Beschluss: Der Ausschuss beschließt:
§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: Abweichend hierzu wird für die Wohngebiete WA 1 bis WA 8 und für das Mischgebiet MI festgesetzt, dass ein Kfz-Stellplatz je Wohnung, unabhängig von der Größe der Wohnfläche, nachzuweisen ist; Hiervon abweichende Regelungen der Stellplatzsatzung, insbesondere Ermäßigungen oder Erhöhungen der Anzahl erforderlicher Stellplätze, sind dadurch in Bezug auf die Wohnnutzung mit Ausnahme der förderfähigen Wohngebäude ausgeschlossen.
2.Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||