörnberg-Viertel Projekt GmbH & Co. KG, an diesem Bauwerk trägt, wird im noch abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag festgelegt. Ein entsprechender Vorvertrag wurde hierzu bereits im März dieses Jahres abgeschlossen (s. Drucksachennummer VO/14/9617/20).

 

Nachdem die haltepunktbedingten Mehrkosten nicht dem Baugebiet zugerechnet werden können, muss zunächst ein Fiktiventwurf mit Kostenberechnung zur Ermittlung der Brückenkosten auf Basis der bisherigen Planung erstellt werden. Parallel hierzu muss aber bereits die konkrete Planung r das Bauwerk auf der Basis der erweiterten Spannweite erstellt werden, um die zügige Erschließung des Baugebietes zu sichern. Die Ergebnisse dieser Planungen werden dem Planungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die durch die Einplanung des Haltepunktes bedingten Mehrkosten der Brücke sind in vollem Umfang von der Stadt zu tragen.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2013-2017 und im Entwurf des Investitionsprogramms 2014-2018 sind die Mehrkosten aufgrund der größeren lichten Weite noch nicht enthalten. Sie können erst auf der Grundlage der weiteren Planung ermittelt werden. Der Stadtrat wird  mit der Entscheidung befasst, so bald Planung und Kosten vorliegen.

 

Fazit

 

Die Realisierung eines SPNV-Haltepunktes ist langfristig nur realisierbar, wenn die erforderlichen Voraussetzungen bereits jetzt im Bebauungsplan 151 weitgehend berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für das 5. Gleis, den Bahnsteig und die endgültige Lage der Lärmschutzwand im Haltestellenbereich.

 

Der Planungsauftrag vom 14.09.2011 für eine neue Klenzebrücke ist entsprechend zu ändern. Die neue Klenzebrücke ist als Einfeldbrücke mit einer lichten Weite von 34 m zu planen, die fünf Gleise und einen Fuß- und Radweg mit 4 m überbrückt. Nur so kann die Option für einen SPNV-Haltepunkt an der Ladehofstraße weiter aufrechterhalten werden.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Im Bereich der geplanten „Klenzebrücke“ soll mittelfristig ein Bahnhaltepunkt für den öffentlichen Nahverkehr ermöglicht werden.

 

  1. Die Planung für die neue Klenzebrücke ist vorsorglich auf fünf Bahngleise und einen Fuß- und Radweg auszulegen mit einer lichten Weite von ca. 34 m.

 

 


 

Anlagen:

 

Querschnitte

Ausschnitt aus Bebauungsplan-Entwurf 151 mit SPNV-Haltepunkt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2014-06-25_InnererWesten-Ladehofstraße_OptionsflächenHP_Anlage (360 KB)    
Anlage 2 2 2014-06-17_InnererWesten-NeueKlenzebrücke-Querschnitte_Anlage (104 KB)