Vorlage - VO/14/10080/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg - Abschnitt L (Steinweg/Pfaffenstein)
Einleitungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
23.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

  1.               Beschlusslage

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 28.01.2014 (Kenntnisnahmebeschluss) wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Hochwasserschutzplanungen für den Abschnitt L (Steinweg/Pfaffenstein) gemeinsam mit dem Freistaat Bayern eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Im Hinblick auf die planerischen Zielsetzungen, insbesondere die technischen, verkehrlichen, städtebaulich-gestalterischen und landschaftsplanerischen Ziele, die weitgehend unverändert bleiben, wird auf den Kenntnisnahmebeschluss vom 28.01.2014 verwiesen. 

 

 

2.              Ergebnisse der Bürgerinformation und Abstimmung mit den Trägern
öffentlicher Belange

 

Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung am 05.02.2014 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am 31.01.2014, wurden im Wesentlichen folgende Anregungen vorgebracht und mit den Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes und der Stadt Regensburg erörtert:

 

  • Verbreiterung des Radweges zwischen Walhalla-Sportplatz und Töpferstraße
  • Prüfung, ob die Breite des geplanten Rad- und Gehwegs entlang der Bayerwaldstraße mit 3,0 m  ausreicht.
  • Weiterführung des Radverkehrs unter der Protzenweiher Brücke auf dem geplanten Fußweg und nicht auf der Straße „ckergasse“.
  • Schaffung eines Uferweges zur Entschärfung des Konfliktpotenzials Spaziergänger/Radfahrer
  • Schaffung eines Rastplatzes an der Bäckergassenspitze
  • Entfernung der Uferversteinerung
  • Direkte Anbindung des Radweges entlang der Bayerwaldstraße an die Frankenbrücke und an die Reinhausener Brücke
  • ckbau einer Fahrspur in der Bayerwaldstraße
  • Kiesentnahme für die geplanten Kiesbänke direkt aus dem Fluss zur Eintiefung des Regens
  • Verbesserung des Zugangs zum Gewässer und Neuanlage von Kiesbänken/-ufern
  • Erhaltung des Bootsausstieges zwischen Köhler- und Holzfällerstraße.

 

Die Anregungen wurden zwischen dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg und den beteiligten städtischen Fachämtern abgestimmt und von den beauftragten Planern wie folgt berücksichtigt (siehe dazu auch die als Anlagen beigefügten Lagepläne / Schnitte):

 

  • Der Fuß- und Radweg wird in den Bereichen, in denen er aufgrund von Geländemodellierungen angehoben wird, auf 3,0 m Breite ausgebaut (siehe Anlagen 5, 6). Die vorhandene Engstelle im Bereich des RÜ 26 wird durch eine leichte Trassenänderung entschärft (siehe Anlage 7). Eine weitere Verbreiterung auf 3,50 m wäre zwar wünschenswert, ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und wegen Konflikten mit anderen Belangen  (Böschungen, Bäume usw.) nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich.
  • Die Straßen im Bereich der Protzenweiherbrücke („ckergasse“, „Am Dultplatz“, „Am Europakanal“) weisen eine nur sehr geringe Verkehrsbelastung auf, so dass der Radverkehr hier ohne Probleme auf der Fahrbahn geführt werden kann. Außerdem ist der angesprochene Fußweg ein reiner Gehweg (siehe Anlage 3).
  • Die Schaffung eines ausgebauten Uferweges parallel zum Fuß- und Radweg ist aufgrund der beengten Verhältnisse nicht möglich. Darüber hinaus würde ein solcher Uferweg den Zielen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft entgegenstehen (siehe Anlage 8). Es wird jedoch eine möglichst durchgängige Begehbarkeit angestrebt.
  • Im Zuge der Hochwasserschutzplanungen wird an der „ckergassenspitze“ ein Plateau mit Sitzmöglichkeiten als „Aussichtspunkt“ angelegt (siehe Anlage 3).
  • Die vorhandene Uferversteinerung wird an den Stellen, an denen es ohne größere Eingriffe in die vorhandene, hochwertige Vegetation möglich ist, zurückgebaut

(siehe Anlagen 3, 5, 7, 8).

  • Eine direkte Anbindung des Fuß- und Radweges entlang der Bayerwaldstraße für Radfahrer ist aufgrund des Höhenunterschiedes und der vorhandenen steilen Böschung nicht möglich (siehe Anlagen 5, 6).
  • Der Rückbau einer Fahrspur in der Bayerwaldstraße ist nicht Gegenstand der staatlichen Hochwasserschutzplanungen. Darüber hinaus wird die Bayerwaldstraße in voller Breite als Umleitung während der Erneuerung der Frankenbrücke benötigt.
  • Inwieweit eine Kiesentnahme direkt aus dem Fluss für das Anlegen der geplanten Kiesbänke möglich ist, kann erst im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung und Ausschreibung abschließend geklärt werden.
  • In der Entwurfsplanung werden an mehreren Stellen Kiesbänke vorgesehen. Dadurch wird die Zugänglichkeit zum und die Aufenthaltsqualität am Gewässer verbessert (siehe Anlagen 5, 7, 8).
  • Die vorhandene Bootsausstiegsstelle zwischen Köhler- und Holzfällerstraße bleibt bestehen (siehe Anlage 8) und wird in die weitere Planung integriert.

 

 

3.              Kostentragung und weiteres Vorgehen

 

Als Vorhabensträger für den Hochwasserschutz beteiligt der Freistaat Bayern die Stadt Regensburg an den gesamten Planungs- und Baukosten. Die Gesamtkosten für den Abschnitt L (Steinweg/Pfaffenstein) belaufen sich voraussichtlich auf 5,7 Mio €. Vorbehaltlich einer noch abzuschließenden Bau- und Unterhaltsvereinbarung werden die Kosten zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg jeweils zur Hälfte geteilt. Haushaltsmittel für die Maßnahme sind im IP 2013 2017 und im Entwurf des IPs 2014 2018 berücksichtigt.

 

Auf der Grundlage dieses Maßnahmenbeschlusses wird das Wasserwirtschaftsamt Regensburg das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren bei der Unteren Wasserrechtsbehörde der Stadt Regensburg (Umwelt- und Rechtsamt) beantragen. Nach positivem Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens und nach gefasstem Maßnahmenbeschluss kann der Baubeginn voraussichtlich im Jahre 2016 erfolgen.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Die Ergebnisse der Planungsabstimmung (Bürgerinformationsveranstaltung und Träger öffentlicher Belange) für den Abschnitt L (Steinweg/Pfaffenstein) werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der abgestimmten Planung beim Freistaat Bayern die Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt L (Steinweg/Pfaffenstein) zu beantragen.

 


Anlagen:

 

- 1 Übersichtslageplan HW100 (Anlage 1)

- 1 Lageplan Städtebaulich-landschaftsplanerische Charakteristik (Anlage 2)

- 4 Detaillagepläne (Anlagen 3, 5, 7, 8)

- 2 Querschnitte (Anlagen 4 und 6)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HWS Regensburg_Abschnitt L - Steinweg PA 23.07.14 (2842 KB)