Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der Jahresabschluss 2012 des Ev. Alten- und Pflegeheims Johannesstift wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
Herr Oberbürgermeister Wolbergs ist wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
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