Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1.
Vom
Tragwerksgutachten zur Steinernen Brücke wird Kenntnis genommen. 2.
Der
weiteren Planung im Sinne einer nachhaltigen Instandsetzung des Bau- und
Kulturdenkmals Steinerne Brücke ist die verkehrliche Nutzung ohne
Kraftfahrzeugverkehr zugrunde zu legen. 3.
Für die vorgezogenen Maßnahmen (1. BA), mit insbesondere der
Instandsetzung der Bögen XIII und XV im Jahr 2009, werden nach der Zustimmung
des BLfD zum vorzeitigen Baubeginn unverzüglich die Planungen aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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