Auszug - Geförderte Beschäftigungsverhältnisse nach den Sozialgesetzbüchern II und III; hier: Auswirkungen auf das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/14/10536/11 Geförderte Beschäftigungsverhältnisse nach den Sozialgesetzbüchern II und III;
hier: Auswirkungen auf das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Auf Beschäftigungsmaßnahmen für BezieherInnen von Arbeitslosengeld I und II, die durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter gefördert werden, wendet die Stadt Regensburg die Empfehlungen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern in der jeweils geltenden Fassung an. Sollten die veröffentlichten Empfehlungen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes nicht den Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie entsprechen, gewährt die Stadt Regensburg den Beschäftigten in den genannten Beschäftigungsverhältnissen bis zur Bekanntgabe gesetzeskonformer Empfehlungen das Entgelt nach den einschlägigen Entgeltgruppen des TVöD. Soweit für solche Maßnahmen Personalkosten anfallen, die nicht durch Zuschüsse der Agentur für Arbeit/das Jobcenter gedeckt sind, werden solche Maßnahmen nur durchgeführt, wenn in den Dienststellen freie Planstellenkontingente oder Projektmittel zur Verfügung stehen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig