Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 25.02.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 250 II, südlich der Autobahn und westlich der Junkersstraße beschlossen. Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung der interessierten Öffentlichkeit am 26.03.2014 im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 17.03.2014 bis 04.04.2014 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 09.12.2013 bis 07.01.2014 gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) zum Bebauungsplan-Vorentwurf gehört.
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 250 II, südlich der Autobahn A 3 und westlich der Junkersstraße, einschließlich der Informationsveranstaltung am 26.03.2014, wurden seitens der Bürger keine Anregungen geäußert. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind Anregungen eingegangen. Diese liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage Stellungnahmen TÖB Beteiligung). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.
Die Ausweisung des geplanten Gewerbegebietes westlich der Junkersstraße hat zur Folge, dass in Lebensräume besonders geschützter Tierarten eingegriffen wird und dass dort naturschutzfachlich wertvolle Flächen verlorengehen. Der erforderliche Ausgleich erfolgt auf geeigneten städtischen Flächen östlich der Junkersstraße (Teilfläche 2), die durch den Bebauungsplan gesichert werden können. Darüber hinaus sichert der Bebauungsplan das Ersatzhabitat für das Sumpfhuhn, das im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 250 bereits hergestellt wurde sowie eine Fläche für ein Ökokonto das für künftige Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung steht. Die damit verbundene Anpassung des Geltungsbereiches bedingt darüber hinaus im Hinblick auf die rechtlich notwendige klare räumliche Kennzeichnung des Plangebietes eine Namensänderung von
„Bebauungsplan Nr. 250 II, südlich der Autobahn A 3 und westlich der Junkersstraße“
in
„Bebauungsplan Nr. 250 II, südlich der Autobahn A 3 und beiderseits der Junkersstraße“.
Der Ausschuss beschließt:
1.Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 250 II wird entsprechend der Planzeichnung des Bebauungsplanes vom 11.11.2014 geändert.
2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 250 II, südlich der Autobahn A 3 und beiderseits der Junkersstraße ist in seiner Fassung vom 11.11.2014 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3Parallel zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4.Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Anlagen:
BP 250 II Entwurf Satzungstext BP 250 II Entwurf Planzeichnung BP 250 II Entwurf Begründung mit Umweltbericht Stellungnahmen Öffentlichkeit und TÖB Beteiligung
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