Vorlage - VO/14/10114/SK6  

 
 
Betreff: Verteilung der Geschäfte an berufsmäßige Stadtratsmitglieder nach Art. 46 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern; Änderungen in den Geschäftsbereichen des Direktoriums 3 (D 3) und des Rechts- und Umweltreferates (R lll)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Hauptabteilung Verwaltungsorganisation   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.07.2014 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

Nach Art. 46 Abs. 1 i.V.m. den Art. 30 und 34 GO leitet und verteilt der Oberbürgermeister im Rahmen der Geschäftsordnung (Art. 45 GO) die Geschäfte; über die Verteilung der Geschäfte unter und an die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder (Art. 40, 41 GO) beschließt der Stadtrat. Grundsätzlich kann der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Geschäftsleitung und des Organisationsrechts Aufgabenzuweisungen vornehmen, sofern nicht in den garantierten Kern des Aufgabenbereichs von Direktorien und Referaten eingegriffen wird.

 

Im Vorgriff auf die beabsichtigten Änderungen in den Geschäftsbereichen des Direktoriums 3 und des Rechts- und Umweltreferats hat der Stadtrat bereits mit Beschluss vom 08.05.2014, VO/14/09900/SK 6 die Aufgaben eines Umweltamtes dem Direktorium 3 zugewiesen, mit dem Hinweis, es seien hierzu noch Abstimmungsgespräche zu führen und organisatorische Vorarbeiten und Konkretisierungen erforderlich.

 

Diese Abstimmungsgespräche haben inzwischen stattgefunden. Die künftigen Aufgabenbereiche des neu zu bildenden Umweltamtes sollen exakt den Aufgabenbereichen der vier Abteilungen Technischer Umweltschutz/Klimaschutz, Ökologie, Veterinärwesen und Verbraucherschutz sowie Umweltverfahren des bisherigen Umwelt- und Rechtsamtes entsprechen. Die Aufgabenbereiche dieser vier Abteilungen sind eng miteinander verwoben und sollen in einem Amt bleiben: Die Abteilungen Technischer Umweltschutz/Klimaschutz, Ökologie und Veterinärwesen und Verbraucherschutz nehmen die Aufgabenanteile der fachlichen Bewertung und fachlichen Überwachung im Bereich Naturwissenschaft und Technik sowie Veterinärmedizin und Lebensmittelüberwachung bei den zugewiesenen Aufgaben wahr. Die Abteilung Umweltverfahren vollzieht die einschlägigen Gesetze und wickelt alle entsprechenden Verwaltungsverfahren federführend ab.

 

Die Abteilungen Rechtswesen und Zentrale Bußgeldstelle nehmen Querschnittsaufgaben für die gesamte Stadtverwaltung wahr. In der Abteilung Rechtswesen erfolgt im Wesentlichen die Allgemeine Rechtsberatung und Prozessführungr die Stadtverwaltung. In der Abteilung Zentrale Bußgeldstelle werden Ordnungswidrigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der gesamten Stadtverwaltung verfolgt und geahndet (mit Ausnahme bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, für die der Städtische Verkehrsüberwachungsdienst zuständig ist). Beide Aufgabenbereiche sollen künftig wieder in einem Rechtsamt wahrgenommen werden.

 

Der 3. Bürgermeister, Herr Huber, und der Rechts- und Umweltreferent, Herr Dr. Schörnig, sind mit den dargestellten Änderungen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs einverstanden.

 

Der Oberbürgermeister beabsichtigt ferner, das Referat lll mit neuen Aufgaben auf dem Gebiet der interkommunalen Zusammenarbeit zu betrauen. Hierzu sind noch Abstimmungsgespräche und organisatorische Vorarbeiten erforderlich. Bis zur Umsetzung dieser Überlegung führt das Referat III die Bezeichnung „Rechtsreferat“.

 

Es wird vorgeschlagen, die im Beschlussvorschlag aufgeführte Verteilung der Geschäfte zu beschließen.

 

 

 

 


Der Stadtrat beschließt:

 

1. Das Direktorium 3 umfasst ab 01.08.2014 die Aufgabenbereiche folgender Ämter:

Umweltamt

Gartenamt

Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark

 

2. Das Umweltamt umfasst die Aufgabenbereiche aus den folgenden Abteilungen des bisherigen Umwelt- und Rechtsamts:

Abteilung technischer Umweltschutz/Klimaschutz

Abteilung Ökologie

Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Abteilung Umweltverfahren

 

3. Das Referat lll umfasst ab 01.08.2014 die Aufgabenbereiche folgender Ämter:

Rechtsamt

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr

Bürgerzentrum

Amt für Brand- und Zivilschutz

 

4. Das Rechtsamt umfasst die Aufgabenbereiche aus den folgenden Abteilungen des bisherigen Umwelt- und Rechtsamts:

Abteilung Rechtswesen

Abteilung Zentrale Bußgeldstelle

 

5. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass durch den Oberbürgermeister beabsichtigt ist, das Referat lll vorerst als Rechtsreferat zu bezeichnen und R III mit neuen Aufgaben zu betrauen. Der gewählte Referent, Herr Dr. Schörnig, erhält ab 01.08.2014 vorerst die Bezeichnung Rechtsreferent.

 


 

Anlagen: