Vorlage - VO/14/10075/51  

 
 
Betreff: Wahrnehmung von Jugendhilfeaufgaben durch die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg;
Jugendgerichtshilfe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
17.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
24.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

1.              Die Stadt Regensburg hat aufgrund Stadtratsbeschluss vom 25.02.2010 mit der Katholi­schen Jugendfürsorge (KJF) eine Vereinbarung zur Beteiligung an der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB VIII abgeschlossen. Mit Vertragsunterzeichnung durch Bürger­meister Joachim Wolbergs und Direktor Michael Eibl vom 09.03.2010 konnte die Förder­vereinbarung rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft treten. Darin wurde auch geregelt:
Die Vereinbarung vom 15.03.1994 wird bezüglich der Regelungen zu den Vereins-
vormundschaften, -pflegschaften und -beistandschaften durch diese Vereinbarung ersetzt.“

 

2.              Bereits am 17.03.2010 trat die KJF anlässlich der anstehenden Haushaltsplanungen für 2011 mit der Frage an das Amt für Jugend und Familie heran, wie mit der Bedarfsmel­dung bezüglich der Jugendgerichtshilfe verfahren werden solle bzw. könne: Man habe nun eine neue Regelung für den Bereich Vereinsvormundschaften, -pflegschaften und

-beistandschaften, für den Bereich Jugendgerichtshilfe bei der KJF sind dafür sozial­dagogische Fachkräfte im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen eingesetzt gelte jedoch nach wie vor die Fördervereinbarung vom 15.03.1994. Dies führe wegen der kosten-
seitigen Zuordnung von Verwaltungspersonal und Sachkosten zu erheblichen Problemen.

 

In weiteren Unterredungen wurde einvernehmlich festgestellt, dass eine Angleichung der Förder- und Vollzugsmodalitäten sinnvoll sei. Aus Sicht der Stadt Regensburg sollten die entsprechenden Überlegungen jedoch zu einem wenigstens annähernd kostenneutralen Ergebnis führen.

 

3.              Die Modellrechnungen des Amtes für Jugend und Familie haben ergeben, dass ein
80 %-iger Finanzierungsanteil der Stadt Regensburg wie bei den Vereinsvormund­schaften etc. Mehrkosten von rund 30 000 € ergeben würde. Es wurde demgemäß gegen­über der KJF verdeutlicht, dass auch bei umfänglicher Würdigung der vorgetra­genen zunehmenden Finanznöte der KJF die angestrebte Lösung einen deutlich nied­rigeren Finanzierungsanteil vorsehen müsse.

 

Die KJF erklärte sich bei einer abschließenden Besprechung am 25.05.2010 mit einem städtischen Finanzierungsanteil von 60 % einverstanden. Man sei angesichts der aktuel­len Lage der öffentlichen Jugendhilfe bereit, die Fortschreibung des Vertrages auf eine Anpassung des Systems (System des KPV) und 60 % Finanzierung durch die Stadt Regensburg zu beschränken, obwohl diese Maßnahme zu keiner Verbesserung der Finan­zierung beitrage. Insofern stelle sich für die KJF die Frage, ob man nicht mittelfristig aus der Jugendgerichtshilfe aussteigen sollte, um sich stärker z.B. im Bereich Vereins­vormundschaften, -pflegschaften und -beistandschaften mit 80 %-iger oder Sozialpädago­gische Familienhilfe (SPFH) mit 90 %-iger Finanzierung durch die Stadt Regensburg zu engagieren.

Durch Beschluss des Stadtrats vom 29.07.2010 wurde entsprechend entschieden, dass sich die Stadt Regensburg rückwirkend ab 01.01.2010 i.H.v. 60 % an den kalkulierten Kosten des eingesetzten Fachpersonals beteilige.

 

4.              Die Finanzierungsproblematik im Bereich der Jugendgerichtshilfe hat sich ausweislich der Rechnungsergebnisse der KJF zwischenzeitlich wie bereits 2010 absehbar tatsächlich verschärft, der Kostenanteil des freien Trägers ist aufgrund stetig gestiegener Personal- und Sachkosten deutlich angewachsen. Diese Entwicklung wurde mit Schreiben der KJF vom 10.12.2013 benannt und folglich „r das Kalenderjahr 2013 [sic!] eine Erhöhung der Erstattungen im Bereich der Jugendgerichtshilfe von 60 % auf 65 %“ beantragt.

