Vorlage - VO/14/10261/85  

 
 
Betreff: Breitbanderschließung Stadt Regensburg Erschließungsgebiet Burgweinting
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Amt für Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft Entscheidung
08.10.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:             

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen hat am 27.11.2013 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die weiteren, notwendigen Verfahrensschritte gem. Breitbandrichtlinien (BbR) -von der Festlegung der Erschließungsgebiete, über Bedarfsermittlung und Markterkundung bis incl. Stellung des Förderantrag - für den Ausbau der Bereiche „Keilberg“, „Burgweinting“ und „Irl“ umgesetzt werden. Als Ziel wurde formuliert, dass die o. g. drei unterversorgten Bereiche mit zukunftsorientierter Breitbandtechnik gem. den Bayer. Breitbandrichtlinien ausgebaut werden. Die Firma IK-T Manstorfer und Hecht, Innovative Kommunikations-Technologien, Regensburg (IK-T) begleitet die Stadt Regensburg bei allen notwendigen Verfahrensschritten gemäß den Förderrichtlinien. 

 

Die Markterkundung brachte nun das Ergebnis, dass die Bereiche „Irl“ und „Keilberg“ von Netzbetreibern eigenwirtschaftlich ausgebaut werden. Zum einen erklärte die Firma Genias Internet, dass „Irl“ vollflächig von einem Funkverteiler am Baywa-Silo im Osthafen versorgt wird und momentan per lizenziertem Richtfunk (336 Mbit/s netto) redundant erschlossen ist. Im Laufe des Jahres 2014 ist von Genias Internet eine Erhöhung auf 2.000 Mbit/s geplant, um für den zukünftigen Bandbreitenzuwachs gerüstet zu sein.

Zum anderen plant die Telekom Deutschland GmbH für den Bereich „Keilberg“ einen Glasfasereigenausbau mit Bandbreiten von bis zu 50 Mbits (Download) ohne kommunale Kostenbeteiligung bis Ende 2016 zu realisieren. Da somit Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze in den nächsten drei Jahren Breitbanddienste in „Irl“ und „Keilberg“ ohne finanzielle Beteiligung Dritter und zu marktüblichen Bedingungen anbieten, kann die Stadt Regensburg in diesen Bereichen nicht mit dem Förderverfahren fortfahren. Käme ein privater Investor seinen selbst gesetzten Zielen nicht nach, könnte allerdings nach Setzung von zwei Nachfristen das Auswahlverfahren fortgesetzt werden.

 

Die „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe – und Kumulationsgebieten in Bayern“ (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 01.12.2012 wurde mit Wirkung zum 09.07.2014 aktualisiert. Durch Übergangsregelungen müssen bereits getätigte Verfahrensschritte, wie Bestandsaufnahme und Markterkundung, allerdings nicht wiederholt werden.

 

Somit konnte letztlich für das verbleibende Erschließungsgebiet „Burgweinting“ die Ausschreibung für die Auswahl eines Netzbetreibers erfolgen. Der Teilnahmewettbewerb endete am 20.08.2014 und brachte das Ergebnis, dass sich drei Netzbetreiber für eine Angebotsabgabe bewarben.

 

Diese drei Netzbetreiber wurden unverzüglich zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebotsfrist endet am 23. Oktober 2014. Der Bau- und Vergabeausschuss wird im November 2014 mit der Auftragsvergabe an einen Netzbetreiber befasst. Die Zuschlagserteilung wird erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die Regierung der Oberpfalz erlassen wurde und die Stellungnahme der Bundesnetzagentur zum „Breitbandausbauvertrag“ zwischen dem Netzbetreiber und der Stadt Regensburg vorliegt.

 

 

Finanzen:

 

Für den Ausbau des Breitbandnetzes wurden im Entwurf des Investitionsprogramm 2013 – 2017 insgesamt 1,25 Mio. € berücksichtigt. Gemäß den neuen BbR beträgt der Fördersatz für die Stadt Regensburg nun 60 % (vormals 40 %) und der Förderhöchstbetrag wurde mit 530.000 € festgelegt (vormals 500.000 €).

 

 

Weiteres Vorgehen: 

 

Grundsätzliches Ziel der Stadt Regensburg ist es – so auch die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen vom 27.11.2012 – schrittweise eine flächendeckende Breitbandversorgung im gesamten Stadtgebiet umzusetzen. Deshalb sollen künftig bei der Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete Glasfaserkabel oder zumindest geeignete Leerrohre von vorneherein mit verlegt werden.

 

Im Stadtgebiet gibt es nach Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen keine größeren zusammenhängenden Gebiete mehr, die unterversorgt sind. Jedoch gibt es weiterhin zahlreiche kleinere Gebiete, oftmals nur Straßenzüge oder einzelne Gebäude, in denen kein schneller Internetanschluss möglich ist. Hierfür muss eine Strategie erarbeitet werden, die einen schrittweisen Ausbau dieser Kleinflächen ermöglicht. Die neuen Förderrichtlinien des Freistaates können dabei hilfreich sein.

 

Die Stadtverwaltung sollte deshalb zeitnah, mit Unterstützung eines Dienstleisters, diese kleinräumigen unterversorgten Bereiche in der Stadt vollständig ermitteln, um dann nach Maßgabe der BbR und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen möglichst flächendeckenden Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen auf den Weg zu bringen.

 

 

Anlage: 1 Karte „Ergebnis der Markterkundung“

 


Der Ausschuss empfiehlt:

 

  1. Der Ausschuss für Wirtschaft nimmt vom Bericht „Breitbanderschließung Stadt Regensburg“ Kenntnis.
     
  2. Der Ausschuss für Wirtschaft beauftragt die Verwaltung weitere unterversorgte, kleinräumig gegliederte Bereiche der Stadt Regensburg zu ermitteln, um nach den Maßgaben der  neuen Förderrichtlinen des Freistaates auch dort Hochgeschwindigkeitsnetze aufzubauen.
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