Vorlage - VO/14/10198/70  

 
 
Betreff: Fahrzeug- und Gerätebeschaffung 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
07.10.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:             

 

r die kostenrechnenden Einrichtungen des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark und den allgemeinen Fuhrpark der Stadt ist vorgesehen, im Jahr 2015 meh-rere Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen zu ersetzen.

 

Durch den permanenten Einsatz sind die Fahrzeuge in ihrer Substanz verschlissen und wer­den zunehmend reparaturanfällig, so dass längere und häufigere Werkstattaufenthalte nicht zu vermeiden sind. Die daraus resultierenden Ausfallzeiten und die hohen Kosten für die Re­paratur von Altfahrzeugen sind im Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortli­chen Betriebsführung nicht tragbar und sollten daher vermieden werden. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gibt als Richtwert für Fahrzeuge mit starker Auslastung eine Einsatzdauer von 10 Jahren, bei Bürgersteigkehrmaschinen von nur 6 Jahren vor. Aufgrund langjähriger Erfahrung legt die Stadt folgende Richtwerte für die Einsatzzeiträume folgendermaßen fest:

 

  • 6 Jahre für Kleinkehrmaschinen und Ladekräne r Grüngutfahrzeuge

 

  • 10 Jahre für Fahrzeuge mit starker Auslastung, wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t, Müllentsorgungsfahrzeuge und Kombis

 

  • 12 Jahre für Pkws, Großkehrmaschinen, Kleinkommunalfahrzeuge, Lkw mit aufgebauten Ladekränenr die Bauhöfe und Lkw mit Hubsteigern sowie

 

  • 16 Jahre für Schlammsaugfahrzeuge, Unimogs, Radlader, Gabelstapler oder den Spielbus

 

Bei den zur Ersatzbeschaffung vorgeschlagenen Fahrzeugen sind diese Werte erreicht bzw. zum Teil bereits überschritten. Die rechtzeitige Beschaffung bietet folgende Vorteile:

 

  • an Altfahrzeugen können kostspielige Reparaturen unterbleiben
  • die 2-, teilweise bis zu 4-jährige Garantiezeit auf Neufahrzeuge senkt die Unterhaltskosten
  • verbesserte Motorentechnik reduziert den Kraftstoffverbrauch von Neufahrzeugen
  • niedrige Grenzwerte beim Schadstoffausstoß von Neufahrzeugen reduzieren die Feinstaub- und Umweltbelastung
  • die Einsatzbereitschaft wird gesichert; die Dienststellen und kostenrechnenden Einrichtungen können somit die übertragenen Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen.

 

Der Entwurf des Investitionsprogramms 2014 bis 2018 sieht für das Jahr 2015 die Ersatz-beschaffung folgender Fahrzeuge und Geräte vor:

 

 

 

1. Fahrzeuge für kostenrechnende Einrichtungen

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

Großkehrmaschine

R-2933

2002

2014

240.000 Euro

Großkehrmaschine

R-2937

2003

2015

240.000 Euro

Kleinkommunalfahrzeug

R-2936

2003

2015

110.000 Euro

Kleinkehrmaschine

R-FU 903

2008

2014

105.000 Euro

Kleinkehrmaschine

R-ST 7906

2010

2016

105.000 Euro

 

 

 

Summe 1:

800.000 Euro

 

r die Beschaffung der Großkehrmaschinen mit den amtlichen Kennzeichen R - 2933 und R - 2937 sowie der Kleinkehrmaschinen mit den amtlichen Kennzeichen R - FU 903 und

R - ST 7906 sind im Haushaltsplan 2014 Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Damit kann die Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen mit dem Vorteil, dass die neuen Fahrzeuge möglichst bald im Jahr 2015 zum Einsatz gelangen.

 

 

2. Fahrzeuge für sonstige städtische Einrichtungen

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

Eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

Lkw bis 3,5 t

R-2659

2001

2011

40.000 Euro

Lkw bis 18 t mit Ladekran

R- 2750

2002

2014

175.000 Euro

Lkw bis 18 t, neu mit Ladekran

R- 2735

2000

2016

175.000 Euro

Lkw < 7,5 t

R-2737

2000

2010

60.000 Euro

Lkw < 7,5 t

R-2748

2004

2014

50.000 Euro

Kombi/Transporter

R-2654

2000

2014

50.000 Euro

Kombi/Transporter

R-FU 625

2005

2015

50.000 Euro

 

 

 

Summe 2:

600.000 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt 1+2:

1.400.000 Euro

 

 

3. Geräte für den Winterdienst

Bezeichnung

Gerätenummer

Baujahr

Eingeplante Finanzmittel

Schneepflug

P 167

1996

25.000 Euro

Aufsatzstreuer

A 112

1998

50.000 Euro

 

