Sachverhalt:
1. Die Stadt Regensburg hat aufgrund Stadtratsbeschluss vom 25.02.2010 mit der Katholischen Jugendfürsorge (KJF) eine Vereinbarung zur Beteiligung an der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB VIII abgeschlossen. Mit Vertragsunterzeichnung durch Bürgermeister Joachim Wolbergs und Direktor Michael Eibl vom 09.03.2010 konnte die Fördervereinbarung rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft treten. Darin wurde auch geregelt:
2. Bereits am 17.03.2010 trat die KJF anlässlich der anstehenden Haushaltsplanungen für 2011 mit der Frage an das Amt für Jugend und Familie heran, wie mit der Bedarfsmeldung bezüglich der Jugendgerichtshilfe verfahren werden solle bzw. könne: Man habe nun eine neue Regelung für den Bereich Vereinsvormundschaften, -pflegschaften und -beistandschaften, für den Bereich Jugendgerichtshilfe – bei der KJF sind dafür sozialpädagogische Fachkräfte im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen eingesetzt – gelte jedoch nach wie vor die Fördervereinbarung vom 15.03.1994. Dies führe wegen der kosten-
In weiteren Unterredungen wurde einvernehmlich festgestellt, dass eine Angleichung der Förder- und Vollzugsmodalitäten sinnvoll sei. Aus Sicht der Stadt Regensburg sollten die entsprechenden Überlegungen jedoch zu einem wenigstens annähernd kostenneutralen Ergebnis führen.
3. Die Modellrechnungen des Amtes für Jugend und Familie haben ergeben, dass ein
Die KJF erklärte sich bei einer abschließenden Besprechung am 25.05.2010 mit einem städtischen Finanzierungsanteil von 60 % einverstanden. Man sei angesichts der aktuellen Lage der öffentlichen Jugendhilfe bereit, die Fortschreibung des Vertrages auf eine Anpassung des Systems (System des KPV) und 60 % Finanzierung durch die Stadt Regensburg zu beschränken, obwohl diese Maßnahme zu keiner Verbesserung der Finanzierung beitrage. Insofern stelle sich für die KJF die Frage, ob man nicht mittelfristig aus der Jugendgerichtshilfe aussteigen sollte, um sich stärker z.B. im Bereich Vereinsvormundschaften, -pflegschaften und -beistandschaften mit 80 %-iger oder Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) mit 90 %-iger Finanzierung durch die Stadt Regensburg zu engagieren. Durch Beschluss des Stadtrats vom 29.07.2010 wurde entsprechend entschieden, dass sich die Stadt Regensburg rückwirkend ab 01.01.2010 i.H.v. 60 % an den kalkulierten Kosten des eingesetzten Fachpersonals beteilige.
4. Die Finanzierungsproblematik im Bereich der Jugendgerichtshilfe hat sich ausweislich der Rechnungsergebnisse der KJF zwischenzeitlich – wie bereits 2010 absehbar – tatsächlich verschärft, der Kostenanteil des freien Trägers ist aufgrund stetig gestiegener Personal- und Sachkosten deutlich angewachsen. Diese Entwicklung wurde mit Schreiben der KJF vom 10.12.2013 benannt und folglich „für das Kalenderjahr 2013 [sic!] eine Erhöhung der Erstattungen im Bereich der Jugendgerichtshilfe von 60 % auf 65 %“ beantragt.
5. Die Stadt Regensburg anerkennt das personelle, fachliche und finanzielle Engagement der Katholischen Jugendfürsorge hinsichtlich der Jugendgerichtshilfe im städtischen Zuständigkeitsbereich. Dabei ist insbesondere auch zu würdigen, dass die KJF auf der Basis von 60 % Kostenbeteiligung der Stadt im laufenden Jahr noch ca. 52 000 Euro aus eigenen Mitteln für die Pflichtaufgabe der Stadt Regensburg aufbringen müsste. Der Antrag der KJF auf Erhöhung der städtischen Kostenbeteiligung auf 65 % scheint demnach nachvollziehbar und moderat – für die Stadt Regensburg bedeutet dies Mehrkosten i.H.v. rund 6 500 Euro.
Die Verwaltung schlägt hinsichtlich des städtischen Finanzierungsanteils bei der Jugendgerichtshilfe der KJF eine Anpassung der Förder- und Vollzugsmodalitäten an die Vereinbarung vom 09.03.2010 zu den Vereinsvormundschaften, -pflegschaften und –beistandschaften in folgenden Parametern vor:
Es darf maximal die Hälfte des eingesetzten Personals auf Teilzeitbasis im Umfang von wenigstens der Hälfte der tarifgemäßen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt sein - Abweichungen von dieser Maßgabe bewirken, dass für alle über die Hälfte des Personals hinaus gehenden Teilzeitkräfte der Verwaltungsgemeinkostenzuschlag sowie die Pauschalen für die allgemeinen Sachkosten und den Standard-IuK-Arbeitsplatz entfallen.
Restliche Kostenforderungen oder Überzahlungen werden innerhalb von vier Wochen nach Vorlage des Verwendungsnachweises im Nachfolgejahr beglichen.
Ebenso erstellt die KJF jährlich einen Verwendungsnachweis, der aufschlüsselt, welches Personal in welchem Umfang entsprechend der o.g. Maßgaben für das Amt für Jugend und Familie tätig geworden ist.
Die beschriebenen Förder- und Vollzugsmodalitäten sollen rückwirkend zum 01.01.2014 gelten und entsprechend angewendet werden. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Es erfolgt eine Anpassung der Förder- und Vollzugsmodalitäten bei der Jugendgerichtshilfe, die seitens der Katholischen Jugendfürsorge für die Stadt Regensburg geleistet wird, laut anhängendem Verwaltungsbericht.
Anlagen: |
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