Sachverhalt:
Für die kostenrechnenden Einrichtungen des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark und den allgemeinen Fuhrpark der Stadt ist vorgesehen, im Jahr 2015 meh-rere Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen zu ersetzen.
Durch den permanenten Einsatz sind die Fahrzeuge in ihrer Substanz verschlissen und werden zunehmend reparaturanfällig, so dass längere und häufigere Werkstattaufenthalte nicht zu vermeiden sind. Die daraus resultierenden Ausfallzeiten und die hohen Kosten für die Reparatur von Altfahrzeugen sind im Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortlichen Betriebsführung nicht tragbar und sollten daher vermieden werden. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gibt als Richtwert für Fahrzeuge mit starker Auslastung eine Einsatzdauer von 10 Jahren, bei Bürgersteigkehrmaschinen von nur 6 Jahren vor. Aufgrund langjähriger Erfahrung legt die Stadt folgende Richtwerte für die Einsatzzeiträume folgendermaßen fest:
Bei den zur Ersatzbeschaffung vorgeschlagenen Fahrzeugen sind diese Werte erreicht bzw. zum Teil bereits überschritten. Die rechtzeitige Beschaffung bietet folgende Vorteile:
Der Entwurf des Investitionsprogramms 2014 bis 2018 sieht für das Jahr 2015 die Ersatz-beschaffung folgender Fahrzeuge und Geräte vor:
1. Fahrzeuge für kostenrechnende Einrichtungen
Für die Beschaffung der Großkehrmaschinen mit den amtlichen Kennzeichen R - 2933 und R - 2937 sowie der Kleinkehrmaschinen mit den amtlichen Kennzeichen R - FU 903 und R - ST 7906 sind im Haushaltsplan 2014 Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Damit kann die Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen mit dem Vorteil, dass die neuen Fahrzeuge möglichst bald im Jahr 2015 zum Einsatz gelangen.
2. Fahrzeuge für sonstige städtische Einrichtungen
3. Geräte für den Winterdienst
Zudem ist vorgesehen, im Jahr 2015 beim Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenunterhalt, je einen Radlader für die Bauhöfe Ost und West zu ersetzen. Die beiden Radlader, die den oben genannten Vorgaben der KGSt zufolge eigentlich erst nach 16 Jahren ersetzt werden müssten, sind aufgrund ihres täglichen Einsatzes im Lagerbetrieb, auf Baustellen, im Rahmen des Winterdienstes oder bei Hochwassereinsätzen derart verschlissen, dass eine Ersatzbeschaffung bereits im Jahr 2015 als erforderlich angesehen wird. Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen, die zeigen, dass Radlader selten die Einsatzdauer von 16 Jahren erreichen, werden wir in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei prüfen, ob die Wiederbeschaffungszeiten für Radlader verkürzt werden können.
4. Fahrzeuge des Tiefbauamtes, Sachgebiet Straßenunterhalt
Für die Beschaffung der beiden Radlader sind im Haushaltsplan 2014 Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Damit kann die Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen mit dem Vorteil, dass die neuen Arbeitsmaschinen möglichst bald im Jahr 2015 zum Einsatz gelangen
Der Entwurf des Investitionsprogramms 2014 bis 2018 sieht für das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark im Jahr 2016 unter anderem die Ersatzbeschaffung folgender Kraftfahrzeuge vor:
Fahrzeuge für kostenrechnende Einrichtungen im Jahr 2016
Für die Beschaffung der beiden Müllfahrzeuge mit den amtlichen Kennzeichen R - 2817 und R - 2818 sowie der Kleinkehrmaschine mit dem amtlichen Kennzeichen R – ST 7912 sind im vorläufigen Entwurf des Haushaltsplanes 2015 Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Damit könnte die Ausschreibung der Fahrzeuge voraussichtlich bereits im Herbst 2015 erfolgen mit dem Vorteil, dass sie möglichst zeitnah im Jahr 2016 zum Einsatz gelangen können.
Alternativ zum Kauf eines Fahrzeugs sind grundsätzlich Leasing und Miete denkbar. Für die Fahrzeuge wurden verwaltungsseitig die Beschaffungsvarianten geprüft, wobei als Ergebnis festzustellen war, dass sowohl Leasing wie auch Miete im Vergleich zum Kauf für die Stadt Regensburg wirtschaftlich ungünstiger sind.
Bei Standard-Pkw jedoch gibt es derzeit Leasingangebote, die im Vergleich zum Kauf dieser Fahrzeuge wirtschaftlicher sind. In diesem Bereich wird der Markt zum jeweiligen Beschaf-fungszeitpunkt erkundet, um die günstigere Variante zu wählen. Die Einführung von Leasingfahrzeugen hat gezeigt, dass in Einsatzbereichen, in denen die Fahrzeuge einer stärkeren Beanspruchung ausgesetzt sind, wie beispielsweise den städtischen Bauhöfen, dem Kommunalen Ordnungsservice, dem Stadtgartenamt usw. der Kauf letztlich die günstigere Variante darstellt. Bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen aus den genannten Bereichen geht nämlich der finanzielle Vorteil durch die nach Beendigung des Leasingvertrages bei der Rückgabe des Fahrzeuges entstehenden Kosten für die Beseitigung von Schäden wieder verloren.
Nachdem die für die genannten Beschaffungen notwendigen Mittel im Entwurf des Investitionsprogramms 2014 – 2018 – UA 7701/00 und UA 6751/00 sowie UA 6300/07 vorgesehen sind, wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr- und Wohnungsfragen vorgeschlagen, die oben genannten Beschaffungsmaßnahmen zu beschließen.
Der Ausschuss beschließt:
Die in der Beschlussvorlage genannten Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen werden nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen.
Anlagen: |
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