Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: Das
Landratsamt Regensburg soll davon absehen, auf der Kreisstraße R4 zwischen dem
Stadtgebiet und dem Kreisverkehr in Pentling ein Verkehrszeichen 253 mit den
Zusatzzeichen 1052-35 „12t“ und dem Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“
anzuordnen. Einer
entsprechenden Beschilderung in Gegenrichtung wird ausdrücklich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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