Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
1.Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.
2.Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.
3.Der Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 16.09.2015 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
4.Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
5.Für das Gebiet östlich des Haidhofweges ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan), gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan M 1/10 000 (siehe Anlage) vom 16.09.2015, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Fläche für Landwirtschaft eine Wohnbaufläche dargestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:Stimmenmehrheit Ablehnung:ÖDP-Stadtratsfraktion, Stadtratsfraktion Die Linke
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