Auszug - 46. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Brandlberg - Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB - Entscheidung/Behörden und Träger öffentl. Belange § 4 BauGB - Entscheidung öffentl. Auslegung § 3 Abs.2 BauGB   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 16.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/15/11271/61 46. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Brandlberg
- Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
- Entscheidung/Behörden und Träger öffentl. Belange § 4 BauGB
- Entscheidung öffentl. Auslegung § 3 Abs.2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

2.Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

3.Der Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 16.09.2015 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

5.r das Gebiet östlich des Haidhofweges ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan), gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan M 1/10 000 (siehe Anlage) vom 16.09.2015, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Fläche für Landwirtschaft eine Wohnbaufläche dargestellt werden.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:Stimmenmehrheit

Ablehnung:ÖDP-Stadtratsfraktion, Stadtratsfraktion Die Linke