Vorlage - VO/14/10100/RIV  

 
 
Betreff: Bürgerfest 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Unger
Federführend:Kulturreferat   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Entscheidung
24.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

 

 

 

1. Motto

 

Das Bürgerfest 2013 fand unter dem Motto „Gelebte Kultur, geliebte Stadt! 40 Jahre Regensburger Bürgerfest“ überaus große Resonanz. Das Bürgerfest 2011 stand unter dem Motto „Wir sind Regensburg“ ein Motto, das auf großen Anklang stieß und deshalb für 2015 wieder aufgenommen werden soll.
Die vorhergehenden Bürgerfeste standen unter dem Motto „Vereine gestalten Bürgerkultur“(2009) und 2007 unter dem Motto „Europa“.

 

Das 2013 beschlossene Leistungsverzeichnis und die Zulassungskriterien werden dem Motto für 2015 entsprechend angepasst. Anhand der Zulassungskriterien wird die Verwaltung die Zuweisung der Teilbereiche an die Bewerber vornehmen.

 

 

2. Platzfolge

 

Das Bürgerfest 2015 soll im Herbst 2014 ausgeschrieben werden grundsätzlich sind Bewerbungen für die Platzfolge vom Alten Kornmarkt (nur Nordseite, wegen der Verlegung des Bauernmarktes) bis zum Arnulfsplatz zugelassen. Wegen des Neubaus der Auffahrtsrampe zur Steinernen Brücke und evtl. Baustelleneinrichtung für die Sanierung der Steinernen Brücke kann die Jahninsel auch 2015 nicht als Bürgerfeststandort angeboten werden. Weitere Plätze und Straßenzüge wie z.B. der Emmeramsplatz werden aufgrund eingehender Vorschläge ggf. in das Konzept miteinbezogen.

Das Kulturangebot in der Maxstraße, Königsstaße/Kassiansplatz wurde 2011 und 2013 äerst positiv angenommen und soll 2015 wieder stattfinden.

 

 

3. Sicherheitskonzept

 

r das Bürgerfest 2013 wurde das Sicherheitskonzept von 2011 weiterentwickelt, eine Fortentwicklung wird es auch für 2015 geben.

 

Das Kulturamt der Stadt Regensburg als Veranstalter arbeitet sehr eng mit den einzelnen Platzbetreibern zusammen. Für jeden der Plätze gibt es jeweils einen ständig erreichbaren Verantwortlichen, einen Lärmschutzbeauftragten und einen Sicherheitsbeauftragten mit Sicherheitsteam vor Ort.

Ein Krisenmanagement aus Verantwortlichen des Veranstalters, der Berufsfeuerwehr, des Sanitätsdienstes und der Sicherheitsbehörde trifft sich während des Bürgerfestes täglich zu einer Besprechung und ist im Krisenfall jederzeit erreichbar.

 

Beim Sicherheitskonzept werden verschiedene Notfallszenarien bis hin zur Räumung einzelner Teilbereiche oder des gesamten Festbereichs berücksichtigt.

Bei einer evtl. Räumung würden die Besucher durch Lautsprecherdurchsagen über die Situation aufgeklärt und über die Anfahrt der Rettungsdienste sowie über die Art des Problems (z.B. technischer Art oder Unwetterlage) etc. informiert.

 

Um Engstellen von vornherein einzudämmen, wurde die Verwaltung 2013 beauftragt, konkrete Pläne für jeden Platz zu entwickeln, auf denen mögliche Bühnenstandorte, Fluchtwege und Standflächen für Stände und Sitzgarnituren bereits festgelegt sind und Bestandteil des Auswahlverfahrens sind.

 

Das Bürgerfest 2013 lief sehr erfolgreich und sehr friedlich ab.
Die Besucherresonanz war überdurchschnittlich gut, die Platzfolge vom Kornmarkt bis zum Arnulfsplatz hat sich wieder sehr bewährt. Das Freilassen von Flächen und damit die Möglichkeit von „Laufstrecken“ und Entfluchtungsmöglichkeiten hat sich ebenfalls als richtig erwiesen und ermöglicht zum überwiegenden Teil ein lockeres Durchkommen durch das Bürgerfestgebiet.
Das Bürgerfest ist mit den Ost-West-Achsen gut miteinander verbunden, diese Verbindung soll beibehalten werden ebenso wie eine unter Sicherheitsaspekten umsichtige „Bespielung“ in den Bereichen Goliathstraße, Ludwigstraße und Gesandtenstraße.