 

5.              Die Stadt Regensburg anerkennt das personelle, fachliche und finanzielle Engagement der Katholischen Jugendfürsorge hinsichtlich der Jugendgerichtshilfe im städtischen Zuständig­keitsbereich. Dabei ist insbesondere auch zu würdigen, dass die KJF auf der Basis von 60 % Kostenbeteiligung der Stadt im laufenden Jahr noch ca. 52 000 Euro aus eigenen Mitteln für die Pflichtaufgabe der Stadt Regensburg aufbringen müsste. Der Antrag der KJF auf Erhöhung der städtischen Kostenbeteiligung auf 65 % scheint dem­nach nachvollziehbar und moderat r die Stadt Regensburg bedeutet dies Mehrkosten i.H.v. rund 6 500 Euro.

 

Die Verwaltung schlägt hinsichtlich des städtischen Finanzierungsanteils bei der Jugend­gerichtshilfe der KJF eine Anpassung der Förder- und Vollzugsmodalitäten an die Verein­barung vom 09.03.2010 zu den Vereinsvormundschaften, -pflegschaften und beistand­schaften in folgenden Parametern vor:

 

  • Die Stadt Regensburg beteiligt sich gemäß § 77 SGB VIII an den Kosten, die der Katholi­schen Jugendfürsorge bei der Jugendgerichtshilfe entstehen, soweit die örtliche Zustän­digkeit nach § 87b SG VIII gegeben ist.

 

  • Die Beteiligung erfolgt i.H.v. 65 % an den kalkulierten Kosten, die ausschließlich für das unmittelbar mit der Sachbearbeitung befasste Fachpersonal anfallen. Berechnungsgrundlage sind die im jeweils aktuellen Haushaltsjahr bestehenden jähr­lichen Kosten eines Arbeitsplatzes nach den Berechnungen des Bayerischen Kommu­nalen Prüfungsverbandes (BKPV) darin sind die Personaldurchschnittskosten (PDK), ein Verwaltungsgemeinkostenzuschlag i.H.v. 20 % der PDK, allgemeine Sachkosten und ein Zuschlag für einen Standard-IuK-Arbeitsplatz enthalten. Es finden die Tabellenwerte der PDK und der Kosten eines Arbeitsplatzes für Tarifbeschäftigte in Entgeltgruppe 9 TVöD Anwendung.

Es darf maximal die Hälfte des eingesetzten Personals auf Teilzeitbasis im Umfang von wenigstens der Hälfte der tarifgemäßen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt sein - Abweichungen von dieser Maßgabe bewirken, dass für alle über die Hälfte des Per­sonals hinaus gehenden Teilzeitkräfte der Verwaltungsgemeinkostenzuschlag sowie die Pauschalen für die allgemeinen Sachkosten und den Standard-IuK-Arbeitsplatz entfallen.

 

  • Die Stadt Regensburg leistet jährlich bis 01.04., 01.07. und 01.10. jeweils eine Rate i.H.v. 33,3 % der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

Restliche Kostenforderungen oder Überzahlungen werden innerhalb von vier Wochen nach Vorlage des Verwendungsnachweises im Nachfolgejahr beglichen.

 

  • Die Katholische Jugendfürsorge meldet jährlich zu den Haushaltsberatungen der Stadt Regensburg bis spätestens 31. März des laufenden Jahres den Finanzierungsbedarf für das nächste Rechnungsjahr. Dabei ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizu­gen, der die Sicherung der Gesamtfinanzierung aufzeigt.

Ebenso erstellt die KJF jährlich einen Verwendungsnachweis, der aufschlüsselt, wel­ches Personal in welchem Umfang entsprechend der o.g. Maßgaben für das Amt für Jugend und Familie tätig geworden ist.

 

 

Die beschriebenen Förder- und Vollzugsmodalitäten sollen rückwirkend zum 01.01.2014 gelten und entsprechend angewendet werden.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Es erfolgt eine Anpassung der Förder- und Vollzugsmodalitäten bei der Jugendgerichtshilfe, die seitens der Katholischen Jugendfürsorge für die Stadt Regensburg geleistet wird, laut anhängendem Verwaltungsbericht.

 

 

 


 

Anlagen: