Sachverhalt:
Beim Bebauungsplanverfahren Nr. 147 wurden seit dem Aufstellungsbeschluss die Verfahrensschritte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel dazu erfolgten Verhandlungen mit den Eigentümern der Grundstücke, die für die Straßentrasse benötigt werden. Dabei hat sich gezeigt, dass beide Grundstückseigentümer nicht verkaufsbereit sind. Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB wurden beide bereits anwaltlich vertreten und äußerten Bedenken gegen die Planung. Hinzu kommt, dass durch aktuelle Entwicklungen innerhalb des Hafengeländes (Verlagerung Zementverladung und Anbindung des Containerterminals nach Osten) bereits eine gewisse Entlastung des Bereiches Auweg/Prinz-Ludwig-Straße von LKW-Verkehren zu erwarten ist. Um die Prinz-Ludwig-Straße auch vom LKW-Verkehr, der von Westen kommt und den Westhafen als Ziel hat, zu entlasten, wird grundsätzlich die Zielsetzung der Verbindungsstraße Straubinger Straße/Auweg dennoch aufrecht erhalten. Da die Stadt Regensburg jedoch weiterhin an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist und kein Enteignungsverfahren durchführen möchte, ist es sinnvoll, das Bebauungsplanverfahren vorerst ruhen zu lassen. Die Ziele sollen jedoch beibehalten werden und es soll weiterhin mit den Grundstückseigentümern verhandelt werden. Sobald eine Einigung erzielt ist, kann das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden.
Die im bisherigen Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen werden in der Anlage zur Kenntnis gegeben.
Der Ausschuss beschließt:
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 147 für eine Straßentrasse zwischen Alte Straubinger Straße und Auweg wird zurückgestellt.
Anlagen:
BP 147 Stellungnahmen § 4 (2) und § 13a Abs.3 S.1 Nr.2 BauGB BP 147 Geltungsbereich
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