Sachverhalt:
In der Anlage wird die jährliche Auflistung der freiwilligen Leistungen (Zuschüsse) im Haushaltsjahr 2015 an die freie Kulturarbeit vorgelegt. Ergänzende Unterlagen werden als Anlage beigefügt.
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, für Träger der freien Kulturarbeit im Haushaltsjahr 2015 Zuschüsse entsprechend den beigefügten Listen in den Haushaltsplan einzusetzen.
Die Aufnahme in den Haushaltsplan 2015 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Stadtrat wird voraussichtlich im Juli 2015 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden.
Anlagen:
A: Liste vertragliche Verpflichtungen B: Liste institutionelle Förderungen C: Liste Projektförderungen
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