 

Zum ersten Mal bei einem Bürgerfest wurde 2013 eine professionelle Security-Firma mit der Stellung von Ordnern beauftragt. Diese wurden durch „Laienordner“ auf den einzelnen Plätzen ergänzt. Dies wurde von den Platzbetreibern als positiv eingeschätzt. Engstellen, an denen sich „Pfropfen“ durch Menschenansammlungen bildeten, wie z.B. am Kohlenmarkt oder Haidplatz, wurden entschärft, um ein schnelleres Durchkommen von Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräften zu gewährleisten. Bühnen im Weißgerbergraben und in der Keplerstraße wurden gestrichen. Alle diese Maßnahmen sollen 2015 beibehalten werden. 

 

Durch den Wegfall bzw. die Einschränkung von Aufstellmöglichkeiten für Bewirtungseinrichtungen und Stände kam es zu Einnahmenverringerungen für die Stadt, ebenso wie durch den Wegfall der Jahninsel und von Flächen auf dem Alten Kornmarkt und dem Bismarckplatz. Die Berechnung der Gebühren erfolgt aufgrund der Richtlinien der Stadt Regensburg für die Zulassung von Standbetreibern und die Festsetzung von Standentgelten bei Bürger- bzw. Altstadtfesten.

 

 

4. Vorgaben für die Bewerbung als sog. „Platzbetreiber“ zum Bürgerfest

 

Vom Bewerber wird die Entwicklung eines tragfähigen Konzeptes für die Organisation/ Bewirtschaftung einzelner Teilbereiche (Module) des Bürgerfestes und deren Umsetzung unter Berücksichtigung folgender Rahmenbedingungen erwartet:

 

1.              Zugelassen sind Wiederverkaufsstände von Waren des Kunsthandwerks und Länderspezialitäten.

 

2.              Nicht zugelassen sind Fahrgeschäfte, Stände von Wiederverkäufern, insbesondere Musikkassetten, Musik-CDs, DVDs,  Wasserpfeifen, Sonnenbrillen, Armbanduhren, Angebote von Tattoos, Zöpfe, Rastalocken und ähnliches sowie deren Anfertigung vor Ort, Verkauf von Süßigkeiten nach Art der sog. „Hariboverkaufsstände“ zum Selbstbedienen etc., Verkaufscontainer und -fahrzeuge (soweit nicht aus lebensmittelrechtlichen oder sonstigen wichtigen Gründen erforderlich), aufdringliche Firmen- und Produktwerbung, Musik „vom Band“, Videowände zu Werbezwecken sowie reine Informationsstände, verkaufsfördernde Aktivitäten u. dgl.
 

              Nicht zugelassen ist ferner der Ausschank von alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Volumenprozenten.

 

3.              Einzelhandelskaufleute aus Regensburg dürfen am Bürgerfest außerhalb der Ladenöffnungszeiten nur teilnehmen, wenn sie von den Platzbetreibern mit einem Stand zugelassen worden sind und das Ladengeschäft während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten nicht geöffnet wird.

 

4.              Gewährleistung eines kostenlosen Zugangs für alle Festbesucher zu allen Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund.

 

5.              Mindestumfang des kulturellen Programms je Bühne: 25 Stunden (inkl. Umbaupausen).

Als kulturelle Veranstaltungen zählen neben Musik-, Tanz- und Theateraufführungen insbesondere auch Straßentheater, Führungen, nicht kommerziell zur Besichtigung frei gegebene Baudenkmäler, Gebäude oder Räume, Ausstellungen von Kunstobjekten und ähnliche Aktionen.

              Bei der Programmgestaltung ist die Dimension des hnenstandortes zu berücksichtigen, d.h. auf relativ kleinen Plätzen keine lautstarken Bands und absolute Einhaltung der vorgegebenen Immissionswerte.

 

6.              Der Bewerber ist verpflichtet, in seinem Festbereich kulturelle Aktivitäten auf Privatgrund soweit wie möglich einzubinden und mitzuteilen (z.B. in Hinterhöfen nach vorheriger Genehmigung durch die Sicherheitsbehörden).

 

7.              Der Bewerber hatr seinen Teilbereich die gesamte Infrastruktur wie z.B. Bühnen und Bühnentechnik bereitzustellen.

