Sachverhalt:
Definition der Aufgabenstellung und Begründung der Notwendigkeit nach DA Bau 2.1.1
Die Heizungs- und Lüftungsanlagen aus dem Jahre 1979 sind überaltert und genügen nicht mehr den Anforderungen eines energieeffizienten und sicheren Betriebes. Ersatzteile für die Kessel sind nicht mehr erhältlich. Um weiter einen sicheren Betrieb zu gewährleiten ist ein erheblich erhöhter Wartungsaufwand erforderlich. In der Heizperiode 2013/2014 ist bereits einer der beiden Heizkessel ausgefallen, aufgrund der milden Witterung konnte die Beheizung mit dem funktionierenden Kessel provisorisch sichergestellt werden. Die Sanierung muss vor der Heizperiode 2014/2015 abgeschlossen werden um die Beheizung des Gebäudes sicherzustellen. Die Heizungsanlage und die Lüftungsanlagen wurden zusammen in einem Raum installiert. Die beiden Anlagen könnten nur mit erheblichen Mehrkosten und vielen technischen Kompromissen getrennt voneinander saniert werden.
Durch den Einbau eines Brennwertkessels sowie von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung kann künftig wieder ein energieeffizienter, wirtschaftlicher und sicherer Betrieb gewährleistet werden. Die Kosten für die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlagen sind mit 370.000,--€ veranschlagt. Im Investitionsprogramm stehen 2014 220.000,--€ und 2015 150.000,--€ unter HHST 1.3102.96304 zur Verfügung.
Der Kulturausschuss beschließt: Die Sanierung der Heizungs- und Lüftungszentrale im Leeren Beutel wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchgeführt.
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