Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung (siehe Bericht) behandelt. 2. Der Entwurf Nr. 59 - I ist in seiner
Fassung vom 17.11.2009 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. 3. Die öffentliche Auslegung des Planes ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der
Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über
die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stimme der Stadtratsfraktion Freie Wähler
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