Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 204, Automobilwerk Harting Süd werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 204, Automobilwerk Harting Süd bestehend aus der Planzeichnung vom 23.07.2014 und dem Satzungstext vom 23.07.2014 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.
3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 204, Automobilwerk Harting Süd durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig |
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