Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 - Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 63 V - Öffentl. Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/15/11284/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 - Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 63 V
- Öffentl. Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 151, Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 63 V ist in seiner Fassung vom 16.09.2015 mit nachfolgender Änderung einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
    Die Auslegung erfolgt jedoch erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages (einschließlich der erforderlichen Grundstücksabtretungen und Dienstbarkeiten) und Vorlage der entsprechenden Sicherungen.

 

§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: Abweichend hierzu wird für die Wohngebiete WA 1 bis WA 8 und für das Mischgebiet MI festgesetzt, dass ein Kfz-Stellplatz je Wohnung, unabhängig von der Größe der Wohnfläche, nachzuweisen ist; Hiervon abweichende Regelungen der Stellplatzsatzung, insbesondere Ermäßigungen oder Erhöhungen der Anzahl erforderlicher Stellplätze, sind dadurch in Bezug auf die Wohnnutzung mit Ausnahme der förderfähigen Wohngebäude ausgeschlossen.

 

2.Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig