Sachverhalt:
Art. 19 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) trifft in den Absätzen 1 bis 4 die wesentlichen gesetzlichen Regelungen über die beratenden Mitglieder des Jugendhilfe-
Die Verwaltung schlägt vor, die Hinzuziehung weiterer Fachleute in folgender Weise zu
1. Die Geschäftsführerin des Jobcenters (vormals ARGE) Stadt Regensburg, Frau Birgitt Ehrl gehörte aufgrund Stadtratsbeschluss vom 30.09.2010 dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg bereits in der letzten Amtsperiode an. Das Jobcenter ist ein wichtige Kooperationspartner, mit dem im Sinne des § 81 SGB VIII zusammenzuarbeiten ist. Die Klientel des Jobcenters ist in vielfältiger Weise unmittelbar (vgl. § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit) oder mittelbar von den Beratungen und Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses betroffen. Mit einer Einbindung des Jobcenters in den Jugendhilfeausschuss wird der fachlichen und fachpolitischen Forderung nach einer verstärkten Zusammenarbeit der mit der sozialen und beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen befassten Stellen und öffentlichen Einrichtungen Rechnung getragen. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Geschäftsführerin des Jobcenters Stadt Regensburg, Frau Birgitt Ehrl, nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 5 AGSG als beratendes Mitglied zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg hinzuzuziehen.
2. Die Integration von jungen Menschen und Familien mit Migrationshintergrund ist insbesondere auch für die Kinder- und Jugendhilfe eine Aufgabe, die mit migrationssensibler Fachlichkeit und hohem Engagement einzulösen ist. Die Stadt Regensburg insgesamt ist nachhaltig bemüht, diesem Anspruch durch die Einrichtung einer Integrationsstelle beim Oberbürgermeister zunehmend gerecht zu werden. Mit der zum 01.09.2012 neugeschaffenen Integrationsstelle der Stadt Regensburg besteht die große Chance, bereits bestehende Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen für Familien mit Migrationshintergrund fachlich und strukturell weiterzuentwickeln. Die drei städtischen Fachämter im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sehen darüber hinaus ihre besondere Verantwortung, dazu beizutragen, dass Integration als gesamtgesellschaftlicher Auftrag wahrgenommen und Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe betrieben wird. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Leiter der Integrationsstelle der Stadt Regensburg, Herrn Andreas Reindl, nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 5 AGSG als beratendes Mitglied zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg hinzuzuziehen.
3. Stadt und Landkreis Regensburg stehen auch hinsichtlich der Kinder- und Jugendhilfe vor identischen bzw. gemeinsamen Herausforderungen, die vernünftiger Weise partnerschaftlich und möglichst einvernehmlich aufzugreifen sind. Die Zusammenarbeit der Jugendämter der Stadt und des Landkreises wurde in den letzten 15 Jahren beispielhaft abgestimmt, verzahnt, konzeptioniert und realisiert. Es besteht mittlerweile, unabhängig von den jeweiligen örtlichen Zuständigkeiten, eine gleichgerichtete kooperative Versorgungsstruktur mit Vorteilen für beide Partner und eine weitgehend homogene fachpolitische Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Man hat sich darauf verständigt, dass die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Jugendämter der Stadt und des Landkreises Regensburg ergänzend durch die beratende Mitwirkung der Jugendamtsleitungen in den jeweils gegenseitigen Jugendhilfeausschüssen unterstützt werden sollte. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Leiter des Kreisjugendamtes des Landkreises Regensburg, Herrn Karl Mooser, nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 5 AGSG als beratendes Mitglied zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg hinzuzuziehen. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Geschäftsführerin der ARGE Regensburg Stadt - Frau Birgitt Ehrl, der Leiter der Integrationsstelle der Stadt Regensburg – Herr Andreas Reindl und der Leiter des Kreisjugendamtes Regensburg – Herr Karl Mooser werden nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 5 AGSG als beratende Mitglieder zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg hinzugezogen. |
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