Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1. Für das Gebiet des ehemaligen städtischen Stadions und der westlich angrenzenden Bereiche ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegendem Lageplan.
2. Die im Bericht dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung, die Bestandteile dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.
3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Stimmenmehrheit Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||