Beschluss: Der
Stadtrat beschließt: 1. Die bei der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen zur Einbeziehungssatzung Spitalkellerweg werden gemäß
dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses
Beschlusses ist, behandelt. 2. Die Einbeziehungssatzung Spitalkellerweg
bestehend aus der Planzeichnung vom 07.11.2006 in der Fassung vom 17.07.2007
und dem Satzungstext vom 07.11.2006 in der Fassung vom 17.07.2007 für den
Bereich östlich des Spitalkellerweges wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 3
BauGB in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen. 3 Die Verwaltung wird beauftragt die
Rechtskraft der Einbeziehungssatzung Spitalkellerweg durch die Veröffentlichung
im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Mit 10:3 Stimmen beschlossen.
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