Vorlage - VO/14/10077/51  

 
 
Betreff: Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg;
Hinzuziehung weiterer Fachleute
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
17.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Art. 19 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) trifft in den Absätzen 1 bis 4 die wesentlichen gesetzlichen Regelungen über die beratenden Mitglieder des Jugendhilfe-
ausschusses. Nach Art. 19 Abs. 5 Satz 1 AGSG ist ergänzend normiert: „Der Jugendhilfe-
ausschuss oder dessen Vorsitzender bzw. Vorsitzende sollen bei Bedarf zu einzelnen Themen weitere Fachleute hinzuziehen.“

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Hinzuziehung weiterer Fachleute in folgender Weise zu
realisieren:

 

1.              Die Geschäftsführerin des Jobcenters (vormals ARGE) Stadt Regensburg, Frau Birgitt Ehrl gehörte aufgrund Stadtratsbeschluss vom 30.09.2010 dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg bereits in der letzten Amtsperiode an.

Das Jobcenter ist ein wichtige Kooperationspartner, mit dem im Sinne des § 81 SGB VIII zusammenzuarbeiten ist. Die Klientel des Jobcenters ist in vielfältiger Weise unmittelbar (vgl. § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit) oder mittelbar von den Beratungen und Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses betroffen. Mit einer Einbindung des Jobcenters in den Jugendhilfeausschuss wird der fachlichen und fachpolitischen Forderung nach einer verstärkten Zusammenarbeit der mit der sozialen und beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen befassten Stellen und öffentlichen Einrichtungen Rechnung getragen.

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Geschäftsführerin des Jobcenters Stadt Regensburg, Frau Birgitt Ehrl, nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 5 AGSG als beratendes Mitglied zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg hinzuzuziehen.

 

2.              Die Integration von jungen Menschen und Familien mit Migrationshintergrund ist ins­besondere auch r die Kinder- und Jugendhilfe eine Aufgabe, die mit migrationssensibler Fachlichkeit und hohem Engagement einzulösen ist. Die Stadt Regensburg insgesamt ist nachhaltig bemüht, diesem Anspruch durch die Einrichtung einer Integrationsstelle beim Oberbürgermeister zunehmend gerecht zu werden.

Mit der zum 01.09.2012 neugeschaffenen Integrationsstelle der Stadt Regensburg besteht die große Chance, bereits bestehende Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen für Familien mit Migrationshintergrund fachlich und strukturell weiterzuentwickeln. Die drei städtischen Fachämter im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sehen darüber hinaus ihre besondere Verantwortung, dazu beizutragen, dass Integration als gesamtgesellschaft­licher Auftrag wahrgenommen und Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe betrieben wird.

Es wird deshalb vorgeschlagen, den Leiter der Integrationsstelle der Stadt Regensburg, Herrn Andreas Reindl, nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 5 AGSG als beratendes Mitglied zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg hinzuzuziehen.

 

3.              Stadt und Landkreis Regensburg stehen auch hinsichtlich der Kinder- und Jugendhilfe vor identischen bzw. gemeinsamen Herausforderungen, die vernünftiger Weise partnerschaft­lich und möglichst einvernehmlich aufzugreifen sind. Die Zusammenarbeit der Jugend­ämter der Stadt und des Landkreises wurde in den letzten 15 Jahren beispielhaft abge­stimmt, verzahnt, konzeptioniert und realisiert. Es besteht mittlerweile, unabhängig von den jeweiligen örtlichen Zuständigkeiten, eine gleichgerichtete kooperative Versorgungs­struktur mit Vorteilen für beide Partner und eine weitgehend homogene fachpolitische Aus­richtung der Kinder- und Jugendhilfe. Man hat sich darauf verständigt, dass die partner­schaftliche Zusammenarbeit der Jugendämter der Stadt und des Landkreises Regensburg ergänzend durch die beratende Mitwirkung der Jugendamtsleitungen in den jeweils gegenseitigen Jugendhilfeausschüssen unterstützt werden sollte.

Es wird deshalb vorgeschlagen, den Leiter des Kreisjugendamtes des Landkreises Regensburg, Herrn Karl Mooser, nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 5 AGSG als beratendes Mitglied zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg hinzu­zuziehen.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Geschäftsführerin der ARGE Regensburg Stadt - Frau Birgitt  Ehrl, der Leiter der Integrationsstelle der Stadt Regensburg – Herr Andreas Reindl und der Leiter des Kreis­jugendamtes Regensburg – Herr Karl Mooser werden nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 5 AGSG als beratende Mitglieder zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg hinzugezogen.