Vorlage - VO/14/10052/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 254, Burgweinting Nordwest III
- Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss § 10 BauGB

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
23.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 03.07.2012 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den o.g. Bereich beschlossen. Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Beiträge sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen am 24.09.2013 vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen beschloss daraufhin, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 254 in der Fassung vom 24.09.2013 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 22.10. bis 22.11.2013. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde parallel durchgeführt.

 

Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen hat keine Änderungen der Planinhalte erfordert. Es wurden lediglich im Planbild die Hinweise zur Ausgestaltung der Verkehrsflächen reduziert. Die detaillierte Ausgestaltung erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung, in der die Baumpflanzungen und Parkplätze berücksichtigt werden.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.              Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 254, Burgweinting NW III, werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (Anlage 1), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2.               Der Bebauungsplan Nr. 254, Burgweinting NW III, für den Bereich zwischen Franz-Josef-Strauß-Allee, der Verlängerung der Markomannenstraße, dem Aubachtal und der Römerstraße, bestehend aus der Planzeichnung vom 24.09.2013 und dem Satzungstext vom 24.09.2013, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.

 

3               Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 254 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.

 


 

Anlagen:

 

BP 254 Planzeichnung

BP 254 Satzungstext

BP 254 Begründung mit Umweltbericht

Anlage 1: Stellungnahme Öffentlichkeitsarbeit und TÖB-Beteiligung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_BP254_Stellungnahmen (52 KB)    
Anlage 2 2 BP254_Begründung (5661 KB)    
Anlage 3 3 BP254_Planzeichung (3063 KB)    
Anlage 4 4 BP254_Satzungstext (301 KB)    
Anlage 5 5 14-07-23_BP254_ANL4_Anregungen3(2) 4(2) (53 KB)