Vorlage - VO/14/10053/46  

 
 
Betreff: Warteliste an der Sing- und Musikschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Unger
Federführend:Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Entscheidung
24.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

 

 

 

Die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg erfreut sich in der Bevölkerung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen eines guten Bekanntheitsgrades und konstanter Beliebtheit.

 

Nicht zuletzt wegen der Qualität des Unterrichts, der persönlichen Ansprache durch motivierte und hochqualifizierte Lehrkräfte, aber auch wegen der vielen lebensbejahenden und positiven Projekte, Veranstaltungen und vielseitigen Konzerte, hat das Interesse der Kinder und deren Eltern an der Einrichtung nicht nachgelassen.

 

Das Konzept einer vorgeschalteten breitgefächerten Grundausbildung mit Angeboten an den Grundschulen der Stadt trägt im Wesentlichen auch dazu bei, dass das Interesse nicht nachlässt.

 

 

Instrumentalunterricht

 

So positiv das auf der einen Seite zu bewerten ist, desto schwieriger war es in der Vergangenheit die notwendigen personellen Kapazitäten zu schaffen. So war es in den vergangenen Jahren in vielen Fächern durchaus üblich, dass vor Aufnahme des Unterrichts eine Wartezeit hinzunehmen war, die insbesondere in den besonders gefragten Fächern wie Klavier, Gitarre, Schlagzeug oder Violine dazu führte, dass Kinder oder deren Eltern sich enttäuscht und demotiviert abwandten.

 

Insbesondere bei Anschlussmaßnahmen an die musikalische Früherziehung, das Instrumentenkarussell oder den Sing- und Flötenklassen konnte und kann vielfach dem Wunsch der Eltern auf weiteren Unterricht nicht entsprochen werden.

 

Dies widersprach dem Ziel der Sing- und Musikschule, Kinder und Jugendliche an das gemeinsame Singen und Musizieren heranzuführen insofern, als viele derer, die in den Kursen der elementaren Musikpädagogik auf den Instrumentalunterricht vorbereitet wurden, nicht aufgenommen werden konnten.  Stichwort: fehlende Nachhaltigkeit des Unterrichts

 

Die Maßnahmen der letzten 10 Jahre der Problematik der Warteliste zu begegnen konzentrierten sich insbesondere auf solche, die eine Verdichtung des Unterrichts vorsahen.

 

Nachdem diese Maßnahmen vorübergehend Erfolg zeigten, konnte die Warteliste nach Abschluss der Verdichtungen nur durch natürlichen Abbau, d.h. durch Aufnahmen in den Unterrichtsbetrieb abgebaut werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Trotzdem gibt es heute immer noch eine tatsächliche Warteliste von aktuell 711 Wartenden (Stand 2.7.2014), die sich wie folgt auf die einzelnen Fächer verteilt:

 

Streichinstrumente

80

Holzblasinstrumente

66

Tasteninstrumente

220

Violine

59

Blockflöte

12

Klavier

208

Viola

4

Querflöte

31

Akkordeon

12

Violoncello

10

Klarinette

9

 

 

Kontrabass

7

Oboe

1

Schlagzeug

30

 

 

Fagott

2

 

 

 

 

Saxophon

11

Gesang

21

 

 

 

 

 

 

Zupfinstrumente

163

Blechblasinstrumente

31

Grundfächer

83

Gitarre

132

Trompete

19

EMP

38

E-Gitarre

7

Horn

4

Karussell

43

E-Baß

2

Posaune

8

Eltern&Kind

2

Hackbrett

2

Tenorhorn

-

Trommelgruppe

-

Zither

1

Bariton

-

 

 

Harfe

18

Tuba

-

Musiktherapie

10

Laute

1

 

 

Sing- und Musikschule

5

 

 

 

 

Bischof Wittmann

12

Insgesamt Wartende

711

 

 

 

 

 

 

 

 

Sing- und Flötenunterricht

 

 

Ein weiteres ausschließlich in der Singschule noch ungelöstes Problem ist die Integration des Sing- und Flötenunterrichts in den Nachmittagsstundenplan der ganztagsbetriebenen Grundschulen.

 

An den Grundschulen im Stadtgebiet ergeben sich folgende Herausforderungen:

Auf der einen Seite bindet der Ganztagsunterricht Schüler an ihre Unterrichtszeiten, auf der anderen Seite sind nur einzelne Klassen eines Jahrgangs im Ganztagsunterricht. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit für einzelne Jahrgangsstufen ein doppeltes Angebot vorzuhalten.

 

Im Einzelnen stellt sich die Situation vor Ort folgendermaßen dar:

 

Ganztagszüge
An folgenden Schulen werden bereits für alle Klassen gebundene Ganztagszüge ab kommendem Schuljahr angeboten:

- Hans-Herrmann-GS
- Grundschule Napoleonstein

 

 

 

Ganztagsbetrieb
An folgenden Schulen werden im SJ 14-15 folgende Klassen im Ganztagsbetrieb angeboten:

- GS Prüfening 1. und 2. Klasse
- GS Königswiesen 3. und 4. Klasse
- GS Burgweinting 3. Klasse
- GS Hohes Kreuz Kombiklassen 1/2 und 3/4

 

keine Präsenz
An folgenden Schulen ist die Sing- und Musikschule trotz wiederholter Nachfrage wegen fehlender Stunden nicht vertreten:

- Schule am Hohen Kreuz
- Schule Schwabelweis
- Pestalozzi Schule

 

Angebote im Rahmen des Ganztagsunterrichts dürfen die Schüler keine Unterrichtsgebühren kosten. Die Schulleiter einer Ganztagesschule würden ein Angebot eines externen Anbieters (z.B. Sing- und Musikschule) nicht akzeptieren, wenn dadurch Gebühren für Schüler anfallen würden.

 

Das bedeutet einen höheren Stundenbedarf ab dem kommenden Schuljahr. Dabei gehen wir von folgenden Annahmen aus:

 

  •                   Klassen der gebundenen Ganztagsschule brauchen ein eigenes Angebot
  •                   Klassen der offenen Ganztagsschule brauchen ebenfalls ein eigens Angebot
  • Die Schulen, die bisher nicht bedient werden konnten, (Schule am Hohen Kreuz, Schule Schwabelweis, Pestalozzi Schule) sollten zumindest angefragt werden

 

 

Cantemus Chor

 

Die Zahl der Sängerinnen und Sänger im Cantemus Chor beträgt aktuell 540.

 

Die wöchentliche regelmäßige Betreuung obliegt Herrn Schlier. Dafür wendet er insgesamt 22,33 Stunden auf. Das ergibt einen Schnitt von 24,21 Schülerinnen und Schülern/Unterrichtsstunde.

 

Zusammen mit seinem Deputat von 7 Unterrichtsstunden für die Singklassen übersteigt er seine Unterrichtsverpflichtung (24 UE) damit um 5,33 Unterrichtsstunden/Woche. Diese Stunden werden ihm nicht vergütet. Damit werden Herrn Schlier im Schuljahr ca. 200 Unterrichtsstunden nicht vergütet.

 

r die Projekte des Cantemus Chores stehen ihm insgesamt 4 Helfer mit einer Gesamtstundenzahl von 26 Unterrichtseinheiten/Woche zur Verfügung.

 

Damit übernahm jeder Helfer im Schnitt 126 Schüler/innen/Jahr, pro Unterrichtseinheit waren dies dann 19,3 Schüler für Sonderproben, Stimmbildung, Betreuung während Aufführungen, etc.

 

Die Anzahl der Projekte im Jahr 2013 (Konzerte, Veranstaltungen, Musicals, Opern, Oratorien, Wochenend- und Ferienfreizeiten, Mitwirkung an Aufführungen des Theaters) betrug 45.

 

Bei diesen Projekten war neben den o.g. Helfern auch Herr Schlier zusätzlich zu seinen Deputatsstunden im Dauereinsatz.

 

 

 

 

Ziele

 

Die Ziele für die kommenden Monate sind demnach:

 

  1. alle Lernwilligen finden ohne wesentliche Wartezeiten Aufnahme an der Sing- und Musikschule,
  2. die Problematik des Ganztagesunterrichts im Bereich der Grundschulen wird in Absprache mit den Schulen und unter Einbeziehung von Fördermöglichkeiten so berücksichtigt, dass alle Schülerinnen und Schüler am Sing- und Flötenunterricht, sowie am Cantemus-Chor partizipieren können,
  3. die Menge an zu betreuenden Chorsängerinnen und -sängern im Cantemus Chor findet angemessene Berücksichtigung.

 

Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt zu ermitteln, wie viele Stellen notwendig wären und dem Personalausschuss entsprechende Vorschläge für den Stellenplan zu unterbreiten.

 

Dazu muss die Gebührensatzung mit folgenden Zielen spätestens zum 1.9.2015 geändert werden:

 

  1. den entstehenden personellen Veränderungen wird insofern Rechnung getragen, als das Ziel der Einrichtung, den Kostendeckungsgrad zu erhalten, beibehalten wird.
  2. den Zugang zur Musik sowohl durch Sozial- als auch durch Familienermäßigung zu vereinfachen.

 


  1. Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stellenplan der Sing- und Musikschule kundenorientiert und bedarfsgerecht nach Maßgabe des Berichts zu überarbeiten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung nach Maßgabe des Berichts zu ändern.