Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 262, Ehemalige Zuckerfabrik Ost - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 13 a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit § 13 a Abs.3 S.1 Nr.2 BauGB   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/15/11122/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 262, Ehemalige Zuckerfabrik Ost
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 13 a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit § 13 a Abs.3 S.1 Nr.2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.                  r das Gebiet zwischen der Straubinger Straße und der Bahnlinie Regensburg- Hof östlich der Zuckerfabrikstraße ist der Bebauungsplan Nr. 262, Ehemalige Zuckerfabrik Ost im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 22.07.2015 (M. 1 : 1.000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird das Plangebiet als  Gewerbe-, Wohngebiet, öffentliche Verkehrs- und öffentliche Grünfläche festgesetzt.

 

2.                  Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.

 

3.                  Die im Bericht dargestellten Planungsziele, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

4.                  Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB). Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer freiwilligen Informationsveranstaltung dazulegen.

 

5.                  Gemäß § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äern kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig