Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 227-I, "Nachfolgenutzung städtisches Fußballstadion und Dauerkleingartenanlagen Gartenfreunde und Ratisbona" zur Änderung, Erweiterung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 227; "Dauerkleingartenanlagen Gartenfreunde und Ratisbona"
Die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 227-I „Nachfolgenutzung städtisches Fußballstadion und Dauerkleingartenanlagen Gartenfreunde und Ratisbona“wird beschlossen (Anlage 1a).
Die im Bericht dargestellten Planungsziele und der Bebauungsplan-Vorentwurf werden beschlossen (Anlage 1a).
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.