 

Summe 3:

75.000 Euro

 

Zudem ist vorgesehen, im Jahr 2015 beim Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenunterhalt, je einen Radlader für die Bauhöfe Ost und West zu ersetzen. Die beiden Radlader, die den oben genannten Vorgaben der KGSt zufolge eigentlich erst nach 16 Jahren ersetzt werden müssten, sind aufgrund ihres täglichen Einsatzes im Lagerbetrieb, auf Baustellen, im Rahmen des Winterdienstes oder bei Hochwassereinsätzen derart verschlissen, dass eine Ersatzbeschaffung bereits im Jahr 2015 als erforderlich angesehen wird. Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen, die zeigen, dass Radlader selten die Einsatzdauer von 16 Jahren erreichen, werden wir in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei prüfen, ob die Wiederbeschaffungszeiten für Radlader verkürzt werden können.

 

 

4. Fahrzeuge des Tiefbauamtes, Sachgebiet Straßenunterhalt

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

Radlader

-------

2002

2015

75.000 Euro

Radlader

-------

2003

2015

75.000 Euro

 

 

 

Summe:

150.000 Euro

 

r die Beschaffung der beiden Radlader sind im Haushaltsplan 2014 Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Damit kann die Ausschreibung noch in diesem Jahr erfolgen mit dem Vorteil, dass die neuen Arbeitsmaschinen möglichst bald im Jahr 2015 zum Einsatz gelangen

 

Der Entwurf des Investitionsprogramms 2014 bis 2018 sieht für das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark im Jahr 2016 unter anderem die Ersatzbeschaffung folgender Kraftfahrzeuge vor:

 

Fahrzeuge für kostenrechnende Einrichtungen im Jahr 2016

Bezeichnung

amtl. Kenn-

Baujahr

geplantes

Eingeplante

 

zeichen

 

Ersatzjahr

Finanzmittel

llfahrzeug bis 7,5 t

R-2817

2006

2016

130.000 Euro

llfahrzeug bis 26 t

R-2818

2006

2016

270.000 Euro

Kleinkommunalfahrzeug

R-2939

2005

2017

110.000 Euro

Kleinkehrmaschine

R-ST 7912

2011

2017

110.000 Euro

Lkw bis 3,5 t

RFU 706

2005

2015

50.000 Euro

 

 

 

Summe:

670.000 Euro

 

r die Beschaffung der beiden Müllfahrzeuge mit den amtlichen Kennzeichen R - 2817 und R - 2818 sowie der Kleinkehrmaschine mit dem amtlichen Kennzeichen R ST 7912 sind im vorläufigen Entwurf des Haushaltsplanes 2015 Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Damit könnte die Ausschreibung der Fahrzeuge voraussichtlich bereits im Herbst 2015 erfolgen mit dem Vorteil, dass sie möglichst zeitnah im Jahr 2016 zum Einsatz gelangen können.

 

Alternativ zum Kauf eines Fahrzeugs sind grundsätzlich Leasing und Miete denkbar. Für die Fahrzeuge wurden verwaltungsseitig die Beschaffungsvarianten geprüft, wobei als Ergebnis festzustellen war, dass sowohl Leasing wie auch Miete im Vergleich zum Kauf für die Stadt Regensburg wirtschaftlich ungünstiger sind.

 

Bei Standard-Pkw jedoch gibt es derzeit Leasingangebote, die im Vergleich zum Kauf dieser Fahrzeuge wirtschaftlicher sind. In diesem Bereich wird der Markt zum jeweiligen Beschaf-fungszeitpunkt erkundet, um die günstigere Variante zu wählen. Die Einführung von Leasingfahrzeugen hat gezeigt, dass in Einsatzbereichen, in denen die Fahrzeuge einer stärkeren Beanspruchung ausgesetzt sind, wie beispielsweise den städtischen Bauhöfen, dem Kommunalen Ordnungsservice, dem Stadtgartenamt usw. der Kauf letztlich die günstigere Variante darstellt. Bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen aus den genannten Bereichen geht nämlich der finanzielle Vorteil durch die nach Beendigung des Leasingvertrages bei der Rückgabe des Fahrzeuges entstehenden Kosten für die Beseitigung von Schäden wieder verloren.

 

Nachdem die für die genannten Beschaffungen notwendigen Mittel im Entwurf des Investitionsprogramms 2014 2018 UA 7701/00 und UA 6751/00 sowie UA 6300/07 vorgesehen sind, wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr- und Wohnungsfragen vorgeschlagen, die oben genannten Beschaffungsmaßnahmen zu beschließen.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die in der Beschlussvorlage genannten Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen werden nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen.


 

Anlagen: