Der Ausschuss für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt den Bericht zustimmend zur
Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende
Untersuchungen für das erweiterte Gebiet „Obermünsterviertel“
gemäß § 141 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Umgriff des Gebietes ist im
beiliegenden Lageplan vom 17. November 2009 (siehe Anlage 1, die
wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist) dargestellt.
Der Beschluss zur Durchführung
der vorbereitenden Untersuchungen ist unter Hinweis auf die Auskunftspflicht
nach § 138 BauGB ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg
bekannt zu machen. Zudem soll in der örtlichen Presse ein entsprechender
Hinweis erfolgen.
Die im Bericht dargelegte
Vorgehensweise zur Anmeldung des „Obermünsterviertels“ in das
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ wird durchgeführt.