Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1.Der Haushaltsplan 2020 mit dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie dem Finanzplan 2019 – 2023 für die Georg-Hegenauer-Stiftung wird zur Kenntnis genommen. 2.Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen. |