Beschluss: . Vom Bericht wird Kenntnis
genommen. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe des Berichts für das Areal
westlich der Maxstraße zwischen Königsstraße, Schäffnerstraße, Grasgasse und
Fuchsengang die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 des
Baugesetzbuches durchzuführen. Der Umgriff des Gebietes ist im beiliegenden Lageplan
vom 15.05.2007, der wesentlicher
Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. 3.
Der Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist unter
Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB ortsüblich, d.h. im Amtsblatt
der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Zudem soll in der örtlichen Presse ein
entsprechender Hinweis erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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