Vorlage - VO/14/10088/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 204 Automobilwerk Harting-Süd
- Öffentl. Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB


Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
23.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 22.10.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 204 beschlossen. Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung der interessierten Öffentlichkeit am 18.11.2013 im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 12.11.2013 bis 29.11.2013 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 04.11.2013 bis 06.12.2013 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) gehört.

 

 

Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 204, Automobilwerk Harting-Süd sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind Anregungen eingegangen.

Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Diskussionsbeiträge im Rahmen der Informationsveranstaltung beziehen sich im Wesentlichen auf drei Themenbereiche:

  • Lärmbelastung durch den Werksbetrieb, der Bahnverladung sowie durch Zuliefer- und Mitarbeiterverkehr.
  • Verkehrsprobleme im Bereich der Herbert-Quandt-Allee durch Zulieferverkehr und durch die Mitarbeiter beim Schichtwechsel sowie der Durchgangsverkehr durch Harting (Lkw und Pkw).
  • Geplante Gebäude an der nördlichen Grundstücksgrenze und Bedeutung des bestehenden Walls.

 

Die Anregungen liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage Stellungnahmen Bürger und TÖB Beteiligung). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 204, Automobilwerk Harting-Süd ist in seiner Fassung vom 23.07.2014 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ebenso soll parallel die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

2.              Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 


 

Anlagen:

 

BP 204 Automobilwerk Harting-Süd Satzungstext

BP 204 Automobilwerk Harting-Süd Planzeichnung

BP 204 Automobilwerk Harting-Süd Begründung

BP 204 Automobilwerk Harting-Süd Anlagen zur Begründung

Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Protokoll der Informationsveranstaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB-Beteiligung o.N (194 KB)    
Anlage 2 2 Infoveranstaltung Niederschrift § 3 (1) (133 KB)    
Anlage 3 3 Bebauungsplan Nr. 204 - Satzung 140703 (35 KB)    
Anlage 4 4 Bebauungsplan Nr. 204 – Planentwurf 140703 (1308 KB)    
Anlage 5 5 Bebauungsplan Nr. 204 - Anlagen zur Begründung 140707 (36621 KB)    
Anlage 6 6 Bebauungsplan Nr. 204 - Begründung 140707 (11512 KB)