Vorlage - VO/14/10076/51  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit an Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
17.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

 

Sachverhalt:             

 

In der Stadt Regensburg wurde bereits an 27 Schulen Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) realisiert - an allen sechs Mittelschulen, den beiden Sonderpädagogischen Förderzentren, allen drei städt. Berufsschulen, den beiden Realschulen und an 14 von insgesamt 16 Grund­schulen. Davon wird JaS an fünf Schulen im Stadtgebiet in Trägerschaft der Evangelischen Jugendsozialarbeit (EJSA) geleistet, (Pestalozzi-Mittel- und Grundschule, Grundschule Hohes Kreuz und an den beiden Sonderpädagogischen Förderzentren). Alle Stellen der JaS werden vom Land Bayern im Rahmen eines Förderprogramms unterstützt (eine Vollzeitstelle wird mit 16.360 € bezuschusst). Nur die Gerhardinger-Grundschule und die Grundschule Keilberg sind bisher nicht mit einer entsprechenden Fachkraft besetzt, da diese Schulen die Fördervoraussetzungen des Freistaates Bayern (u.a. 20%-Marke von Kindern mit Migrations­hintergrund) nicht erfüllen.

Jugendsozialarbeit an Gymnasien wird bisher nicht gefördert.

 

Die langjährigen Erfahrungen mit dem Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften an Schulen haben gezeigt, dass sich das Konzept der Jugendsozialarbeit an Schulen außer­ordentlich gut bewährt. So schreibt die Bayerische Staatsregierung in ihrem Kinder- und Jugend­programm 2013: „Die positiven Wirkungen der Angebote der Jugendsozialarbeit an Schulen sind nachweisbar und evaluiert. So erreicht JaS frühzeitig junge Menschen mit erhöhtem sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf durch Einzelberatung, Kriseninter­vention, Hilfe bei der beruflichen Orientierung sowie bei der Vermittlung und Förderung von Bewältigungskompetenzen. Nachgewiesen ist auch, dass sich durch den Einsatz der JaS das Schulklima verbessert.“[1]

 

Die Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeiter an den Schulen haben in den letzten Jahren tausende von Fällen betreut. Dabei handelt es sich um sozial benach­teiligte Schülerinnen und Schüler mit den unterschiedlichsten Problemlagen. In Grund­schulen und den Sonderpädagogischen Förderzentren stehen Erziehungsfragen oder Trennungs­ängste wegen Scheidung der Eltern, aber auch häusliche Gewalt und Kindesver­nachlässigung im Vordergrund. Ältere Schülerinnen und Schüler klagen häufig über Mobbing, Probleme im Elternhaus und materielle Probleme in der Familie. Berufs­schülerinnen und schüler konfrontieren die JaS-Fachkräfte oft mit psychischen Problemen (z. B. Essstörungen, autoaggressives Verhalten wie Ritzen auf der Haut, Depressionen, etc.), aber auch mit Konflikten an der Lehrstelle bis hin zu sexuellen Übergriffen durch Mitarbeiter der Lehrstelle.

Darüber hinaus engagieren sich die Fachkräfte in Präventivprojekten, wie dem Training zum Erwerb sozialer Kompetenzen und der Entwicklung eines Suchtleitfadens für die Schule, oder wie zuletzt in dem Projekt Forumtheater „Was nur eine 3“, in dem an der Grundschule Prüfening der immense Druck auf die Grundschüler hinsichtlich des Übertritts an eine weiter­hrende Schule näher beleuchtet wurde.

 

Folglich ist festzustellen, dass Jugendsozialarbeit an Schulen nicht nur Schülerinnen und Schülern hilft, deren körperliches und seelisches Wohl bereits gefährdet ist, sondern auch dafür sorgt, dass Gefährdungssituationen möglichst vermieden werden. Somit werden durch Jugendsozialarbeit an Schulen wirksam Kinderschutzaufgaben übernommen. Gleichzeitig gelingt es in nicht wenigen Fällen, krisengeprägte Familien zu stabilisieren und damit letztlich die Herausnahme von Kindern zu vermeiden

 

Entsprechend Stadtratsbeschluss vom 26.07.2012 soll JaS nur dort ausgebaut werden, wo es Förderzusagen vom Land Bayern gibt. Förderfähig sind auch Zweitkräfte an Schulen mit besonders hoher Belastung. Eine besonders hohe Belastung ist jeweils am Beruf­lichen Schulzentrum Matthäus Runtinger (BS III), an der Grundschule Burgweinting und an der Pestalozzi-Mittelschule festzustellen.[2] Alle Schulen weisen besonders hohe Fall- und Schülerzahlen auf.