 

             

5. Zulassungskriterien

 

Das Bürgerfest ist ein Fest der Regensburger Bürger für Regensburg. Es soll die Kultur der Stadt Regensburg in ihrer ganzen Vielfalt abbilden. Dabei ist ein ausgewogenes Gesamtkonzept zu erzielen. Angestrebt wird ein buntes, facettenreiches Fest, das auf den Charakter der Altstadt besondere Rücksicht nimmt.

 

Die Entscheidung über die Zulassung zum Bürgerfest trifft die Veranstalterin nach Abwägung der kulturellen und identitätsstiftenden Qualität der Bewerbungen gemäß den Auswahlkriterien und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den vergangenen Bürgerfesten.

 

Nicht gewerblich tätige Vereine, Institutionen, Einzelpersonen und Vereinigungen werden vorrangig berücksichtigt. Bewerber aus dem Raum Regensburg werden aufgrund der Zielsetzung des Bürgerfestes bei der Entscheidung bevorzugt.
Ehrenamtliche und soziale Tätigkeit von Bewerbern fließt dementsprechend verstärkt in die Abwägung ein.

 

Im Einzelfall wird der Entscheidung über die Zulassung folgende Auswahlkriterien zu Grunde gelegt werden. Dabei werden alle Kriterien gleichwertig berücksichtigt:

 

              1.              Beteiligung von nicht gewerblich tätigen Vereinen, Institutionen, Einzelpersonen, Vereinigungen             

 

              2.              Bewertung der ehrenamtlichen und sozialen Tätigkeit des Bewerbers             

 

              3.              Örtliche bzw. regionale Herkunft des Bewerbers              

 

              4.              Kooperation des Bewerbers mit Dritten, der am Platz, für den er sich bewirbt, ansässig ist bzw. Bewerber ist selbst am beworbenen Platz ansässig             
 

5.               Die gewerberechtliche Zuverlässigkeit ist Voraussetzung jeder attraktiven Bewerbung; die Attraktivität kann aber auch durch negative Erfahrungen des Veranstalters mit dem Bewerber, zurückliegende Störungen des Marktfriedens, bekanntgewordene Kundenbeschwerden oder Ähnliches entfallen oder gemindert werden:

              Erkenntnisse über faire und mangelfreie Zusammenarbeit beim Bürgerfest sowohl untereinander als auch mit der Stadt als Veranstalter
              Keine Gebühren- oder Steuerrückstände gegenüber der Stadt 

 

              6.              Bewertung der Berücksichtigung des Mottos „Wir sind Regensburg“

              6.1.              in kultureller Hinsicht:

Ausgewogenheit von professionellen und Laiendarbietungen,
Vielfalt der Sparten (Musik, Theater, Tanz etc.), Originalit, Qualität und Themenorientiertheit             

6.2.              in kulinarischer Hinsicht:
                            Originalität, Vielfalt, Qualität und Themenorientiertheit                                         

 

 

Je besser (qualitativ) und umfangreicher (quantitativ) ein Zulassungskriterium erfüllt wird, umso höher ist die Punktzahl. Der Antragsteller mit der insgesamt höchsten erreichten Punktzahl erhält den Zuschlag.

             

Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Bewerbungen nach ihrer Attraktivität = höchste Punktzahl ausgewählt.

 

Falls für einen Teilbereich kein Angebot abgegeben wird, behält sich die Veranstalterin vor, mit einem anderen Bewerber oder einem Dritten über diesen Teilbereich zu verhandeln. Die Zulassung erfolgt dann freihändig.

 

 

6. Transparenz

 

Die Vorgaben des Auswahlverfahrens enthalten zwangsläufig subjektive Einschätzungen der Stadt als Veranstalterin; die Stadt leistet mit der detaillierten Auflistung aller einschlägigen Auswahlaspekte einen größtmöglichen Beitrag zur Transparenz des Verfahrens.

 

 

7. Sonstiges

Ein zentraler Info-Pavillon des Veranstalters auf dem Rathausplatz, der 2011 erstmals angeboten wurde, hat sich sehr bewährt und soll wieder aufgestellt werden.
Das Info-Telefon hat sich ebenso bewährt.

 


Der Kulturausschuss beschließt, das Bürgerfest 2015 unter dem Motto „Wir sind Regensburg“ vom 19. – 21. Juni 2015 zu veranstalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bewerber-Auswahlverfahren des Bürgerfestes 2015 im Herbst 2014 durchzuführen und entsprechend der unten aufgeführten Zulassungskriterien die Zulassungsentscheidungen zu treffen.