Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Auf Beschäftigungsmaßnahmen für BezieherInnen von Arbeitslosengeld I und II, die durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter gefördert werden, wendet die Stadt Regensburg die Empfehlungen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern in der jeweils geltenden Fassung an. Sollten die veröffentlichten Empfehlungen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes nicht den Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie entsprechen, gewährt die Stadt Regensburg den Beschäftigten in den genannten Beschäftigungsverhältnissen bis zur Bekanntgabe gesetzeskonformer Empfehlungen das Entgelt nach den einschlägigen Entgeltgruppen des TVöD. Soweit für solche Maßnahmen Personalkosten anfallen, die nicht durch Zuschüsse der Agentur für Arbeit/das Jobcenter gedeckt sind, werden solche Maßnahmen nur durchgeführt, wenn in den Dienststellen freie Planstellenkontingente oder Projektmittel zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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