 

Die BS III besuchen derzeit 3.807 Schülerinnen und Schüler. Die Fallzahlentwicklung für die Jugendsozialarbeit ist entsprechend hoch, wobei die Grenzer eine fachgerechte Beratung im Einzelfall längst erreicht ist. Die Schule wird besonders von jungen Frauen besucht, weil hier für Berufe ausgebildet wird, die eher von Frauen angestrebt werden. Diese nehmen offensichtlich bereitwilliger die Hilfe der JaS in Anspruch als junge Männer. Zudem sind typische Frauenprobleme wie Essstörungen, ungewollte Schwangerschaften oder sexuelle Übergriffe häufig Gegenstand der Beratungen. Damit eine qualitätsvolle Beratung, die dem jeweiligen Einzelfall gerecht wird, erfolgen kann, soll an dieser Schule eine Zweit­kraft im Umfang von 3/4 einer Vollzeitstelle eingesetzt werden. Aufgrund der haushaltsrecht­lichen Vorarbeiten könnte die Stelle zum Beginn des Schuljahres 2014/15 realisiert werden.

 

Die Grundschule Burgweinting ist die größte Grundschule im Stadtgebiet und wird derzeit von 469 Kindern besucht, davon weisen 187 Kinder einen Migrationshintergrund auf (= 39,9%). rderfähig sind, lt. Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, besonders belastete Schulen mit mehr als 400 Schülerin­nen und Schülern.[3] Die Grundschule Burgweinting ist die einzige Grundschule im Stadt­gebiet, die dieses Kriterium erfüllt.

Besonders prekär: Die JaS-Fachkraft an der Grundschule Burgweinting ist derzeit gezwun­gen, mit Wartelisten zu arbeiten, d.h., Lehrkräfte, die der JaS-Fachkraft Fälle antragen wol­len, werden auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen. Kinder, die von sich aus den Kontakt zur JaS-Fachkraft suchen, können dagegen bisher umgehend betreut werden.

Die einzusetzende Zweitkraft, die als Vollzeitkraft beschäftigt werden soll, kann, bei einer Förderzusage der Regierung und einer entsprechenden anschließenden Stellenschaffung im Stellenplan 2015, ab 01.01.2015 ihren Dienst an der Schule beginnen. Die Arbeitsplatz­beschreibung sieht auch vor, dass diese Mitarbeiterin / dieser Mitarbeiter bei längerem Ausfall einer JaS-Fachkraft an einer anderen Schule (z. B. wegen Beschäftigungsverbot aufgrund von Schwangerschaft) kurzfristig als Vertretung eingesetzt werden kann. Hierfür ist wegen der Förderfähigkeit eine Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz herbeizu­hren.

 

Die JaS an der Pestalozzi-Mittelschule wird in Trägerschaft der Evangelischen Jugendsozial­arbeit Regensburg (EJSA) geführt. Derzeit ist die Stelle mit einer Sozialpädagogin, die in Vollzeit arbeitet, besetzt. Die EJSA beantragt die Aufstockung der Stelle mit einer Fachkraft im Umfang von 3/4 einer Vollzeitstelle. „Die Schülerzahl der Pestalozzi-Mittelschule liegt kon­stant und mit Perspektive bei über 400 (Anm. Amt 51: Schuljahr 2013/2014: 416). Der Problem­druck ist in den vergangenen Jahren nochmals kontinuierlich angewachsen. Unter anderem durch die Einrichtung von Übergangsklassen für neu zugezogene Kinder und die Kooperationsklassen mit dem Förderzentrum Bajuwarenstraße sind die quantitativen und qualitativen Herausforderungen für unsere JaS-Fachkraft in einem Maß gestiegen, welches durch eine Person nicht mehr adäquat bewältigt werden kann. Das Amt für Jugend und Familie kennt, aufgrund der engen Kooperation mit der JaS-Fachkraft an der Pestalozzi-Mittelschule die Situation und schließt sich, auch aufgrund der jährlichen Prüfung der Jahresberichte, der fachlichen Einschätzung der EJSA vollum­nglich an.

 

Jugendsozialarbeit an Schulen ist ein noch relativ junger Berufszweig innerhalb der Sozialen Arbeit, weshalb das Aufgabenfeld sich noch ständig verändert. Zudem unterliegt das Arbeits­umfeld an Schulen einem kontinuierlichen Wandel, dem sich JaS jeweils anpassen muss. Die Weiterentwicklung der JaS ist in Regensburg daher nicht abgeschlossen und bedarf ei­ner permanenten Fortschreibung.


[1] Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung- Kinder- und Jugendhilfe.
Fortschreibung 2013. S. 89; http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Jugendprogramm/2013-06-13__BeschlussMR.pdf v. 16.06.2014

[2] Sehr hohe Belastungen gibt es auch an weiteren Schulen im Stadtgebiet. Aufgrund der förderfähigen Grenze bei den Schülerzahlen an Grundschulen, ist eine staatliche Förderung hier jedoch derzeit nicht zu erwarten.

[3]An besonders belasteten Schulen oder an Volksschulen mit mehr als 400 Schülerinnen und Schülern können ausnahmsweise auch bis zu zwei Stellen der JaS besetzt werden, sofern der Bedarf entsprechend der Bedarfsanalyse vom Jugendhilfeausschuss bestätigt wurde. (Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen JaS. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 20.11.2012 Nr. VI 5/6521.05-1/28, S. 8)

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Jugendsozialarbeit an Schulen laut dargestelltem Sachverhalt auszubauen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.